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Staatsanwalt erhebt weitere Anklage gegen Juweliersgattin


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Sechster Verhandlungstag vor Landgericht im Prozess (index.php?option=com_content&view=article&id=380:notwehr-juwelierin-wegen-totschlags-vor-gericht&catid=25:alle-news&Itemid=352) um tödlichen Schuss auf Räuber: Der maskierte Junge wurde erschossen. Von hinten in den Kopf. Das steht fest. Sicher ist auch, dass sich an der Hand der Juweliersgattin Schmauchspuren befunden haben.

Quelle: Legalwaffenbesitzer.de

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... ich denke, das sieht nicht gut für sie aus ... von hinten in den Kopf geschossen ... da wird wohl Notwehrparagraph schwierig ...:confused:

Von hinten in den Kopf ist bei Notwehrsituationen auf engstem Raum kein schlagendes Indiz. Die Frau hat zumindest die Pistole des Räubers für echt gehalten und in Angst und Schrecken gehandelt. Das würde ich auch wenn ein überdrehter Jugendlicher mir eine Wumme vors Gesicht hält. Putativnotwehr wird aber bei illegaler Waffe schwierig, da die Beschaffung einen Vorsatz darstellt.

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... ich denke, das sieht nicht gut für sie aus ...

Ohne jetzt den Fall näher zu kennen: Generell ist es für einen Angeklagten eher ein "gutes Zeichen" wenn die Staatsanwaltschaft eine relativ geringwertige Klage nachschiebt.

Vielleicht zeichnet sich für den Hauptklagepunkt einen Freispruch ab und die Staatsanwalt hofft dann wenigstens darauf überhaupt einen Schuldspruch zu erreichen.

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Der maskierte Junge wurde erschossen. Von hinten in den Kopf. Das steht fest. Sicher ist auch, dass sich an der Hand der Juweliersgattin Schmauchspuren befunden haben. Und inzwischen hat die 67-Jährige zudem längst eingeräumt, dass an jenem Sommertag ihre Pistole „geplatzt“ sei. Diese wiederum will sie samt Munition von „einem Jugoslawen“, den sie zuvor aber nicht kannte, für angeblich 100 Euro gekauft haben. Ohne Wissen ihres Ehemanns. Das mag stimmen oder nicht, rechtlich zumindest hat die fünffache Mutter damit bereits bei der Polizei einen Verstoß gegen das Waffengesetz eingeräumt. Doch der wurde in der Anklage wegen Totschlags gegen die klein gewachsene Frau gar nicht berücksichtigt. Bis zum sechsten Prozesstag vor dem Gießener Landgericht.

Denn nun erhebt Staatsanwalt Klaus Bender eine „Nachtragsanklage“. Darin wirft er der 67-Jährigen nicht nur den illegalen Erwerb und Besitz der Waffe, sondern auch unterlassene Hilfeleistung vor. Schließlich haben die Ermittlungen ergeben, dass die Frau nach dem tödlichen Schuss zunächst per Handy mit ihrem Ehemann telefoniert hatte. Um 17.19 Uhr. Und erst später alarmierte der Gast eines Internet-Cafés, den die Angeklagte herbeigerufen hatte, Polizei und Rettungsdienst. Um 17.33 Uhr. „Wir haben eine Lücke von 14 bis 15 Minuten“, so der Leiter der damals gebildeten Sonderkommission am zweiten Verhandlungstag. Und in dieser Zeit hat der Schüler noch gelebt, geröchelt und gestöhnt. Aber auch das war den Ermittlern längst bekannt. „Nachtragsanklagen“ wiederum können erhoben werden, wenn sich erst im Prozess Hinweise für weitere Straftaten ergeben. „Es sollen damit alle Delikte in der laufenden Hauptverhandlung abgeurteilt werden können“, begründet Staatsanwalt Jochen Fabricius, Pressesprecher der Gießener Strafverfolgungsbehörde, im Gespräch mit dem Kreis-Anzeiger die weiteren Vorwürfe.

Mehr unter: http://www.kreis-anzeiger.de/lokales/wetteraukreis/buedingen/12356473.htm
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  • 2 weeks later...
Im Prozess gegen die 67-jährige Juwelierin aus Büdingen, die sich vor dem Gießener Landgericht wegen Totschlags verantworten muss, sagte am Montag ein letzter Zeuge aus, bevor Staatsanwalt Klaus Bender und Verteidiger Rolf Kärcher ihre Plädoyers hielten.
Mehr unter: http://www.wetterauer-zeitung.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Buedingen/Artikel,-Staatsanwalt-fordert-ueber-drei-Jahre-Haft-fuer-Juwelierin-_arid,367180_regid,3_puid,1_pageid,91.html
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Gießen - Nach dem tödlichen Schuss auf einen jungen Räuber bleibt einer 67-jährigen Juwelierin aus dem hessischen Büdingen das Gefängnis erspart. Das Landgericht Gießen sprach sie vom Vorwurf des Totschlags frei - weil sie in Notwehr gehandelt habe. Allerdings verurteilten die Richter sie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und unterlassener Hilfeleistung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten. Die Frau hatte bei dem Überfall auf ihr Schmuckgeschäft den 18-jährigen Täter in den Hinterkopf geschossen und tödlich verletzt.

Quelle:
http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/schlaglichter_nt/article109172733/Juwelierin-erschiesst-Raeuber-kein-Gefaengnis-wegen-Notwehr.html[/CODE]

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Alle Macht den Verbrechern, Polizei ist nicht da, Selbstverteidigung/Notwehr verboten.

Was ist bloss aus Deutschland geworden?

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Ohne jetzt den Fall näher zu kennen: Generell ist es für einen Angeklagten eher ein "gutes Zeichen" wenn die Staatsanwaltschaft eine relativ geringwertige Klage nachschiebt.

Vielleicht zeichnet sich für den Hauptklagepunkt einen Freispruch ab und die Staatsanwalt hofft dann wenigstens darauf überhaupt einen Schuldspruch zu erreichen.

Wie ich es angedacht hatte.

Es gab einen Freispruch vom Vorwurf des Todschlages.

Nur für die nachgeschobenen Delikte wurde sie zu einer geringen Bewährungsstrafe verurteilt.

http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36090&key=standard_document_46042425

Die Frau habe in Notwehr gehandelt, begründeten die Richter ihr Urteil. Allerdings verurteilten sie die Frau wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und unterlassener Hilfeleistung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten.
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Alle Macht den Verbrechern, Polizei ist nicht da, Selbstverteidigung/Notwehr verboten.

Was ist bloss aus Deutschland geworden?

Warum sagst du das ? Die Notwehrlage wurde ja ausdrücklich anerkannt.

Einen legalen Beschaffungsweg gab es aber für die Waffe nicht. Darin steckt mE der eigentliche Aufreger. Dem deutschen Bürger -obwohl gefährdet- wird verwehrt, sich zu bewaffnen, die Gefährdung stellt sich erst hinterher heraus. Somit kriegt sie noch einen drüber. Wäre die Frau Sportschützin gewesen und hätte das Ding legal besessen, wäre sie jetzt (mit Ausnahme der unterlassenen Hilfeleistung- praktisch straffrei.

Und die Moral von der Geschicht. Schiess sportlich, bleib sportlich ...:sniper:

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