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FatGod

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Der Artikel, für sich genommen, ist ein einziger Blödsinn.

Ein Einsatz zur Gefahrenabwehr sei nur zulässig bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes".

Diesen Begriff kenne ich aus dem polizeilichen Sprachgebrauch nicht, erst recht nicht im Zusammenhang mit Gefahrenabwehr.

Der Einsatz der Streitkräfte wie auch der Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel sei zudem stets nur als letztes Mittel zulässig.

Pionierpanzer mit Erdschild für Aufräumarbeiten sind wohl nicht gemeint, insbesondere wenn man den folgenden Absatz ließt:

Damals hatte der Erste Senat einen Einsatz der Streitkräfte im Inland "mit spezifisch militärischen Waffen" generell ausgeschlossen.

Was wollen die also?

Zum besseren Verständnis könnte diese Definition für den Begriff Katastrophe beitragen:

Eine Katastrophe ist ein unerwartetes Ereignis, bei dem zahlreiche Menschen getötet oder verletzt werden. Die Ereignisse, die zu Katastrophen führen können, sind vielfältiger Natur. Denkbar sind somit Einsätze nach Verkehrsunfällen, Naturkatastrophen, technischen Unfällen (Brand, Explosionen), terroristischen Anschlägen und kriegerischen Ereignissen. Hierbei ist zwischen einer offenen und einer geschlossenen Katastrophenform zu unterscheiden.

Eine „offene Katastrophe“ ist ein Großschadensereignis, bei dem eine Gruppe unbekannter Personen getötet wurde, über die es keine vorherigen Aufzeichnungen oder Zugehörigkeiten gibt. Bei diesen Ereignissen ist es schwierig, Angaben über die Zahl der Opfer zu erhalten.

Eine „geschlossene Katastrophe“ ist ein Großschadensereignis, bei dem eine Gruppe von Personen getötet wurde, die einem festen Kollektiv (z. B. Flugzeugabsturz mit Passagierliste) angehört. Handelt es sich um eine geschlossene Katastrophe, sind die antemortalen Vergleichsdaten i.d.R. schneller zu erheben. Denkbar sind auch Mischformen (Absturz eines Flugzeuges in ein Wohngebiet).“

– Disaster Victim Identification – Handbuch Interpol 2009

So wenig wahrscheinlich es auch sein mag, Szenarien in denen Waffen (-systeme) eingesetzt werden müssen, die noch nie oder nicht mehr im Bestand der Bundes- oder Länderpolizeien waren bzw. sind, sind denkbar. Da muss man wenigstens ein Ass im Ärmel, oder vielmehr Pläne in der Schublade haben. Das ist an sich noch nicht der Untergang des Abendlandes.

...zum Glück nur unter "strengen Auflagen"

Und genau hier gehören die Karten auf den Tisch.

Nachtrag:

Der bislang ausführlichste Artikel zu diesem Thema ist hier erschienen: http://www.tagesspiegel.de/politik/bundesverfassungsgericht-karlsruhe-erlaubt-bundeswehreinsatz-im-inland/7012358.html

... Zudem sei auch in Eilfällen immer ein Beschluss der gesamten Bundesregierung erforderlich (Az. 2 PBvU 1/11). ...Nicht jede Gefahrensituation, die ein Bundesland nicht mit seiner Polizei beherrschen könne, erlaube den Einsatz der Streitkräfte. Zwar müsse nicht abgewartet werden, bis Schäden eingetreten sind; der Eintritt katastrophaler Schäden müsse jedoch „unmittelbar bevorstehen“. ... Über den Einsatz der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr im Inland müsse stets die Bundesregierung als Kollegialorgan entscheiden. Die Entscheidung dürfe auch in Eilfällen nicht auf einen einzelnes Regierungsmitglied - etwa den Verteidigungsminister - übertragen werden. ...
Edited by ReinickendorferFuchs
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Die Bundeswehr darf künftig zur Abwehr einer Katastrophe auch im Inland Waffen einsetzen. Das entschied das Plenum aller Karlsruher Richter. Allerdings unterliegt ein solcher Einsatz strengen Auflagen. Von Terroristen gekaperte Passagierflugzeuge dürfen nach dem Urteil auch weiterhin nicht abgeschossen werden. Zudem muss der Bestand der Bundesrepublik oder zumindest eines Bundeslandes gefährdet sein. Über die Entsendung der Streitkräfte bei einem überregionalen Notstand hat demnach die gesamte Bundesregierung zu entscheiden und nicht nur der Verteidigungsminister. Damit korrigierte das Gericht eine Entscheidung von 2006 zum Luftsicherheitsgesetz, nach der militärische Mittel im Inland grundsätzlich ausgeschlossen waren. Mit dem umstrittenen Gesetz wollte der damalige Innenminister Schily im Notfall den Abschuss von Passagierflugzeugen erlauben, um Anschläge wie die in den USA 2001 zu verhindern. - Der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Beck, begrüßte das Urteil der Verfassungsrichter. Es schließe eine Gesetzeslücke und bestätige die wichtige Trennung von Polizei und Bundeswehr.

Quelle...

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Da fährt also der nächste Castor-Transport..............

Das Bundesland Niedersachsen ist nicht in der Lage mit eigenen polizeilichen Kräften den Transport selbst zu schützen.

Die marodierende Menge droht den Transport zu überrennen und/oder entgleisen zu lassen.

Die Katastrophe steht unmittelbar bevor.............:pani::pani::pani:

In ihrer tiefen Liebe für Land und Volk bittet die grüne Parteispitze die Bundesregierung dem drohenden Ungemach durch den Einsatz militärischer Kräfte vorzubeugen. :sniper:

Zumindest soll der marodierende Haufen durch den Abwurf von Streumunition von der Transportstrecke vertrieben werden.:donhuan:

Huch, war wohl etwas eingenickt.....

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