rugerclub Posted November 21, 2003 at 08:41 AM Share Posted November 21, 2003 at 08:41 AM Ein Bekannter hat sich auf seinen ATV (All Terrain Vehicle) einen Spaten und eine Machete montiert, beide sind allerdings nur mit Kabelverbinder befestigt. Beide Ausrüstungsgegenstände benötigt er für den Fall der Fälle wenn er mal mit seinem Fahrzeug im schweren Gelände stecken bleibt. Frage: reicht ein einfacher Kabelbinder aus (Führen, bzw. schneller Zugriff möglich) oder geht das bedenkenlos? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sven Posted November 21, 2003 at 08:57 AM Share Posted November 21, 2003 at 08:57 AM Null Problemo! Es sind ja schließlich Werkzeuge im engeren Sinne und keine Hieb- oder Stoßwaffen. § 1 WaffG (neu) Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. (2) Waffen sind 1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und 2. tragbare Gegenstände, a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind. (3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted November 21, 2003 at 09:28 AM Share Posted November 21, 2003 at 09:28 AM was ist mit 2b? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sven Posted November 21, 2003 at 09:35 AM Share Posted November 21, 2003 at 09:35 AM Na wo steht denn irgendwo in Gesetz oder Verordnung, daß Klappspaten oder Gartenbauwerkzeuge dazugerechnet werden? Auf den letzten Halbsatz kommt es an, "...und die in diesem Gesetz genannt sind." FISKARS Machete - zum Entasten von Bäumen und Entfernen der Rinde aus gehärtetem, antihaftbeschichtetem Qualitätsstahl = lange Lebensdauer mit Präzisionsschliff = optimale Schärfe gut ausbalancierter, ergonomischer Griff aus glasfaserverstärktem Kunststoff = besonders handlich, bruch- und schlagfest unlösbare Verbindung von Messer und Stiel = optimale Sicherheit mit Klingenschutz für den sicheren und komfortablen Transport Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted November 21, 2003 at 04:14 PM Share Posted November 21, 2003 at 04:14 PM Auf den letzten Halbsatz kommt es an, "...und die in diesem Gesetz genannt sind." Stimmt. Andernfalls wäre so ziemlich alles als Waffe anzusehen, vom Hammer über den 21er Ringschlüssel bis zur Motsäge. Ist nämlich alles "geeignet" die Angriffs,- oder Abwehrfähigkeit blablabla... Übrigens ein geiles ATV! Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted November 21, 2003 at 04:56 PM Author Share Posted November 21, 2003 at 04:56 PM Wenn er also ein Schloss draufmachen würde, dann währe eine offene Montage möglich? @karaya: jaja, ich überlege auch schon die ganze Zeit. hier mal was zum schnuppern: http://www.quadwelt.de/hersteller.htm Link to comment Share on other sites More sharing options...
Till Posted November 21, 2003 at 06:24 PM Share Posted November 21, 2003 at 06:24 PM Mein Gott, nach dem Gesetz darf man ohne Erlaubnis sogar Schußwaffen FÜHREN! (Solange es sich um welche mit Lunten- oder Funkenzündung handelt, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt worden ist) Ich stell mir gerade DH vor, wie er die ganze Zeit den linken Arm hochhält, um nicht an die glimmende Lunte in seinem Schulterhalfter zu kommen .... Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted November 22, 2003 at 09:11 AM Author Share Posted November 22, 2003 at 09:11 AM irgendwie ist meine Frage nicht beantwortet :gulp: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sven Posted November 22, 2003 at 10:26 AM Share Posted November 22, 2003 at 10:26 AM irgendwie ist meine Frage nicht beantwortet :gulp: Noch einmal zum mitmeisseln: Keine Waffen - kein Führen von Waffen - kein Schloß nötig. Alles klar? Wenn das Zeug fest angebracht wird, dann sind aber ggf. Vorschriften aus dem Straßenverkehrszulassungsrecht tangiert. So wie auf dem Bild sehe ich kein Problem (und sage das mal als Weisse Maus a.D.). Also darauf achten das sich nichts bei einem Aufprall (oder nur einer Gefahrbremsung) allzuleicht lösen und als Geschoß weiterfliegen könnte, oder was über den Fahrzeugumriss herausragt. Wie auf dem Bild ist das nur Ladung, die muß auch "geeignet" gesichert werden (im selben Sinne wie schon erwähnt). