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Gelbe WBK und Sportordnungen


Califax

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Das ist die Frage, ob das wirklich (noch) so stimmt - unter Beachtung des §8 WaffG.

Nach der mir derzeit bekannten Rechtsprechung dazu kann man mit einer alten gelben WBK nur unter den gleichen Voraussetzungen Waffen erwerben wie mit einer Neuen.

Sagt zumindest das VG Ansbach, Urteil vom 29.06.2005, Az. AN 15 K 05.00592:

Das Feststellungsbegehren ist jedoch unbegründet, weil die nach altem Recht Sportschützen erteilte unbefristete Erlaubnis zum Erwerb von Einzelladerwaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm (§ 28 Abs. 2 Satz 1 WaffG a.F.) ab 01. April 2003 nicht zum weiteren Erwerb solcher Waffen berechtigt.

Nach § 58 Abs. 1 WaffG gelten Erlaubnisse im Sinne des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I Seite 432) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 1996 (BGBl. I Seite 1779) fort, soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt wird. Abweichende Bestimmungen für Waffenbesitzkarten sind in § 58 WaffG nicht geregelt. Dies bedeutet, dass die nach altem Recht erteilten Waffenbesitzkarten weiterhin den Besitz der unter Geltung alten Rechts erlaubt erworbenen Waffen erlauben und sowohl der Besitz als auch der Erwerb der unter Geltung alten Rechts (also bis 31.3.2003) erworbenen Waffen nicht erneut einer Erlaubnispflicht mit Inkrafttreten neuen Rechts am 1. April 2003 unterworfen werden. Eine weitergehende Bedeutung kommt alten Erlaubnissen schon nach dem Wortlaut dieser Bestimmung nicht zu. Dass sie keine weitergehende Bedeutung für Erwerbsvorgänge, die ab 1. April 2003 stattfinden, haben, ergibt sich auch aus der amtlichen Überschrift „Altbesitz“. Findet ab 1. April 2003 ein Erwerbsvorgang im Sinne von §§ 10, 14 WaffG statt, führt dies nach der Bestimmung des Art. 19 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts zur Anwendung des neuen Rechts. Dies ergibt sich auch daraus, dass das zuvor geltende Waffenrecht ausdrücklich nach Art. 19 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts aufgehoben wurde. Maßgebend ist daher, wann der einer Erlaubnispflicht unterworfene Vorgang stattfindet, nicht, ob jemand schon vor Inkrafttreten des jetzt geltenden Waffenrechts eine Waffenbesitzkarte hatte oder nicht. Würden die alten Waffenbesitzkarten, die nur eine Verkörperung der Erlaubnis darstellen, weiter benutzt, könnten sie bei Erwerbsvorgängen ab 1. April 2003 und für den auf solchen Erwerbsvorgängen beruhenden Besitz nur mit den Einschränkungen des neuen Rechts weiter verwendet werden.

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Das ist die Frage, ob das wirklich (noch) so stimmt - unter Beachtung des §8 WaffG.

Ich halte mich persönlich für nicht allzu blöde, was das Lesen und Verstehen des WaffG im Speziellen betrifft, aber ich merke, daß ich immer wieder an meine mentalen Grenzen stoße. Trotz Abitur und Studium der Wirtschafswissenschaften. Denn unsere Volksverräter nicken ja jeden sich selbst widersprechenden Blödsinn ab, wenns der sogenannte Fachbeamte und die Parteidisziplin verlangen. Ich hätte (zusätzlich noch) Theologie studieren sollen, das würde wahrscheinlich das Verstehen solcher Texte erleichtern.

Hi Califax,

Sozialpädagogik und Sinologie als Zusatzstudium wären zum Verstehen dieser verquasten Politiker meiner Meinung nach besser. Man(n) kann sie dann als Pädagoge besser auf den Arm nehmen und versteht ihr Chinesisch dann besser.:donhuan:

Peter

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Hallo

Eine Frage in die Runde--- Kann ein Sportschütze eine Bockdoppelflinte von einem Jäger auf gelbe WBK erwerben.

Gruß Micha

Theoretisch sollten damit diverseste sportliche Disziplinen schießbar sein. Unter anderem eben diverse Wurftaubendiziplinen. Ob das sinnvoll ist sei mal dahingestellt, es aber möglich.

Wenn der Jägermeister die Flinte nicht auf 40cm Gesamtlänge gekürzt hat.......

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Hallo

Eine Frage in die Runde--- Kann ein Sportschütze eine Bockdoppelflinte von einem Jäger auf gelbe WBK erwerben.

