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Deutsche Statistiken 2001 bis 2010 online


Katja Triebel

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Zwei Leute aus der AG Waffenrecht der Piraten haben endlich die so oft angeforderten BKA-Statistiken erhalten, in dem sich Susanne auf das Informations-Freiheitsgesetz berufen hatte und via dessen Vertreter endlich die Unterlagen bekam. Marc hatte eine gleichlautende Bitte um Auskunft gestellt und heute die Statistiken in seinem Blog veröffentlicht (vielen Dank, Marc)

http://thegeek.de/statistiken-des-bka-nach-dem-informationsfreiheitsgesetz-erhalten/

(Somit ist die Zeit in der AG nicht vertane Zeit, Herr General! Auch, wenn die Partei aktuell keine Wahlalternative für LWBs bietet)

http://gunboard.de/gb_vb/showthread.php?p=425792

Edited by Katja Triebel
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WOanders habe ich diese Statistikzusammenfassung gefunden:

Todesfälle pro 1 Mio. Einwohner (jährlich in D)

-----------------------------------------------

Krebs ................ 2669,38

Demozid .............. 2554,39 [1] (Staatsterror)

Krieg ................ 1084,15 [2]

Herzinfarkt .......... 682,93

Schlaganfall ......... 327,06

Krankenhauskeime ..... 182,93

Verkehrsunfall ....... 48,67

Magenblutung durch ASS .. 37

Verschlucken ......... 7,45

Sturz aus/am Bett .... 2,74

Nekrotisierende Fasziitis .. 2

Sturz von Leiter ..... 1,57

Bienen-/Wespenstich .. 0,14

Amoklauf ............. 0,04 [3]

Erläuterungen:

[1] Durchschnitt der letzten 100 Jahre (de.wikipedia.org/wiki/Demozid; nur NS-Diktatur, ohne SED-Diktatur)

[2] dito

[3] Durchschnitt seit 2002 (Amoklauf Erfurt)

Quelle: http://forum.waffen-online.de/index.php?s=&showtopic=421694&view=findpost&p=1800222

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Nur wegen der paar geschwärzten Zeilen waren diese Berichte ein Jahrzehnt "komplett unter Verschluss". Frag den General.

Das ist einfach nur lächerlich!

Das BKA rückte damit auch nicht auf die erste Anfrage heraus. Erst die Einschaltung desjenigen, der das Informationfreiheitsgesetz überwacht, hat überhaupt die Herausgabe der Daten ermöglicht.

Und man mag es kaum glauben, angeblich ist das erste Auskunftersuchen (trotz Faxprotokoll beim Sender) beim BKA nie angekommen bzw. zwischenzeitlich verlorengegangen.

Deshalb hat das ganze Auskunftersuchen auch über drei Monate gedauert.

Ich frage mich auch, warum nicht mindestens alle 2-3 Jahre ein ähnlich umfangreicher Bericht wie 2001/2002 gemacht wird. Die Zahlen sind vorhanden. Nur niemand macht eine Auswertung.

Wir hatten somit in den letzten 10 Jahren drei umfangreiche Gesetzesänderungen ohne Fakten! So etwas ist einer Demokratie unwürdig!

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Nur wegen der paar geschwärzten Zeilen waren diese Berichte ein Jahrzehnt "komplett unter Verschluss". Frag den General.

Das ist einfach nur lächerlich!

Das BKA rückte damit auch nicht auf die erste Anfrage heraus.

Dann sind die beim BKA ja um ein vielfaches paranoider als bei Bundesbehörden un Dienststellen, wo man dies a priori erwartet. Und eine Einstufung über VS-NfD wäre bereits eine Lachnummer.

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Dann sind die beim BKA ja um ein vielfaches paranoider als bei Bundesbehörden un Dienststellen, wo man dies a priori erwartet. Und eine Einstufung über VS-NfD wäre bereits eine Lachnummer.

Steffen Schöps schrieb in einem anderen Forum, dass sich die FDP bemüht hätte um die Publizierung, aber scheiterte.

Mir ist ein Auszug von 2009 bekannt, der mir GANZ GEHEIM übergeben wurde.

Ich kenne mindestens 10 Leute, die sich rühmen, im Besitz dieser geheimen Akten zu sein, sie aber nicht rausrückten.

Wem nutzte die Geheimniskrämerei? Nur den Wichtigtuern?

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Was soll das denn sein.

Ganz Geheim ist keine offielle Einstufung als Verschlusssache (VS), denen der Grad nachgestellt ist. Die bekannteren sind

VS-NfD (Nur für den Dienstgebrauch)

VS-Vertraulich

VS-Geheim

VS-Streng Geheim

Politisch motiviert läßt es sich selbstverständlich als VS-Streng Geheim oder gar höher einstufen. Zeugt aber von sehr großer Angst vor der Wahrheit.

