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Gebühr für Aufbewahrungskontrolle unzulässig?


Jägermeister

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Im Gewerbearchiv 2012/6 widmet der stellv. Referatsleiter für Recht des Baden-Württembergischen Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Dr. Stefan Braun, einen Artikel den Gebühren zu waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrollen, Eintragungen und Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Hiervon fasse ich seine Betrachtungen zu den Gebühren für die Aufbewahrungskontrolle zusammen. (Artikel am Ende des Beitrages) Einleitend stellt er fest, dass der ideologisch geprägte Wunsch nach einem vollständigen Waffenverbot derzeit nicht durchsetzbar erscheint. Es stellt sich die Frage, ob stattdessen die Maßnahme der Verteuerung des Waffenbesitzes ergriffen wird, um den legalen privaten Waffenbesitz zurückzudrängen. Hierzu böten sich die o.g. Verwaltungshandlungen und eine damit verbundene Gebührenerhebung an.

Mehr unter: http://www.prolegal.de/index.php/2012/09/14/gebuhr-fur-aufbewahrungskontrolle-unzulassig/
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