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Freund und Helfer: «Jeder Polizist hofft, dass er nie schiessen muss»


Jägermeister

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Und so ist es, wenn es doch einmal sein muss:

Gegen den Polizisten, der einen Autodieb erschossen hat, läuft ein Strafverfahren. Trotzdem ist er wieder im Dienst - allerdings nicht mehr auf Patrouille.

Der Polizist, der am 12. September auf der Ibergeregg im schwyzerischen Rickenbach einen Moldauer erschossen hat, muss sich wohl vor Gericht verantworten. Laut dem Schwyzer Staatsanwalt Paul Schmidig ist der Fall – ein Toter nach einer Polizeikontrolle – von solch großer öffentlicher Bedeutung, dass im Zweifel für eine Anklage entschieden wird. «Ein Gericht soll darüber entscheiden», sagt Schmidig. Er hofft, dass die Untersuchungen bis Ende Jahr abgeschlossen werden können und der Fall 2013 vor das Kantonsgericht kommt.

Quelle und mehr: http://www.bernerzeitung.ch/panorama/vermischtes/Rickenbach-Polizist-darf-nicht-mehr-auf-Patrouille/story/11323294
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Und so dankt man es den Angehörigen, wenn der Polizist der Verlierer einer Schießerei ist:

Prozess um Polizistenmord startet erst 2013

Augsburg - Der Augsburger Prozess gegen zwei mutmaßliche Polizistenmörder beginnt wohl nicht mehr in diesem Jahr. Wegen vielen anderen Terminen sei frühestens Anfang 2013 mit dem Verfahren zu rechnen, heißt es.

„Aufgrund des vollen Terminkalenders ist nicht zu erwarten, dass es vor Januar losgehen wird“, sagte ein Landgerichtssprecher am Dienstag. Ein Termin stehe noch nicht fest. Die Kammer müsse zunächst prüfen, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen werde. „In diesem Ermittlungsverfahren füllen die Akten einen ganzen Schrank.“

Mehr unter: http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern-lby/augsburger-polizistenmord-prozessbeginn-wohl-nicht-mehr-2012-2519520.html

:puke: und :nö:

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Ein Polizist hat am frühen Donnerstagmorgen einen 38 Jahre alten Mann in Bitterfeld-Wolfen (Sachsen-Anhalt) erschossen, nachdem er mit einem messerähnlichen Gegenstand auf einen anderen Beamten losgegangen war. Der 38-Jährige war verdächtigt worden, zuvor eine 27-Jährige lebensgefährlich verletzt zu haben, wie die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau mitteilte. Beamte hatten die Frau am Mittwochabend mit mehreren Stichverletzungen gefunden. Sie wurde in ein Krankenhaus gebracht.
Mehr unter: t-online.de
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Mehr unter: t-online.de

Mehr Infos:

Mann vor Tattoo-Studio von Polizisten erschossen

Vor einem Tattoo-Studio in Bitterfeld-Wolfen hat ein Polizist am Donnerstagmorgen einen Mann erschossen. Dieser sei zuvor plötzlich aus dem Studio gestürmt und habe einen anderen Beamten mit einem messerähnlichen Gegenstand angegriffen, wie die Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau mitteilte.

Quelle und mehr unter: hallelife.de
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Eine Massenschlägerei zwischen Männern mit Migrationshintergrund auf einem Parkplatz in Winsen hat die Polizei nur mit einem Großaufgebot beenden können. Die zwei Gruppen gingen aus noch ungeklärten Gründen mit Eisenstangen, Werkzeugen und auch Stichwaffen aufeinander los, wie die Polizei mitteilte. Ein Beamter musste einen Warnschuss in die Luft abgeben, als mehrere Angreifer auf den Kopf eines am Boden liegenden Mannes eintraten.
Quelle und mehr unter: Welt.de
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.....Die meisten Beamten müssen während ihrer ganzen Dienstzeit nicht auf Verdächtige schiessen.

Erleuchteter Jägermeister,

auch wenn dein Eröffnungpost schon ein paar Tage alt ist, möchte ich es doch auch heute noch aufgreifen, weil sich bisher offensichtlich kein Diskussionsteilnehmer mit der Formulierung deiner Eröffnungszeile näher befasst hat.

Auch wenn wir - zum Teil sehr berechtigt - viel an unserem Staat und seinen Dienern zu kritisieren haben, so bin ich doch sehr froh darüber, daß unsere Polizisten nicht nur nicht auf 'Verdächtige' schießen müssen, sondern das auch gar nicht sollen bzw. dürfen.

