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Zweierlei Maß? Waffenrechts-Ermittlungen gegen Vater des Innenministers eingestellt.


gbadmin

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Hallo

die Hessen scheinen da eine sehr interessante Auslegung der Gesetze an den Tag zu legen. Ich hatte vor einigen Jahren gegen das OA Kassel Strafanzeige wegen unerlaubten Führens von Waffen beim Staatsanwalt gestellt. Der StA schrieb zurück, daß das Führen von Waffen dann nicht gegeben ist, wenn der Besitzer daneben steht und immer Zugriff auf die Waffe hat. Ich kann mir keinen Reim auf diese Auslegung machen. Der Besitzer hatte selbstverständlich auch nur die Erlaubnis zum verschlossenen Transport der Waffe.

Steven

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In jedem anderen Fall aber genau in diesem eben nicht. Es bleibt mehr als nur ein Beigeschmack.

Nur dann, wenn der Minister die Staatsanwaltschaft direkt "höflich gebeten" hat.

Ansonsten ist es Sache der unabhängigen Staatsanwaltschaft, ob oder ob nicht.

Wer etwas grün einfärben möchte, kann es für seine Bedürfnisse gern tun.

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