Jump to content

Rheinfelden: Gerichtsentscheidung gegen Behördenwillkür


Katja Triebel

Recommended Posts

Dann drücke ich mal feste die Daumen, dass es dabei bleibt, und dass es dadurch für die Stadt RICHTIG teuer wird.... als Beispiel zur "Ermunterung" weitere Landratsamts-Großfürsten, doch mal lieber ins Gesetz zu schauen und danach zu handeln.

Link to comment
Share on other sites

Der letzte Abschnitt überrascht mich etwas.

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass am Folgetag nach der Verhandlung ein mündliches Urteil gesprochen wurde.

Ist diese Info gesichert?

Solche Urteile dauern i.d.R. mindestens eine Woche und ergehen schriftlich.

Ich könnte mir eher vorstellen, dass dies die Entscheidung eines vom Kläger gestellten Eilantrages war.

Wenn, dann wäre es natürlich ein weiteres positives Zeichen für das zu erwartende Urteil, wenn es tatsächlich schon das Urteil der Verhandlung war, dann umso besser.

Link to comment
Share on other sites

  • 3 weeks later...

Das Urteil ist jetzt online:

41 Die Anfechtungsklage gegen die Verfügung vom 06.06.2011 i.V.m der Leistungsklage auf Herausgabe der im Klageantrag genannten Waffen hat Erfolg, denn die Verfügung der Beklagten ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten (§ 13 Abs. 1 Satz 1 VwGO). Unter diesen Umständen kann der Kläger aus dem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruch auch die Herausgabe der Waffen verlangen....

50 Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte auch auf § 33 Abs. 1 Nr. 1 PolG. Zunächst dürfte diese Bestimmung im Bereich des Waffenrechts überhaupt keine Anwendung finden. Denn das Waffengesetz stellt eine Sonderregelung hinsichtlich der von Waffen ausgehenden Gefahren mit Vorrang gegenüber dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht dar

50 Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte auch auf § 33 Abs. 1 Nr. 1 PolG. Zunächst dürfte diese Bestimmung im Bereich des Waffenrechts überhaupt keine Anwendung finden. Denn das Waffengesetz stellt eine Sonderregelung hinsichtlich der von Waffen ausgehenden Gefahren mit Vorrang gegenüber dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht dar...

56 Es liegen auch keine Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass die Waffen des Klägers missbräuchlich verwendet werden sollen (§ 46 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 erste Alter. WaffG).

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&Datum=2012&anz=264&pos=3

Edited by Lusumi
Link geändert
Link to comment
Share on other sites

Ich habe mal das Urteil nach rechtswidrig durchgesucht. Erstaunlich:

11 ... hob das Oberlandesgericht ... den Beschluss des Amtsgerichts ... auf und stellte fest, dass die Durchsuchungsanordnung vom 10.11.2010 rechtswidrig war. Zur Begründung heißt es, eine Wohnungsdurchsuchung sei ...zulässig, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass sich in der Wohnung eine Sache befinde, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden dürfe. Allein aufgrund der Aussage des Zeugen ... hätten jedoch keine Anhaltspunkte dafür vorgelegen, dass die Beschlagnahme der Waffen... wegen eines drohenden Amoklaufs des Klägers zum Schutz gegen eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit erforderlich gewesen sei.

41 .. denn die Verfügung der Beklagten (Anm. die Stadt) ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten . Unter diesen Umständen kann der Kläger aus dem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruch auch die Herausgabe der Waffen verlangen.

42 Nr. I der Verfügung vom 06.06.2011 ist bereits deshalb rechtswidrig, weil die Beklagte die Aufforderung zur Vorlage eines fachärztlichen bzw. fachpsychologischen Gutachtens in der Form eines Verwaltungsakts getroffen hat, obwohl sie nur als unselbständige Verfahrenshandlung hätte ergehen dürfen. Es fehlt insoweit an der erforderlichen Rechtsgrundlage.

67 Die Verfügung der Beklagten vom 11.09.2012 ist gleichfalls rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten.

80 ...Wie gezeigt, ist der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse des Klägers jedoch rechtswidrig. Abgesehen davon geht die Anordnung der Herausgabe ohnehin ins Leere, weil der Kläger den Besitz an den Urkunden über die waffenrechtlichen Erlaubnisse nach der Hausdurchsuchung und der Beschlagnahme durch die Kriminalpolizei Lörrach am 11.11.2010 überhaupt nicht wiedererlangt hat.

Link to comment
Share on other sites

Dem Rheinfelder Sportschützen Ralf Endler wurde behörlich Unrecht getan. Jetzt fand eine Gerichtsverhandlung statt.

Anbei lesen Sie eine Pressemitteilung von prolegal mit Livebericht des prolegal-Beobachters Luzian Löffler:

"Am 11. November 2010 fand bei dem Rheinfelder Sportschützen Ralf Endler eine Hausdurchsuchung statt, in deren Folge sämtliche der vorschriftsmäßig im Tresor verwahrten zwei Kurz- und acht Langwaffen von der Polizei beschlagnahmt wurden. Gleichzeitig versuchten die Beamten, Endler vor Ort zu einer freiwilligen Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung zu überreden, was dieser ablehnte. Als Auslöser der polizeilichen Aktion diente die Denunziation eines Arbeitskollegen bei BASF zwei Tage zuvor, der 46jährige Chemikant und Hauptfeldwebel der Reserve plane einen Amoklauf. Die Rechtswidrigkeit der Hausdurchsuchung wurde im Mai 2011 vom OVG Karlsruhe festgestellt.

Quelle und mehr unter: DWJ.de
Link to comment
Share on other sites

Der Sportschütze Ralf Endler hat sich endgültig gegen die Stadtverwaltung durchgesetzt. Er bekommt seine Sportwaffen zurück. Die Stadtverwaltung verzichtet auf weitere rechtliche Schritte.
:appl:

Oberbürgermeister Klaus Eberhardt erklärt, das nach dem "klaren Urteil", keine weiteren juristischen Schritte mehr unternommen werden. Die Stadt geht nicht in Berufung. Der OB bewertet die juristische Niederlage als "ganz normalen Vorgang". Das Amt des Bürgermeisters werde damit "nicht beschädigt", denn strittige Situationen seien in einem Rechtsstaat gerichtlich zu klären. Im Fall Ralf Endler handle es sich somit um einen "normalen rechtsstaatlichen" Vorgang, bei dem es in der Nachbetrachtung auch nichts zu bewerten gebe.
:gaga:
Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)