Was in politischen Kreisen gefürchtet wird, ist die Zuordnung der Verantwortung namentlich.

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Was soll das denn sein.

Ganz Geheim ist keine offielle Einstufung als Verschlusssache (VS), denen der Grad nachgestellt ist. Die bekannteren sind

VS-NfD (Nur für den Dienstgebrauch)

VS-Vertraulich

VS-Geheim

VS-Streng Geheim

Politisch motiviert läßt es sich selbstverständlich als VS-Streng Geheim oder gar höher einstufen. Zeugt aber von sehr großer Angst vor der Wahrheit.

Was in politischen Kreisen gefürchtet wird, ist die Zuordnung der Verantwortung namentlich.

Also wenn wir schon Korrinthen kacken, dann richtig! Es gibt kein VS-Geheim. Die Geheimhaltunsgrade stehen in der VSA (Verschlusssachenanweisung) des Bundes oder in einer der Länder und die lauten wie folgt (auch genau so geschrieben):

VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

VS-VERTRAULICH

GEHEIM

STRENG GEHEIM

Die letzten drei der Aufzählung tragen zusätzlich noch darunter (unter dem VS Grad) den Zusatz "amtlich geheimgehalten".

Alles andere ist nonsens!

Gruß

Edited by General
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Nur wegen der paar geschwärzten Zeilen waren diese Berichte ein Jahrzehnt "komplett unter Verschluss". Frag den General.

Das ist einfach nur lächerlich!

Ja ja...fragt mich ruhig! Also erstmal Super dass nun endlich belastbares Zahlenmaterial vorliegt, welches nicht über "dunkle Kanäle" veröffentlicht werden musste. Habt Ihr wirklich Gut gemacht. Nun zu dem Punkt der Lächerlichkeit. Also was die VS Einstufung anbelangt, finde ich das nicht lächerlich sondern völlig in Ordnung, denn für den BERECHTIGTEN Zugang zu einer VS im Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH wird keine Ermächtigung benötigt. Hier darf jeder der davon Kenntnis haben muss, diese auch erhalten.

Berechtigt wäre z.B. somit jeder der sich mit der statistischen Ausarbeitung zu der Thematik befasst.

Was aber an der Sache Lächerlich ist, ist der Umstand der "Geheiminskrämerei" sprich das Geschiss, "Wir geben nix Raus". Aus dem gerade erklärten Grund ist die genannte VS Einstufung eben juristisch gesehen nicht der Grund. Desshalb kann man das ja so einstufen bzw. so handhaben.

Also bleibt doch nur der Schluss übrig, dass "Interessierte Kreise" eine Veröffentlichung seit langer Zeit versuchten zu verhindern, um genau das zu widerlegen, was diese Zahlen an Eindeutigkeit eben belegen - Eine Beteiligung der Legalwaffen an Tötungsdelikten ist eine wirklich zu vernachlässigende Größe.

Damit ist der Schluss weiterhin zulässig, das es aus Gründen der Kriminalprävenzion, keinerlei Gründe gibt den Legalwaffenbesitz, noch weiter einzuschränken.

Wer im behördlichen Bereich diese Datei erhalten hat oder darauf zugreifen musste, konnte dies nicht so einfach. Ein spezielles Softwareverfahren war notwendig, der Ausdruck gar nicht möglich oder wurde registriert, also eine Vebrleib der Daten war damit Protokolliert. eine weitergabe hätte mindestens disziplinare Folgen, wenn nicht so gar strafrechtliche Konsequenzen gehabt. Wer also nun glaubt, z.B. eine "Mordkommision" könnte darauf zugreifen, irrt gewaltig. Nur wenige Stellen im LKA konnten darauf zugreifen und dort hat man "begründet" anzufragen.

Tja, und warum dieses Geheimniskrämerei? Ich weiss es nicht, aber wenn man die Inhalte liest, wird man feststellen, das es eine nüchterne Erfassung von statistischen Zahlen und deren Auswertung ist. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Allerdings mit dem Ergebnis und der polizeilichen Lagebewertung, dass Legalwaffen in der Kriminalststistik eine zu vernachlässigende Größe darstellen.

Wenn man überlegt, dass seit 97 keine solche Statistik mehr veröffentlicht wurde, man man...

Da fällt einem nix mehr ein dazu, ausser schön, dass nun jemand den Mut hatte die Entscheidung für die Veröffentlichung zu treffen (was immer auch seine Beweggründe dafür waren....:laugh:)

Gruß

Edited by General
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Also wenn wir schon Korrinthen kacken, dann richtig!

VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

VS-VERTRAULICH

GEHEIM

STRENG GEHEIM

Die letzten drei der Aufzählung tragen zusätzlich noch darunter (unter dem VS Grad) den Zusatz "amtlich geheimgehalten".

