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Aufklärung mal sachlich: Wer alles eine Waffe besitzen darf


gbadmin

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Nicht ganz korrekt:

"Wer in Bayern einen Waffenschein beantragt, muss Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflichtversicherung, ein Sachkundeprüfungszeugnis und ein besonderes Bedürfnis nachweisen – etwa Jäger, Sportschützen und die meisten Bewachungsunternehmen."

Kann man bei den Bayuwaren als Sportschütze (Jäger) ein besonderes Bedürfnis für einen Waffenschein geltend machen?

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so sehen es die Sachsen:

Voraussetzungen

Sie müssen wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sein und der zugriffsbereite Besitz von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums (zum Beispiel. Ihrer Wohnung oder Ihres eingezäunten Grundstückes) muss geeignet sein, diese Gefährdung zu mindern.

Führen" einer Waffe

das mit dem Bedürfnis für Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer ... ist Schnee von gestern

gab es bis 2002 :

Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957)

Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

1.besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und

2.die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck

glaubhaft gemacht sind.

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Das Waffengesetz unterscheidet zwischen dem Besitz und dem Führen einer Waffe.

Wer eine Waffe kaufen, in den eigenen Räumen besitzen oder transportieren will, braucht eine Waffenbesitzkarte (WBK). Das gilt schon für Softair-Waffen mit einer Geschossenergie von 0,5 Joule, die kein „F-Kennzeichen” tragen. WBKs geben Kreisverwaltungs- oder Ordnungsämter aus.

Quelle und mehr unter: Abendzeitung München
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Sachlich ??? Ein Bild mit typischen Sportschützen- /Jagdwaffen im Vordergrund.

Die Verkürzungen in der Formulierung verwirren Otto Normal-Leser.

Wer eine Waffe kaufen, in den eigenen Räumen besitzen oder transportieren will, braucht eine Waffenbesitzkarte (WBK).

Die Relativierung für frei ab 18:

Das gilt schon für Softair-Waffen mit einer Geschossenergie von 0,5 Joule, die kein „F-Kennzeichen” tragen.

F-Kennzeichen kennt ja jeder. Alltagsbedarf oder Bedürfnis für EWB ist bei LG unter 7,5 J und SSW quasi nicht existent. Einschüssige Vorderlader ? Die Bild-Illustration zeigt, das sie nicht gemeint sind. :)

nachweisen, keine Vorstrafen oder Geisteskrankheiten zu haben.

Ne, muß man nicht nachweisen. Das wird geprüft.

Antragsteller unter 25 müssen ein ärztliches oder psychologisches Zeugnis vorlegen.

Nur für GK.

Wer in Bayern einen Waffenschein beantragt, muss .......nachweisen – etwa Jäger, Sportschützen

:gaga:

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Sachlich ??? Ein Bild mit typischen Sportschützen- /Jagdwaffen im Vordergrund.

[...]

Die Relativierung für frei ab 18:

Das gilt schon für Softair-Waffen mit einer Geschossenergie von 0,5 Joule, die kein „F-Kennzeichen” tragen.

Das ist nach meiner Kenntnis ebenfalls falsch. Waffen bis 7,5 Joule müssen ein F-Zeichen haben, davon ausgenommen sind Waffen vor 1970 und aus der ehemaligen DDR.

Spielzeuge bis 0,5 Joule müssen ein CE-Zeichen haben, sonst sind sie nach dem WaffG verboten. Mir ist nicht bekannt, dass für 1,-€ Chinasoftairs vom Tschechenmarkt WBKs ausgegeben werden.

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