Jägermeister Posted September 24, 2012 at 07:54 PM Share Posted September 24, 2012 at 07:54 PM Waffenbesitzer haben eine Gebühr für die in regelmäßigen Abständen vorgeschriebene Überprüfung ihrer Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung auch dann zu zahlen, wenn die letzte derartige Überprüfung erst etwa zwei Jahre zurückliegt und inzwischen ein Jahresjagdschein erteilt wurde. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Aufgrund einer Änderung des Waffengesetzes aus dem Jahre 2002 hat die zuständige Behörde die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen. Im Rahmen dieser Überprüfung hat sie eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, eine Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister sowie eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einzuholen. Der Kläger ist Jäger und Waffenbesitzer. Der beklagte Landkreis überprüfte ihn erstmals im November 2004 im Rahmen der neu eingeführten, anlasslosen Regelüberprüfung auf seine Zuverlässigkeit und seine persönliche Eignung. Im April 2006 stellte der beklagte Landkreis dem Kläger einen Jahresjagdschein aus. Im Januar 2007 leitete der beklagte Landkreis erneut die Regelüberprüfung ein. Aus den eingeholten Auskünften aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und der Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle ergaben sich keine Anhaltspunkte, die gegen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung des Klägers hätten sprechen können. Der beklagte Landkreis teilte dem Kläger das Ergebnis der Überprüfung mit und verlangte durch den angefochtenen Gebührenbescheid von ihm für die Überprüfung die gesetzlich bestimmte Mindestgebühr von 25,56 €. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Klage gegen den Gebührenbescheid abgewiesen, das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Auch seine Revision zum Bundesverwaltungsgericht hatte keinen Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht hat zunächst festgestellt, dass die Erhebung der Gebühr auf einer rechtmäßigen Verwaltungshandlung beruht. Der beklagte Landkreis durfte den Kläger erneut auf seine Zuverlässigkeit und persönliche Eignung überprüfen, auch wenn die letzte Regelüberprüfung weniger als drei Jahre, nämlich nur gut zwei Jahre, zurücklag. Nach dem Waffengesetz muss die Regelüberprüfung spätestens nach drei Jahren wiederholt werden. Einen Mindestabstand zwischen den Überprüfungen schreibt das Gesetz nicht vor. Allenfalls wenn der Zeitraum von drei Jahren ohne konkreten Anlass erheblich unterschritten wird, kann die erneute Überprüfung nicht erforderlich und die hierfür verlangte Gebühr rechtswidrig sein. Ein solches erhebliches Unterschreiten des zeitlichen Abstands zwischen den Überprüfungen liegt aber bei einem Abstand von gut zwei Jahren nicht vor. Der beklagte Landkreis musste von der erneuten Regelüberprüfung nicht deshalb absehen, weil er dem Kläger etwa ein Jahr vor dieser Regelüberprüfung einen Jahresjagdschein erteilt hatte. Zwar ist vor der Erteilung des Jahresjagdscheins nach der hierfür einschlägigen Vorschrift des Bundesjagdgesetzes ebenfalls die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Jägers zu überprüfen. Jedoch waren hier aufgrund der Verwaltungspraxis des Landes Niedersachsen bei der Erteilung des Jahresjagdscheins die nach den waffenrechtlichen Bestimmungen vorgeschriebenen Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und der örtlichen Polizeidienststelle nicht eingeholt worden. Die Überprüfung des Klägers war auch für ihn gebührenpflichtig. Nach dem einschlägigen Gebührenverzeichnis werden für sonstige Amtshandlungen, insbesondere Prüfungen und Untersuchungen, die auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden, Gebühren erhoben. Gebührenrechtlicher Veranlasser ist auch derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung vorgenommen wird. Den Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis trifft die Pflicht, sich so zu verhalten, dass keine Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung aufkommen. Wegen dieser an die Gefährlichkeit von Waffen anknüpfenden Pflichtenstellung des Erlaubnisinhabers fällt auch die Überprüfung seiner Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung in seinen Verantwortungsbereich und wird von ihm im Sinne des Gebührentatbestands veranlasst. BVerwG 6 C 24.11 - Urteil vom 22. August 2012 Vorinstanzen: OVG Lüneburg, 11 LC 260/10 - Urteil vom 19. April 2011 - VG Göttingen, 1 A 259/09 - Urteil vom 19. Mai 2010 - Quelle: BVerwG 6 C 24.11 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted October 1, 2012 at 10:20 AM Share Posted October 1, 2012 at 10:20 AM ... hab´ es auch schon "abdrücken" müssen ...:confused: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted October 1, 2012 at 12:37 PM Share Posted October 1, 2012 at 12:37 PM wieviel ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted October 2, 2012 at 11:03 AM Share Posted October 2, 2012 at 11:03 AM 27,19€ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted October 2, 2012 at 11:05 AM Share Posted October 2, 2012 at 11:05 AM geht ja ... bei uns bis jetzt noch nicks passiert ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted October 2, 2012 at 03:04 PM Share Posted October 2, 2012 at 03:04 PM Man muß sich einmal den letzten Absatz der Antrags der Grünen in NS ansehen. Dort ist dann von zusätzlichen Einnahmen von ca. 1.000.000 € die Rede und von 14.921 Kontrollen. Anhand dieser beiden Zahlen würde eine Kotrollgebühr von ca. 