Gruß Micha

Nein, eine Bockdoppelflinte kann keiner erwerben, es gibt sie nicht. Es sei denn, Du zeigst mir eine Flinte mit 4 Läufen...

Ansonsten: Eine Bockflinte oder Querflinte kann und darf ein Sportschütze mittels gelber WBK (egal ob alt oder neu) von einem Jäger, Sammler oder Händler erwerben. Oder Altbesitzer oder Erben oder sonstigen Berechtigten.

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Theoretisch sollten damit diverseste sportliche Disziplinen schießbar sein. Unter anderem eben diverse Wurftaubendiziplinen. Ob das sinnvoll ist sei mal dahingestellt, es aber möglich.
Bockflinte auf Wurftauben gegen Pumpe oder SLF ist haushoch überlegen. Es gibt sicherlich andere Disziplinen (wo man mehr Muni auf einmal braucht), wo die BF unterlegen ist. Aber nicht in den Taubendisziplinen.

Wenn der Jägermeister die Flinte nicht auf 40cm Gesamtlänge gekürzt hat.......
40cm? So lang?:bninja:
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Für sportliche Disziplinen nach Sportordnung etwas zu kurz.

Als Lupara noch zu lang.

Kenne Flinte nur vom Westernschießen, kann daher nicht sagen, wie weit 18,5" Läufe ohne Choke fürs Wurfscheiben schießen überhaupt zu gebrauchen sind.

Zumindest muss man richtig zielen, um auf zwölf Meter auch zu treffen.

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Glaube ich nicht. Du hast eine Bockflinte... PDT_Armataz_02_26

Bis vor einigen Monaten hatte ich tatsächlich eine Bockflinte. Als ich dann eine weitere Waffe auf Gelb eintragen liess, wurden meine Daten in das NWR übertragen. Im NWR-Programm gibt es aber keine Bockflinte. :vschwoer: Also wurde mir eine neue WBK ausgestellt in der nun NWR-konform eine "Bockdoppelflinte" eingetragen ist, denn die existiert in der Datenbank!

:rofl2::nar:

Kipphase

Edited by Kipphase
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Ist eine Einzellader-Langwaffe und für solche Waffen gibt es Disziplinen in genehmigten Sportordnungen. Warum sollte das rein formal nicht gehen?:confused:

Das geht nicht nur formal, sondern auch auch praktisch. Kaufen und eintragen lassen. Damit kannste Trap und Skeet usw. schiessen, auch an jagdlichen Wettbewerbern teilnehmen. Das geht ohne Einschränkung.

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Ihr Jäger habt zwar euer Jägerlatein - aber anscheinend keine gemeinsame Sprache
Das hat nix, aber auch gar nix mit Jägern zu tun, sondern mit Waffentechnik, die ja wohl alle LWBs betrifft, oder?

Was brauche ich, um einen Lauf bocken zu können? Richtig, einen zweiten Lauf -> Bockflinte

Was brauche ich, um einen Lauf doppeln zu können? Richtig, einen zweiten Lauf -> Doppel- oder Querflinte

Was habe ich, wenn ich mir eine Bockdoppelflinte kaufe? Richtig, ein sauschweres, völlig unnützes vierer Rohrbündel... :2cent:

Oder reitet Ihr mit einem weißen Schimmel zum Schießstand? :n11:

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Das hat nix, aber auch gar nix mit Jägern zu tun, sondern mit Waffentechnik, die ja wohl alle LWBs betrifft, oder?

Was habe ich, wenn ich mir eine Bockdoppelflinte kaufe? Richtig, ein sauschweres, völlig unnützes vierer Rohrbündel... :2cent:

Wenn selbst die Waffenhändler eine 2-läufige Waffe als Bockdoppelflinte verkaufen, haben sie wohl des besseren Verdienstes wegen, die beiden anderen Läufe zu einer zweiten Waffe umgebaut und das Geld dann in die Schweiz gebracht.

Ich stell nur fest, daß es wohl beide Begriffe gibt - "Ob ihr Recht habt oder nicht, sagt euch das Licht" (aus einer Kindersendung - sinngemäß):drinks:

Nun wäre ja mal interessant, ob ein Fachforum das Rätsel auflösen kann?

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Auch Waffenhändler müssen nicht viel Ahnung haben. Die Logik sagt einem doch schon, daß es nur Bockflinte heißen KANN. :heuldoch:

Auweiaaaahhh

http://www.triebel.de/suche.php3?begriff=wgr&value=LFS

Ich hab von dem Jägerlatein eh keine Ahnung und Logik - kann man das essen?

Ansonsten - - Dein Wunsch sei mir Befehl :heulkrampf:

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