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Waffenbesitzer muss Gebühr für verdachtsunabhängige Kontrolle bezahlen


Jägermeister

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Gebührenpflichtig ist nicht nur derjenige, der die Amtshandlungen willentlich herbeiführt

Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 04.05.2011

- 4 K 623/11 -

Wer im Besitz von Waffen ist, muss auch Gebühren für eine kurzfristig angekündigte verdachtsunabhängige Kontrolle in der Wohnung zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung seiner Waffen hinnehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg in seinem Urteil verkündet.

Mehr zu den Hintergründen dieses Falles unter: http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Freiburg_4-K-62311_VG-Freiburg-Waffenbesitzer-muss-Gebuehr-fuer-verdachtsunabhaengige-Kontrolle-bezahlen.news11611.htm
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