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Mundschutz im Schuh versteckt: Fußballfan wegen Mitsichführen einer Schutzwaffe verurteilt


Jägermeister

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Mitführen von Schutzwaffen lässt auf Gewaltbereitschaft und Gefahr unfriedlichen Verhaltens schließen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.04.2011

- 2 Ss 36/11 -

Wer beim Besuch eines Fußballspiels einen Mundschutz bei sich führt, kann wegen des Mitsichführens einer Schutzwaffe bei einer öffentlichen Veranstaltung verurteilt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor

Mehr zu den Hintergründen dieses Falles unter: http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Frankfurt-am-Main_2-Ss-3611_Mundschutz-im-Schuh-versteckt-Fussballfan-wegen-Mitsichfuehren-einer-Schutzwaffe-verurteilt.news11564.htm
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Bei einigen Sportarten werden auch Hände bandagiert, mache ich mich deshalb Strafbar wenn ich mit einer Mullbinde und Pflaster in Stadion gehe ?

Heutzutage kann man doch wohl auch als "Nichtgewaltbereiter" nicht mehr davon ausgehen, unverletzt zu bleiben.

Wenn ich die Preise von Zahnersatz und Implantaten so sehe, dann sollte man noch viel öfter einen Mundschutz tragen :lach:

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Geil! Also dürfen zukünftig auch keine Fan-Schals, Halstücher etc. getragen werden!

:pani::pani::pani:

Ich freu mich auf den nächsten Stadionbesuch wenn sich nackte und friedlichen Fans und schwer bewaffnete Polizistenin den Armen liegen .

:00000733::rofl2:

Die unbegründet unterstellte Verbrechensbereitschaft der Bürger durch diesen Staat ist unendlich.

Kipphase

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Was ist eine Schutzwaffe und warum ist sie verboten?

Hintergrundinformation:

§ 17 a Abs. 1 des Versammlungsgesetzes lautet:

Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.

Hooligans kann man meistens zuverlässig vermeiden, indem man sich möglichst weit von Fußballstadien fernhält.

Das ist in etwa genauso richtig wie das Wiederholen von: Waffen töten. Hooligans der Kategorie C gehen meistens eben nicht ins Stadion. Zum einen, weil die teilweise lebenslange Stadionverbote haben, zum anderen, weil sie sich für die für sie viel wichtigere "dritte Halbzeit" präparieren. Die findet wenn überhaupt in der Nähe von Stadien statt.

Kategorie B- "Fans" (latent gewaltbereit) sind da schon sehr viel eher im Stadion anzutreffen.

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Geil! Also dürfen zukünftig auch keine Fan-Schals, Halstücher etc. getragen werden!

:pani::pani::pani:

Ich freu mich auf den nächsten Stadionbesuch wenn sich nackte und friedlichen Fans und schwer bewaffnete Polizistenin den Armen liegen .

:00000733::rofl2:

Die unbegründet unterstellte Verbrechensbereitschaft der Bürger durch diesen Staat ist unendlich.

Kipphase

Unbegründet? :2cent: <== Die denke ich mir jetzt besser.

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[Zitat]§17a:

(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.

(2) Es ist auch verboten,

1. an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen,

2. bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern..[/Zitat]

[Zitat]

Im Mitführen solcher Schutzwaffen sehe der Gesetzgeber ein sicheres Indiz für offenkundige Gewaltbereitschaft[/Zitat]

Damit verbinde ich auch z.B. den Fan-Schal oder Tuch, den ich als friedlicher Fussballfan natürlich mitnehme, den aber manche hirnlose Hooligans als Schutz gegen Tränengas und Identifizierung benutzen.

Also reicht mittlerweile schon wieder der Verdacht möglicherweise eine Straftat begehen zu wollen aus, um verurteilt zu werden? Man lernt nie aus, das habe ich nicht gewusst. Minority Report lässt grüßen.

Ich will ich doch nur friedlich meine Mannschaft anfeuern und dazu gehört halt auch die Fan-Kleidung(EIN MUNDSCHUTZ GEHÖRT FÜR MICH ALLERDINGS NICHT DAZU !!!!!)

Kipphase

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