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DUM-DUM


Murmelgießer

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Habe eine alten Bericht über DUM DUM Geschosse ausgegraben. Autor und Verlag nicht mehr lesbar.

Ich schätze ca. 1916

Die normalen kleinkalibrigen Geschosse rufen in der Regel leicht heilende Wunden hervor. Das ist die Folge des kleinen Durchmessers und des Stahlmantels der Geschosse. Das dünne Geschoss zerstört die getroffenen Muskeln und Organe nur in geringer Ausdehnung und der Stahlmantel sorgt dafür, daß das Geschoß sich beim Auftreffen auf Knochen nicht staucht und das keine Bleiteilchen absplittern. Die von solchen Geschossen getroffenen Menschen verspühren oft kaum einen Schmerz und bleiben noch lange Zeit hindurch gefechtsfähig. Diese Tatsache machte sich angeblich bei den Kämpfen der Engländer gegen die Indischen Gebirgsstämme sehr fühlbar, und die Regierung lies deshalb in der Waffenfabrik DUM DUM in der Nähe von Kalkutta Geschosse fertigen, bei denen der Stahlmantel die Geschoßspitze freiließ, oder in denen die Geschoßspitze ausgehöhlt wurde. Dann wirkt das Geschoß wie ein solches aus Weichblei, das beim Auftreffen auf Knochen infolge seiner großen Geschwindigkeit sich stark staucht; namentlich lösen sich viele kleine Bleisplitter ab und erzeugen sehr schwehre Wunden.

Den Rest laß ich mal weg, Hetzreden gegen unsere europ. Nachbarn gehören gottseidank der Vergangenheit an.

Nun ein neuerer Bericht aus: MUNITION von Ian V. Hogg: DUMM DUMM: Geschoßtyp der in den neunziger Jahren des verg. Jahrhunderts von Hauptman Berti Clay dem Superintendenten für Handfeuerwaffen in DUM DUM Indien erfunden wurde. Es bestand aus dem britischen .303 Standartgeschoß, bei dem der Mantel von der Spitze zurückgezogen war, um den Bleikern freizulegen. Es war die Absicht, ein Geschoß zu haben, das sich rasch verformte und einen starken Schock beim Auftreffen versetzte, um etwa Eingeborene oder andere "WILDE" auszuschalten. Es wurde zuest 1898 bei der Schlacht von Ondurman eingesetzt, zeigte jedoch einen gravierenden Fehler. Er wurde durch die Tatsache hervorgerufen, daß der Mantel des Geschosses nicht vollkommen schloß. So ergab sich die Möglichkeit, daß der Geschoßkern den Lauf verließ, während der Mantel in den Zügen hängen blieb, was ein weiteres Laden verhinderte. Diese Konstuktion wurde daher aufgegeben und durch das "Ball Mark III" Geschoß ersetzt. Es hatte einen Vollmantel mit einem Loch, das in die Geschoßspitze gebohrt und mit einem kurzen Metallzylinder gefüllt war. Das hatte den gleichen Expansionseffekt, war aber in der Waffe zuverlässiger. Im Jahre 1899 verbot die Haager Konvention jeglichen militärischen Gebrauch von expandierenden Geschossen.

Das Wort DUM-DUM wird jedoch immer noch gebraucht, wenn man ein expandierendes Geschoss bezeichnen will, besonders eines, das vom ursrünglich nicht expandierenden Zustand durch unstatthafte Manipulation abgeändert wurde ( etwa druch kreuzweises Einsägen in die Spitze des Geschosses.)

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HI Anaconda

Stimmt, daß muß Mitte der siebziger Jahre gewesen sein. Die 8x57 IS war, wenn mich nicht alles täuscht, von "Hege". War ja wohl ein absoluter Witz. Von den MACHERN dieser Witze gibts aber heutzutage immer noch genug, hauptsächlich im Bundestag :cry::cry:

Genieße den Tag, MURMEL

Hast recht die abgefeilten 8x57er waren von Hege, heute bekam ich durch Zufall im Schützenhaus solche Patronen in die Finger. Bodenstempel war DAG 55 und seitlich ein Hege Aufdruck. Haben aber nicht schlecht geschossen die ollen Dinger.

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  • 3 years later...

Das Bundesinnenministerium hat ein neues Luftsicherheitsgesetz vorgelegt. Dieses sieht im Extremfall auch den Abschuss gekaperter Passagierflugzeuge vor.

Derzeit prüfen die Bundesministerien für Justiz und Verteidigung das Papier, berichtete die ?Welt am Sonntag? vorab. Nach ihren Angaben wäre ein Einschreiten der Luftwaffe bis zum Abschuss von Flugzeugen erlaubt, wenn ein ?elementarer Angriff auf Gemeinschaftsgüter? droht.

Entwurf soll zügig bearbeitet werden

Der neue Gesetzestext greift damit Einwände des Bundesverfassungsgerichts auf, das ein erstes Gesetz im Februar für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Karlsruher Richter hatten dies unter anderem damit begründet, dass das Leben von Flugzeuginsassen nicht weniger wert sei als potenziell bedrohtes Leben am Boden.

Deshalb sei jetzt auch von ?Gemeinschaftsgütern? die Rede, die zu verteidigen seien, und nicht von Menschen. Der Entwurf solle im nächsten Jahr zügig dem Kabinett vorgelegt werden.

Grüne warnen vor ?Lizenz zum Töten?

CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach begrüßte den Entwurf. ?Er reagiert angemessen auf die Bedrohung des internationalen Terrorismus und berücksichtigt die Argumente des Bundesverfassungsgerichts bei seiner Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz?, sagte er der Zeitung.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, hingegen kritisierte den Neuanlauf. ?Der Gesetzgeber darf keine Lizenz zum Töten Unschuldiger in Gesetzesform gießen?, betonte er in Berlin. Das Recht auf Leben dürfe nicht ?zur gesetzgeberischen Disposition? stehen. An den Einwänden der Bundesverfassungsrichter könne auch keine ?neue Formulierung für den gleichen Sachverhalt? etwas ändern.

(stj/ddp)

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