Jeder von uns kann jederzeit aus x-beliebigem Grund und ohne eigenes Verschulden plötzlich für irgendetwas 'verdächtigt' werden, und da wäre es wohl nicht nur mir ein großes Anliegen, bei lebendigen Leibe und in unversehrtem Zustand die Sachlage richtig stellen zu können.

Fürs Schießen zur Selbstverteidigung gehört auch bei Polizisten zuerst einmal eine tatsächliche oder anzunehmende Bedrohungssituation, und nicht nur der Verdacht, daß jemand verdächtig sein könnte.

In der Hoffnung, etwas zur weiteren Erleuchtung beigetragen zu haben, wünsche ich ein schönes WE .

Gruß

Gunsmoker

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Erleuchteter hört sich so nach Buddha an, nenne mich einfach Gott... :wohow:

Die Zeile, die Du dort zitierst, entstammt nicht meiner erleuchteten Feder, sondern der aus 20 Minuten Online, einem Schweizer Nachrichtenmagazin. Die oder der Autor(in) ist A. Hirschberg, wenn Du also Kritik an der Formulierung üben möchtest, musst Du Dich bitte an diese Dame oder diesen Herren wenden, ich kann da schlecht etwas zu sagen, weil ich ebenfalls nur den Inhalt zitiert habe. Danke.

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für deinen ersten Beitrag ganz schön mutig ...
Gunsmoker hat ja nicht ganz unrecht, denn die Bezeichnungen, wie z.B. Erleuchteter, in Abhängigkeit der Beitraganzahl sind auf meinem Mist gewachsen. Trainee ist glaube ich bis 10 Beiträge. Habe damals bei Forenübernahme einfach mal gegoogelt, welche Bezeichnungen so am "Markt" sind und mir dann die ausgesucht, die am Besten gefielen. Nach Erleuchteter kommt imho ab 10.000 Beiträgen "Forenprofi". Das dauert bei mir aber noch... :s84:
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Erleuchteter hört sich so nach Buddha an, nenne mich einfach Gott... :wohow:

Die Zeile, die Du dort zitierst, entstammt nicht meiner erleuchteten Feder, sondern der aus 20 Minuten Online, einem Schweizer Nachrichtenmagazin. Die oder der Autor(in) ist A. Hirschberg, wenn Du also Kritik an der Formulierung üben möchtest, musst Du Dich bitte an diese Dame oder diesen Herren wenden, ich kann da schlecht etwas zu sagen, weil ich ebenfalls nur den Inhalt zitiert habe. Danke.

Howdy Jägermeister,

danke für den erklärenden Hinweis, aber so einfach kannst Du dich nicht aus der Affäre ziehen!. Es war nicht erkennbar, daß das Geschriebene nicht auf deinem Mist gewachsen ist.

Ansonsten muß man sagen: von den Medien ist man heutzutage schon vieles gewohnt, da überrascht dieser Unsinn auch nicht mehr wirklich. Nichts für ungut......

Gruß

Gunsmoker

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...

Auch wenn wir - zum Teil sehr berechtigt - viel an unserem Staat und seinen Dienern zu kritisieren haben, so bin ich doch sehr froh darüber, daß unsere Polizisten nicht nur nicht auf 'Verdächtige' schießen müssen, sondern das auch gar nicht sollen bzw. dürfen.

Jeder von uns kann jederzeit aus x-beliebigem Grund und ohne eigenes Verschulden plötzlich für irgendetwas 'verdächtigt' werden, und da wäre es wohl nicht nur mir ein großes Anliegen, bei lebendigen Leibe und in unversehrtem Zustand die Sachlage richtig stellen zu können.

Fürs Schießen zur Selbstverteidigung gehört auch bei Polizisten zuerst einmal eine tatsächliche oder anzunehmende Bedrohungssituation, und nicht nur der Verdacht, daß jemand verdächtig sein könnte.

...

Zu den Stichworten Verdächtige und dürfen befindest du dich da in einem Irrtum den ich hiermit aufklären möchte und zitiere dazu beispielhaft aus dem Gesetz zur Anwendung unmittelbaren Zwanges des Landes Berlin (weil es mir so besonders geläufig ist):

§ 12 UZwG Bln - Schußwaffengebrauch zum Anhalten flüchtender Verdächtiger

Ein Vollzugsbeamter darf auf einzelne Personen schießen, um sie anzuhalten, wenn sie sich ihrer Festnahme oder Feststellung durch die Flucht zu entziehen versuchen und sie dringend verdächtig sind

a) eines Verbrechens

oder

B) eines Vergehens und Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, daß sie auf der Flucht Schußwaffen oder Explosivmittel mit sich führen.

In Bayern gilt diese Formulierung auch, dort zu finden in Artikel 67 des Polizeiaufgabengesetzes.

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