Katja Triebel Posted September 27, 2012 at 02:21 PM Share Posted September 27, 2012 at 02:21 PM mit Livebericht des prolegal-Beobachters Luzian Löffler: http://www.prolegal.org/index.php/archiv/topmeldungen/122-rheinfelden-gerichtsentscheidung-gegen-behoerdenwillkuer Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted September 27, 2012 at 04:22 PM Share Posted September 27, 2012 at 04:22 PM mit Livebericht des prolegal-Beobachters Luzian Löffler: http://www.prolegal.org/index.php/archiv/topmeldungen/122-rheinfelden-gerichtsentscheidung-gegen-behoerdenwillkuer Dann drücke ich mal feste die Daumen, dass es dabei bleibt, und dass es dadurch für die Stadt RICHTIG teuer wird.... als Beispiel zur "Ermunterung" weitere Landratsamts-Großfürsten, doch mal lieber ins Gesetz zu schauen und danach zu handeln. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted September 27, 2012 at 04:46 PM Share Posted September 27, 2012 at 04:46 PM Richtig teuer wird es nur für einen, nämlich den Steuerzahler. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dagobertreiten Posted September 27, 2012 at 04:47 PM Share Posted September 27, 2012 at 04:47 PM Ich würde Sagen, super Richterin. Der Bürgermeister ist doch nur noch Peinlich!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted September 27, 2012 at 05:53 PM Share Posted September 27, 2012 at 05:53 PM Der Bürgermeister ist doch nur noch Peinlich!!! Der Bürgermeister von Rheinfelden, Rolf Karrer (SPD) ... noch Fragen Kienzle ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted September 27, 2012 at 07:43 PM Share Posted September 27, 2012 at 07:43 PM Der letzte Abschnitt überrascht mich etwas. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass am Folgetag nach der Verhandlung ein mündliches Urteil gesprochen wurde. Ist diese Info gesichert? Solche Urteile dauern i.d.R. mindestens eine Woche und ergehen schriftlich. Ich könnte mir eher vorstellen, dass dies die Entscheidung eines vom Kläger gestellten Eilantrages war. Wenn, dann wäre es natürlich ein weiteres positives Zeichen für das zu erwartende Urteil, wenn es tatsächlich schon das Urteil der Verhandlung war, dann umso besser. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JHS Posted September 27, 2012 at 08:47 PM Share Posted September 27, 2012 at 08:47 PM Doch doch, das war das mündliche Urteil. Herr Endler hat mir bereits am Dienstag Abend zugesagt, am Mittwoch das Urteil zu erhalten... Auch hier nochmals mein herzliches Dankeschön für Deine Mühen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted October 14, 2012 at 01:38 PM Share Posted October 14, 2012 at 01:38 PM (edited) Das Urteil ist jetzt online: 41 Die Anfechtungsklage gegen die Verfügung vom 06.06.2011 i.V.m der Leistungsklage auf Herausgabe der im Klageantrag genannten Waffen hat Erfolg, denn die Verfügung der Beklagten ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten (§ 13 Abs. 1 Satz 1 VwGO). Unter diesen Umständen kann der Kläger aus dem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruch auch die Herausgabe der Waffen verlangen.... 50 Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte auch auf § 33 Abs. 1 Nr. 1 PolG. Zunächst dürfte diese Bestimmung im Bereich des Waffenrechts überhaupt keine Anwendung finden. Denn das Waffengesetz stellt eine Sonderregelung hinsichtlich der von Waffen ausgehenden Gefahren mit Vorrang gegenüber dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht dar 50 Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte auch auf § 33 Abs. 1 Nr. 1 PolG. Zunächst dürfte diese Bestimmung im Bereich des Waffenrechts überhaupt keine Anwendung finden. Denn das Waffengesetz stellt eine Sonderregelung hinsichtlich der von Waffen ausgehenden Gefahren mit Vorrang gegenüber dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht dar... 56 Es liegen auch keine Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass die Waffen des Klägers missbräuchlich verwendet werden sollen (§ 46 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 erste Alter. WaffG). http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&Datum=2012&anz=264&pos=3 Edited October 19, 2012 at 09:13 PM by Lusumi Link geändert Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted October 14, 2012 at 02:14 PM Share Posted October 14, 2012 at 02:14 PM Hallo ich habe das Urteil gelesen und mir fiel die Kinnlade runter. Willkür, Allmachtdenken und Unrechtsstaatlichkeit geben sich da die Klinke in die Hand. Auf welchem Weg sind wir? Haben 2 Weltkriege nicht gereicht um Beamte dem Volke und nicht ihrem verqueren Denken zu dienen. Holzauge sei wachsam. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fr@nk Posted October 14, 2012 at 03:04 PM Share Posted October 14, 2012 at 03:04 PM ... Auf welchem Weg sind wir? Haben 2 Weltkriege nicht gereicht um Beamte dem Volke und nicht ihrem verqueren Denken zu dienen.... Wenn zwei Kriege gereicht hätten, müsste sich der sogenannte Beamtenstand nur auf wenige, klar abgegrenzte Breiche wie z.B. Finanzen und Polizei beschränken. Frank Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted October 14, 2012 at 05:59 PM Author Share Posted October 14, 2012 at 05:59 PM Ich habe mal das Urteil nach rechtswidrig durchgesucht. Erstaunlich: 11 ... hob das Oberlandesgericht ... den Beschluss des Amtsgerichts ... auf und stellte fest, dass die Durchsuchungsanordnung vom 10.11.2010 rechtswidrig war. Zur Begründung heißt es, eine Wohnungsdurchsuchung sei ...zulässig, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass sich in der Wohnung eine Sache befinde, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden dürfe. Allein aufgrund der Aussage des Zeugen ... hätten jedoch keine Anhaltspunkte dafür vorgelegen, dass die Beschlagnahme der Waffen... wegen eines drohenden Amoklaufs des Klägers zum Schutz gegen eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit erforderlich gewesen sei. 41 .. denn die Verfügung der Beklagten (Anm. die Stadt) ist rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten . Unter diesen Umständen kann der Kläger aus dem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruch auch die Herausgabe der Waffen verlangen. 42 Nr. I der Verfügung vom 06.06.2011 ist bereits deshalb rechtswidrig, weil die Beklagte die Aufforderung zur Vorlage eines fachärztlichen bzw. fachpsychologischen Gutachtens in der Form eines Verwaltungsakts getroffen hat, obwohl sie nur als unselbständige Verfahrenshandlung hätte ergehen dürfen. Es fehlt insoweit an der erforderlichen Rechtsgrundlage. 67 Die Verfügung der Beklagten vom 11.09.2012 ist gleichfalls rechtswidrig und verletzt den Kläger in seinen Rechten. 80 ...Wie gezeigt, ist der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse des Klägers jedoch rechtswidrig. Abgesehen davon geht die Anordnung der Herausgabe ohnehin ins Leere, weil der Kläger den Besitz an den Urkunden über die waffenrechtlichen Erlaubnisse nach der Hausdurchsuchung und der Beschlagnahme durch die Kriminalpolizei Lörrach am 11.11.2010 überhaupt nicht wiedererlangt hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted October 15, 2012 at 11:07 AM Share Posted October 15, 2012 at 11:07 AM Es fehlt noch der widerrechtliche Einbehalt des Vorderladergewehrs, da kein Waffenbesitzverbot verhängt wurde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 18, 2012 at 11:28 AM Share Posted October 18, 2012 at 11:28 AM Dem Rheinfelder Sportschützen Ralf Endler wurde behörlich Unrecht getan. Jetzt fand eine Gerichtsverhandlung statt. Anbei lesen Sie eine Pressemitteilung von prolegal mit Livebericht des prolegal-Beobachters Luzian Löffler: "Am 11. November 2010 fand bei dem Rheinfelder Sportschützen Ralf Endler eine Hausdurchsuchung statt, in deren Folge sämtliche der vorschriftsmäßig im Tresor verwahrten zwei Kurz- und acht Langwaffen von der Polizei beschlagnahmt wurden. Gleichzeitig versuchten die Beamten, Endler vor Ort zu einer freiwilligen Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung zu überreden, was dieser ablehnte. Als Auslöser der polizeilichen Aktion diente die Denunziation eines