Alles andere ist nonsens!

Gruß

Ach ein wenig Unschärfe erschien mir angemessen.

:friends2:

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Interessant wäre was und warum da geschwärzt worden ist.

ich bin mal ganz böse und vermute dass das BKA die Verfassungsmässigkeit des Gesetzes anzweifelt oder die Wirksamkeit als sehr gering bzw. sogar kontraproduktiv beurteilt.

Unter Umständen steht da sogar was davon drin dass sich der private Waffenbesitz dämpfend

auf die Gesamtkriminalitätsrate auswirkt.

Die Schwärzungen machem m.E. nur Sinn wenn etwas derartiges verheimlicht werden soll!

Handlungsempfehlungen auf dieser Ebene wären m. E. so allgemein gehalten dass die Publizierung derselben keine Auswirkungen auf laufende Ermittlungen hätte (z.B. stärker die illegale Einfuhr aus Ex-Jugoslawien überwachen.....).

Ich denke mal die Herausgabe hat so lange gedauert weil da noch jemand politisch Einfluss auf die Freigabe genommen hat, rausgegangen ist dann nur das "unbedingt Notwendige", sprich das was sich nicht verhindern liess.

Grüsse,

Laloux

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Vielleicht interpretieren wir da auch zuviel rein ?

Einen vernünftigen Grund, warum man diese -an sich harmlosen- Zahlen nicht veröffentlicht sehen will, kann man ja wohl hier nur erraten.

In Frage käme aus meiner Perspektive, dass die Polizeibehörden gar nicht daran interessiert sind, IRGENDEINEN Waffenbesitz als polizeilich unauffällig zu interpretieren, sondern dies eher anders herum ist. Denn aus der Sicht einer Polizeibehörde oder eines Polizisten stellt jede Waffe zunächst mal ein potentielles polizeiliches Problem dar.

  • Sie erhöht grundsätzlich die Gefährdungen von Polizeibeamten im Einsatz.
  • Polizisten trauen "Zivilisten" keinen sachgerechten Umgang mit Schusswaffen (vor allem in Krisensituationen) zu.
  • Der Gedanke stört grundsätzlich das staatliche "Gewaltmonopol".
  • Es wird befürchtet, dass Selbstverteidigungssituationen oder Streitigkeiten schneller und dramatischer eskalieren können und dann auch für Polizeibeamte ein ungleich höheres Risikopotential beinhalten (hier könnte man dann vielleicht zu recht die Angst vor "amerikanischen Verhältnissen" sehen).

Insofern kann und wird sich die polizeiliche Sicht weder auf der Verwaltungs-, noch auf der Arbeitsebene nicht mit der Sicht eines Legalwaffenbesitzers decken, schon gar nicht beim Recht auf Selbstverteidigung. Zu groß die Furcht, jemand könne der Polizei in ihre Facharbeit pfuschen.

Die Ansicht von Wolfgang Dicke (GdP), der sich stets sehr deutlich auf die Seite des Legalwaffenbesitzes geschlagen hat, fand ich da immer schon erstaunlich. Aber vermutlich hat er das eben nach der tatsächlichen, nicht der potentiellen Bedrohung a la Brennecke, beurteilt.

Und die Bundesbehörden werden sich da stets schön bedeckt halten. Es wäre aber sehr interessant zu erfahren, wer, aus welchem Anlass oder auf wessen Weisung hin seinerzeit die Verschlußsachen-Einstufung erfolgte.

@ General: Gibt es in den Behörden keine Möglichkeit, GRÜNDE für die jeweiligen Einstufungen zu erfahren/ erfragen, oder ist das auch schon innerbehördliche Ketzerei :pani: ?

Gruß,

Michael

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@ General: Gibt es in den Behörden keine Möglichkeit, GRÜNDE für die jeweiligen Einstufungen zu erfahren/ erfragen, oder ist das auch schon innerbehördliche Ketzerei :pani: ?

Gruß,

Michael

Also Du wirst lachen, weder auf erste noch zweite Nachfrage sind bislang zumindest hier, plausible Gründe erkennbar, noch wer diese Restriktion verhängt hat. Sicherlich wird es da einen Grund seinerzeit (wann auch immer???) gegeben haben. Er ist aber mit keiner (heutigen)Logik erkennbar.

Ich habe da allerdings so meine persönliche Vermutung. Die "Sperre" dieser Datei deckt sich so ziemlich mit der Amtszeit eines früheren Arferatsleiters im BMI, der dem Legalbesitz doch sehr "wohlwollend" gegenüberstand und dessen juristisch fehlerhaftes Werk das Ergebnis der Reform 2003 ist.

Aber wie schon gesagt nur eine Vermutung.....:laugh:

In diesem Sinne! Sollte es Neues hierzu geben, werde ich nachberichten.

Gruß

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