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Wildschweine wühlen Würzburger Weinberge auf


Jägermeister

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Für die Jagd brauchen wir das Verständnis der Bevölkerung

Zwei der größten deutschen Weingüter haben in ihren Weinbergen in Würzburg in dieser Saison enorme Probleme mit Wildschweinen. Das Juliusspital und das Bürgerspital klagen über aufgewühlte Böden. «Wildschweine in den Weinbergen hatten wir auch schon 2011, aber heuer hat das massiv zugenommen», sagte der Weingutsleiter des Juliusspitals, Horst Kolesch, der Nachrichtenagentur dpa. Das Schwarzwild habe auch schon die berühmte Lage «Am Stein» durchstreift.

Auf der Suche nach Engerlingen wühlten die Wildschweine den Boden auf, in den Getreide-, Klee-, Senf- und Rapssamen eingebracht wurden. «Diese Winterbegrünung ist wichtig für die Anreicherung von organischen Substanzen. Das düngt den Boden und macht ihn grobporiger. Damit ist er besser durchlüftet und weniger erosionsgefährdet», sagte Kolesch.

Auch einige Weinberge der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in Veitshöchheim sind ein beliebtes Ausflugsziel der Wildschweine. Dort haben die Experten einen etwa kniehohen Elektrozaun aufgebaut. Auch das Bürgerspital hat schon einige Zäune errichtet. «Aber wir können nicht alle unsere Weinberge umzäunen. Das ist ein Aufwand, den wir zeitlich gar nicht schaffen», sagte Weingutsdirektor Robert Haller.

Die Würzburger Weingüter wünschen sich, dass die zuständigen Jäger deutlich mehr Wildschweine schießen. «Wir hoffen, dass mit einer intensiveren Bejagung das Problem eingegrenzt werden kann. Aber dafür braucht man im stadtnahen Gebiet natürlich auch das Verständnis in der Bevölkerung», sagte Kolesch. Erste Gespräche mit den Jägern und der Unteren Jagdbehörde der Stadt habe es bereits gegeben.

In der Abschuss-Statistik des Bayerischen Jagdverbandes liegt Unterfranken jedes Jahr an erster Stelle. In keinem anderen Regierungsbezirk werden so viele Wildschweine erlegt. Wird ein landwirtschaftliches Grundstück innerhalb eines Jagdrevieres von Schwarzwild beschädigt, so muss – wenn nicht anders im Pachtvertrag vereinbart – die Jagdgenossenschaft als Zusammenschluss aller Grundstückseigentümer dem geschädigten Landwirt den Wildschaden ersetzen. Im weitesten Sinne fallen auch Weinberge unter diese Regel. Sie gilt jedoch nur, wenn der Winzer seine Rebstöcke vor den Wildschweinen geschützt hat – mit einem Elektrozaun zum Beispiel.

Quelle: DJV
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