Arbeitskollegen bei BASF zwei Tage zuvor, der 46jährige Chemikant und Hauptfeldwebel der Reserve plane einen Amoklauf. Die Rechtswidrigkeit der Hausdurchsuchung wurde im Mai 2011 vom OVG Karlsruhe festgestellt. Quelle und mehr unter: DWJ.de Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted October 18, 2012 at 11:43 AM Share Posted October 18, 2012 at 11:43 AM Was ist mit der schriftlichen Urteilsbegründung und sind die Waffen inzwsichen in dem Zustand zurückgegeben, in dem sie rechtswidrig beschalgnahmt wurden? Oder handelt der Bürgermeister, der Amtsleiter und die Sachbearbeiterin weiterhin und jetzt vorsätzlich rechtswidirg? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted October 18, 2012 at 08:48 PM Share Posted October 18, 2012 at 08:48 PM Die Stadt akzepziert das Urteil - und nennt es einen "normalen rechtsstaatlichen" Vorgang, bei dem es in der Nachbetrachtung auch nichts zu bewerten gebe. http://www.badische-zeitung.de/stadt-akzeptiert-urteil-im-fall-endler Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ausbilder Schmidt Posted October 18, 2012 at 08:52 PM Share Posted October 18, 2012 at 08:52 PM das nenne ich doch mal dickhäutig. http://www.badische-zeitung.de/rheinfelden/stadt-akzeptiert-urteil-im-fall-endler--64733830.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted October 18, 2012 at 08:58 PM Share Posted October 18, 2012 at 08:58 PM Völlig abgehoben und ohne jede moralische Bindung. Er hat dem demokratischen Rechtsstaat erheblich geschadet. Hoffentlich dankt es ihm die Bevölkerung bei der nächsten Wahl. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted October 18, 2012 at 09:46 PM Author Share Posted October 18, 2012 at 09:46 PM Auszug: Dies sehen einige Bürger allerdings ganz anders. Immer wieder gehen im Rathaus, aber auch in der BZ-Redaktion Protestschreiben ein, die den Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Verschwendung von Steuergeldern zum Inhalt haben. .... Na, wo kommen denn die her? Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted October 18, 2012 at 10:11 PM Share Posted October 18, 2012 at 10:11 PM Tsss Tsss, sollte da jemand gestichelt haben... Link to comment Share on other sites More sharing options...
gbadmin Posted October 19, 2012 at 06:43 AM Share Posted October 19, 2012 at 06:43 AM RSS-Feed Legalwaffenbesitzer.de: ... Jetzt weiter lesen unter: Legalwaffenbesitzer.de Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 19, 2012 at 06:58 AM Share Posted October 19, 2012 at 06:58 AM Der Sportschütze Ralf Endler hat sich endgültig gegen die Stadtverwaltung durchgesetzt. Er bekommt seine Sportwaffen zurück. Die Stadtverwaltung verzichtet auf weitere rechtliche Schritte. Oberbürgermeister Klaus Eberhardt erklärt, das nach dem "klaren Urteil", keine weiteren juristischen Schritte mehr unternommen werden. Die Stadt geht nicht in Berufung. Der OB bewertet die juristische Niederlage als "ganz normalen Vorgang". Das Amt des Bürgermeisters werde damit "nicht beschädigt", denn strittige Situationen seien in einem Rechtsstaat gerichtlich zu klären. Im Fall Ralf Endler handle es sich somit um einen "normalen rechtsstaatlichen" Vorgang, bei dem es in der Nachbetrachtung auch nichts zu bewerten gebe.:gaga: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted October 19, 2012 at 07:48 AM Share Posted October 19, 2012 at 07:48 AM In der Urteilsbegründung stand viel zu oft das Wort "rechtswidrig" als dass man einfach so zur Tagesordnung übergehen könnte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted October 19, 2012 at 08:00 AM Share Posted October 19, 2012 at 08:00 AM Das werde ich in der BZ mal anführen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted October 19, 2012 at 08:16 AM Share Posted October 19, 2012 at 08:16 AM ... von Katja etwas ausgeliehen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted October 19, 2012 at 09:21 AM Share Posted October 19, 2012 at 09:21 AM Nett geschrieben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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