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted November 23, 2003 at 02:18 PM Share Posted November 23, 2003 at 02:18 PM irgendwie ist meine Frage nicht beantwortet :gulp: Wieso? ist doch klar: 1) es sind keine Waffen - also auch kein "Führen" im sinne des WaffG. 2) Wäre die Machete doch eine Waffe, so ist das Führen doch erlaubnisfrei - außer bei speziellen öffentlichen Veranstaltungen. Also sowohl bei 1) als auch bei 2) keine Problem mit den Kabelbindern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted December 16, 2003 at 09:45 PM Author Share Posted December 16, 2003 at 09:45 PM eine neue Quadschöpfung Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted December 16, 2003 at 09:48 PM Share Posted December 16, 2003 at 09:48 PM Da werd ich Freiwillig Beifahrer :mrgreen: Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted December 16, 2003 at 10:00 PM Author Share Posted December 16, 2003 at 10:00 PM klar doch, vor allem bei der Munitionskiste hinten dran. Die Frage ist nur, ob ich dir noch was übrig lasse, guck mal am Lenker! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted December 16, 2003 at 10:22 PM Share Posted December 16, 2003 at 10:22 PM coole Teile, schiessen die auch wirklich ? ........ Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted December 17, 2003 at 06:46 AM Author Share Posted December 17, 2003 at 06:46 AM ich glaube schon, den eine 50. BMG-Softair habe ich noch nicht gesehen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Uncle Pete Posted December 18, 2003 at 11:50 AM Share Posted December 18, 2003 at 11:50 AM Der Klappspaten wäre höchstens eine auf mehr als den üblichen Umfang zusammenklappbare Buddelwaffe. Aber Buddelwaffen und Buddelschiffe sind soviel ich weiß erlaubnisfrei. Grüße Uncle Pete Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted January 4, 2007 at 08:28 AM Share Posted January 4, 2007 at 08:28 AM Diese Email erreichte mich eben und ich gebe diese Info gerne weiter. [hr:9c47dcc231] PRESSE INFO AKTUELL WALTHER P99 CUP 2006 + FABARM Flinten CUP 2006 Ort: 53119 Bonn Tannenbusch Hohestr. 36 Date: 4. Februar 2007 Start: 9:00 Uhr Ende: ca 19:00 Uhr P99 ? Pistolen Wettkampf Startgeld: 22,- ? incl. der Munition Fabarm Flinten Wettkampf Startgeld 18,- ? incl der Munition Beide Wettkämpfe zusammen 35,- ? incl. aller Munition Teilnehmer: Alle Personen ab 18 Jahre PREISE: Walther P99Cup 1. P99 Pistole 9x19 2. Walther Tasche 3. Walther Rucksack 4.-5. Walther T-Shirt 6.-10. Walther Cap Fabarm Cup: 1. Fabarm Rep.-Flinte SDASS (Vorführwaffe) 2. Fabarm Flintenfutteral 3.-5. Walther Tactical Lampe 6.-10. Fabarm Waffenöl Und am Ende der Veranstaltung wird unter allen Teilnehmern eine Walther CP 99 Co2 Pistole verlost. Veranstalter: Action Shooting Club e.V. Ansprechpartner: H. Gräff Adresse: Bingerstr. 16 D ? 53859 Niederkassel Tel: 0170-3398348 Fax: 02208-922467 Mit freundlicher Unterstützung der Firma SHOOTERS POINT in Bonn www.shooterspoint.de Weitere Infos unter: www.ascev.de Mail: harald@action-shooting.de Um eine sichere Teilnahme am Wettkampf zu garantieren, müssen die Startgelder bis zum 20.Januar 2007 auf folgendes Konto eingezahlt werden. ASC e.V. ? VR Bank Rhein Sieg ? BLz 370 695 20 ? Konto 50 308 50 11 Die Starts erfolgen nach Eingang des Geldes. Mehrfach Starts sind eventuell am Veranstaltungstag möglich, die dann jeweils wieder 19,- ? kosten Rahmenprogramm: Zusätzlich zum Wettkampf gibt es die Möglichkeit verschiedene Modelle der Firma Walther (z.B. P99 ? P22) und Fabarm Flinten zur Probe zu schießen. Außerdem können auch die neuen Bockflinten der Firma FABARM zur Probe geschossen werden. Ein Mitarbeiter der Firma Walther wird vor Ort für alle Technischen Fragen mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. [hr:9c47dcc231] Link to comment Share on other sites More sharing options...
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