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Warum 165 Patronen einen Weilbacher zum Straftäter gemacht haben


gbadmin

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Eine Änderung im Waffenrecht hat Christian Mändl (62) zum Straftäter gemacht. »Bewusst und gewollt«, so die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, hatte der Weilbacher (Kreis Miltenberg) 165 Schuss Munition verschiedener Kaliber zu Hause im Tresor seit dem 1. September 2003

Quelle: Legalwaffenbesitzer.de

Edited by Jägermeister
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Ist doch alles kein Problem, Greencard besorgen, Koffer packen, alles verscheuern und ab nach Texas. Freies Land, freie Menschen, lasche Waffengesetzgebung, Haubitzen, Panzer und Vollautomaten, alles möglich. Was Konny Reimann geschafft hat, könnt ihr doch schon lange.

Alles ist möglich, alles ist besser wie hier. Also nichts wie ab, hier ist der Staat euer Feind.

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Ist doch alles kein Problem, Greencard besorgen, Koffer packen, alles verscheuern und ab nach Texas. Freies Land, freie Menschen, lasche Waffengesetzgebung, Haubitzen, Panzer und Vollautomaten, alles möglich. Was Konny Reimann geschafft hat, könnt ihr doch schon lange.

Alles ist möglich, alles ist besser wie hier. Also nichts wie ab, hier ist der Staat euer Feind.

Ich will nicht zu den dummen Amis, wenn würde ich nach B.C. gehen.
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.....oder Vermont.

Täusch Dich mal nicht mit Vermont. Da mag es ein für unsere Verhältnisse paradiesisches WaffG geben, aber die Politik ist ein rot-/lila-/grün-/regenbogenfarbiges Sammelsurium.

Ein Staat weiter östlich passt schon viel besser, allerdings erst so 30+ Meilen nördlich der Demarkationslinie zur People's Republic of Masshole.

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Täusch Dich mal nicht mit Vermont. Da mag es ein für unsere Verhältnisse paradiesisches WaffG geben, aber die Politik ist ein rot-/lila-/grün-/regenbogenfarbiges Sammelsurium.

Ein Staat weiter östlich passt schon viel besser, allerdings erst so 30+ Meilen nördlich der Demarkationslinie zur People's Republic of Masshole.

In jeder Hinsicht liberal. So wenig Staat wie moeglich.

Ich habe kein Problem damit wenn Schwule heiraten und wenn die Gruenen mir meine Freiheiten lassen, sollen sie ihre haben.

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Ich unterstelle mal, dass sein Bedürfnis für den Waffenschein weggefallen ist, er aber die Waffen hat behalten dürfen. Dann besteht aktuell für seinen Munitionsbesitz eben kein Bedürfnis, das ist der springende Punkt.

Denn er bräuchte eine zusätzliche Munitionserwerbserlaubnis, die er nur dann bekommt, wenn er z.B. ein sportliches Bedürfnis hat. Er hätte die Mun damals anmelden müssen, dann wär alles gut und er dürfte sie sogar im Rahmen des Bestandsschutzes auch noch haben.

Es ist aber ein universeller Rechtssatz, dass Unkenntnis (idR) nicht vor Strafe schützt, damit werden nicht nur Waffenbesitzer verfolgt, sondern auch andere Bürger.

§ 58 Abs. 1 Satz 2 WAffG:

Hat jemand berechtigt Munition vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben, für die auf Grund dieses Gesetzes eine Erlaubnis erforderlich ist, und übt er über diese bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch den Besitz aus, so hat er diese Munition bis 31. August 2003 der zuständigen Behörde schriftlich anzumelden. Die Anmeldung muss die Personalien des Besitzers sowie die Munitionsarten enthalten. Die nachgewiesene fristgerechte Anmeldung gilt als Erlaubnis zum Besitz.

PS: Insofern kann es auch günstiger sein, wenn die zuständige Waffenbehörde nicht die Polizeibehörde ist, die strikt dem Strafverfolgungszwang unterliegt, sondern das Ordnungs- oder Landratsamt, das da einen etwas weiteren Spielraum hat, ob es an socken Stellen bürgerfreundlich sein will (oder eben auch nicht).

Das Problem ist ja oft, das die Änderungen einer exotischen Rechtsmaterie wie es das Waffenrecht auch ist, an den Leuten unbemerkt vorbeigeht.

Edited by Coltfan
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