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Kontroll-Protokoll der Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Waffen nach § 36 Abs. 3 WaffenG


Jägermeister

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Ich glaube, das Protokoll ist eher für den Kontrollierten gedacht.

Sehe ich auch so

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass die Kontrolleure das am Ende unterschreiben werden.

Dann kommt als "Aktennotiz" darunter "Kontrolleure haben die Unterschrift verweigert - Kopie an den Dienstherrn".

Bringt zwar auch nicht viel, ist aber ein "Vorgang" der bei späteren Auseinandersetzungen u. U. hilfreich sein könnte.

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Seit wann arbeiten beim LJV Beamte? Ich glaube, das Protokoll ist eher für den Kontrollierten gedacht. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass die Kontrolleure das am Ende unterschreiben werden.
Deswegen pinnt das auf der LJV-Homepage. Mir hat sich der Sinn aber immer noch nicht erschlossen.

Ich glaube eher das die Potentaten des Verbandes das als Kopie wollen um Ihre Untergebenen noch besser kontrollieren und gängeln zu können!!
Das glaube, nein weiß ich eigentlich, das es nicht so ist. Den Präsidenten vom LJV kenne ich da etwas anders.
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