67 € angedacht sein. Auf die Gesamtzahl der LWB (661.060) kann sich die zusätzliche 1 Mio € wohl eher nicht beziehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted October 2, 2012 at 03:06 PM Share Posted October 2, 2012 at 03:06 PM die Grünen konnten noch nie rechnen ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted October 2, 2012 at 08:27 PM Share Posted October 2, 2012 at 08:27 PM die Grünen konnten noch nie rechnen ... Ebent. Kiffen macht doof. Und in Verbindung mit vegetarischer Ernährung sieht man Drachen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted October 2, 2012 at 08:58 PM Share Posted October 2, 2012 at 08:58 PM oder Löwen ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 2, 2012 at 10:25 PM Share Posted October 2, 2012 at 10:25 PM ... oder Sterne und Halbmonde, wie Claudia die Rothe... Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted October 7, 2012 at 06:52 AM Share Posted October 7, 2012 at 06:52 AM Die Ein- und Austragekosten/WBK sind in HB schon gestiegen. Begründung: "wir haben seit Euro-Einführung nicht erhöht..!" Aber gerade jetzt, wo sie Kontrolleure bezahlen müssen.. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 7, 2012 at 09:00 AM Author Share Posted October 7, 2012 at 09:00 AM Auf wieviel? Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted October 7, 2012 at 09:33 AM Share Posted October 7, 2012 at 09:33 AM alt: 12,78 Euro beides; neu: Eintrag/Waffe=20 Euro, Austragen: 15 Euro... Hatte ein KK-Gewehr für knapp 20 Euro gekauft, dazu kamen nochmal 20 Euro.... Irgendwas werden sie damit erreichen, glaube ich..leider.. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted October 7, 2012 at 12:49 PM Share Posted October 7, 2012 at 12:49 PM in Brandenburg: Voreintrag + MEB = 60,00 € Eintrag der Waffe = 26,00 € Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 7, 2012 at 01:04 PM Author Share Posted October 7, 2012 at 01:04 PM In SH: Sportschützeneintrag (Langwaffe): 12,78€ Sportschützenaustrag: Keine Ahnung, kommt bei mir nicht vor... Sportschützeneintrag (Kurzwaffe): Ich meine 25,78€ plus etwa 75€ für Voreintrag und MES Jägereintrag (egal wieviele Langwaffen gleichzeitig): 17,90€ Jägeraustrag (egal wieviele Langwaffen gleichzeitig): 17,90€ Kurzwaffen siehe Sportschützen, da machen die keine Unterschied. KW sollen ja möglichst teuer sein, damit die sich keiner kauft... Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted October 8, 2012 at 10:04 AM Share Posted October 8, 2012 at 10:04 AM WBK kostete 57 Euro, gelb.. Was die jetzt kostet: keine Ahnung, habe noch etwas Platz auf einer.. Voreintrag kommt bei mir nicht vor: seit ca. 2000 nichts mehr dazugekommen. Wegen Arthrose mußte ich mich von den K 98 usw. trennen: Schulter:s84: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Snakebite Posted October 11, 2012 at 09:04 PM Share Posted October 11, 2012 at 09:04 PM Hallo, melde mich als "Neuer" mit meinem ersten Beitrag.:obstwerfer: Bei der Eintragung meiner letzten Waffe (dieses Jahr) wurde ich durch den Sachbearbeiter belehrt, das die Gebühren für die Eintragung Sache des jeweiligen Landkreises ist. Schützenkollegen berichteten ebenfalls von sehr unterschiedlichen Gebühren für gleiche Leistung wie z.B. Ausstellung der gelben WBK. Mit anderen Worten: Ein Monopol, das je nach Finanzlage angepasst wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted October 12, 2012 at 06:03 AM Share Posted October 12, 2012 at 06:03 AM Das ist richtig, snakebite. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted October 12, 2012 at 09:05 AM Share Posted October 12, 2012 at 09:05 AM wobei da ein Rahmen festgelegt - also von ..... bis ... - festgelegt ist für meine Standabnahme waren 80,00 bis 400,00 € festgelegt - löhnen musste ich 120,00 € ... da kann man also wirklich nich meckern Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted October 12, 2012 at 10:06 AM Share Posted October 12, 2012 at 10:06 AM Wie beim §27 und jeder Landkreis bzw. kreisfrei Stadt nimmt unterschiedlich. Meine zuständige Behörde nimmt im Vergleich zu den umliegenden Landkkreisen und kreisfreien Städte die Höchstsätze.:puke: Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted October 12, 2012 at 10:29 AM Share Posted October 12, 2012 at 10:29 AM Bei der Eintragung meiner letzten Waffe (dieses Jahr) wurde ich durch den Sachbearbeiter belehrt, das die Gebühren für die Eintragung Sache des jeweiligen Landkreises ist. Schützenkollegen berichteten ebenfalls von sehr unterschiedlichen Gebühren für gleiche Leistung wie z.B. Ausstellung der gelben WBK. Mit anderen Worten: Ein Monopol, das je nach Finanzlage angepasst wird. Hier in Sachsen gilt einheitlich das Sächsische Kostenverzeichnis. http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do;jsessionid=F2E8C889C3F9149036E23F0A4EA5B711.zufi2_1?action=showdetail&modul=VB&id=449826!0#kosten Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted October 12, 2012 at 03:24 PM Share Posted October 12, 2012 at 03:24 PM Hallo, melde mich als "Neuer" mit meinem ersten Beitrag. Willkommen an Bord. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted October 14, 2012 at 10:06 AM Share Posted October 14, 2012 at 10:06 AM wobei da ein Rahmen festgelegt - also von ..... bis ... - festgelegt ist für meine Standabnahme waren 80,00 bis 400,00 € festgelegt - löhnen musste ich 120,00 € ... da kann man also wirklich nich meckern Ist das der Aufbau "Ost", der meinen Soli verschluckt?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now