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Hessen-Forst untersagt Wildkamerabetrieb auf Regiejagdflächen


Jägermeister

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Aufgrund von Datenschutzbestimmungen ordnet Hessen-Forst für seine Regiejagdflächen an, Wildkameras bis auf Weiteres nicht mehr zu verwenden.

Der Einsatz von Wildbeobachtungskameras im Wald gefährdet das Recht des Einzelnen, sich in in der Öffentlichkeit frei und ungezwungen bewegen zu dürfen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt gefilmt zu werden. Zu dieser Auffassung ist der Hessischen Datenschutz gekommen. Das berechtigte Interesse eines Jagdpächters, mithilfe von Wildkameras Art und Anzahl von Wild an Kirrungen zu dokumentieren, wird geringer eingestuft als das schutzwürdige Interesse von Waldbesuchern.

Mehr unter: http://www.wildundhund.de/438,7326/
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