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Gelbe WBK und Sportordnungen


Califax

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Aus aktuellem Anlaß habe ich mir nochmal den § 14 WaffG ganz genau angeschaut. Und - ich finde keinen Verweis darauf, daß die Waffen, die in §14(4) genannt sind, einem Verband zugeordnet sein müssen.

Was habe ich da übersehen?

(4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 [ Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt ] unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 [ Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt ] und Satz 3 [ Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. ]eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

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Einem Verband (genauer: irgendeiner Sportordnung) müssen sie schon zugeordnet sein.

Auf WBK-gelb-neu darfst Du aber auch Waffen erwerben, die nicht der Sportordnung Deines (genauer: des bedürfnisbescheinigenden Verbandes) zugeordnet sind.

aus WaffVwV 14.4

Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ergibt, dass die auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein muss.

Es soll dem Sportschützen also ermöglicht werden, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben.

Unberührt bleibt allerdings die Geltung des allgemeinen Bedürfnisprinzips nach § 8. Das heißt zum einen, dass es sich um eine Waffe für das sportliche Schießen nach § 15a Absatz 1 handeln muss, also für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (wegen der isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig derjenigen

eines anerkannten Schießsportverbandes), und zum anderen, dass – schon durch die Geltung des Erwerbsstreckungsgebotes kanalisiert – ein schlichtes Waffenhorten nicht

abgedeckt ist.

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Aus aktuellem Anlaß habe ich mir nochmal den § 14 WaffG ganz genau angeschaut. Und - ich finde keinen Verweis darauf, daß die Waffen, die in §14(4) genannt sind, einem Verband zugeordnet sein müssen.

Was habe ich da übersehen?

Nein. Es genügt, dass die Waffen in einem Verband "geeignet und erforderlich" sein müssen. Die Sportordnung des Sächsischen Schützenbundes ist hierfür der Joker schlechthin. Sie ist so universell verfasst, dass praktisch alle Waffen erworben werden können.

Allerdings machen viele Behörden ihr eigenes Recht, die Liste der Schikanen ist endlos. Bei WBK Gelb sitzt die Behörde jedoch am kürzeren Hebel. Die Pflicht des Erwerbes ist, die Waffe innerhalb von 14 Tagen bei der Behörde anzuzeigen.

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Nö, die habe ich ja schon.

Sag' das mal meiner Behörde...

Wenn ich mit meinem Ansinnen dort (hoffentlich) Mitte nächsten Jahres aufschlage, muss ich wohl Beta-Blocker mitnehmen... :spiteful:

Titel: Die Taschenschlachtschiffe der Deutschen Kriegsmarine also Gneisenau, Admiral Graf Spee im Maßstab 1:1.

Frag mich nur wo Du den Parkplatz hernehmen willst:lach:

Erik

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Wohl dem, der eine Altgelbe WBK besitzt.

Da dürfen wirklich ALLE EL-Langwaffen drauf. Völlig egal, ob dafür eine Schießdisziplin existiert oder nicht! :up:

Das ist die Frage, ob das wirklich (noch) so stimmt - unter Beachtung des §8 WaffG.

Ich halte mich persönlich für nicht allzu blöde, was das Lesen und Verstehen des WaffG im Speziellen betrifft, aber ich merke, daß ich immer wieder an meine mentalen Grenzen stoße. Trotz Abitur und Studium der Wirtschafswissenschaften. Denn unsere Volksverräter nicken ja jeden sich selbst widersprechenden Blödsinn ab, wenns der sogenannte Fachbeamte und die Parteidisziplin verlangen. Ich hätte (zusätzlich noch) Theologie studieren sollen, das würde wahrscheinlich das Verstehen solcher Texte erleichtern.

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