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Jäger Langwaffenbeschränkung auf 10 Stück


Mike57

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Netzfund FB ohne Gewähr...

Zitat

Jäger Langwaffenbeschränkung auf 10 Stück Urteil Verwaltungsgericht Gießen von 28.10.21 - "Besitze ein Jäger mehr als zehn Langwaffen, könne dies nach Auffassung des Gerichts ein "Hinweis auf ein mögliches Waffenhorten und im Einzelfall Anlass für eine Bedürfnis Prüfung sein. Unter Beachtung der Vom Gesetzgeber für Sportschützen gezogenen Grenze von zehn Waffen könne daher übertragen auf das Anwendungsfeld §13 WaffG grundsätzlich auch bei Jägern die Voraussetzungen des §13 Abs. 1 Nr. 1, sowei des §4 Abs.1 Nr.4 WaffG geprüft werden, wenn bereits zehn Langwaffen erworben worden sind. Im vorliegenden Fall habe der Kläger im konkreten Einzelfall kein hinreichendes jagdliches Bedürfnis für die zwei zusätzlichen Langwaffen dargelegt...

p.s da gehts jetz natürlich rund in den Kommentaren...

  • Devil 1
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vor 4 Stunden, Mike57 sagte:

Im vorliegenden Fall habe der Kläger im konkreten Einzelfall kein hinreichendes jagdliches Bedürfnis für die zwei zusätzlichen Langwaffen dargelegt...

Das ist halt immer doof für uns ALLE, dass man da sich nicht mit der Behörde hätte einigen können. Wie wäre es mit nur EINER zusätzlichen Langwaffe gewesen???

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vor 2 Minuten, Immerbadisch sagte:

Das ist halt immer doof für uns ALLE, dass man da sich nicht mit der Behörde hätte einigen können. Wie wäre es mit nur EINER zusätzlichen Langwaffe gewesen???

Hätte die Behörde wohl genauso abgelehnt, denn die will dass er gar keine weitere mehr bekommt und die die er hat will sie ihm wegnehmen.

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vor 2 Stunden, Immerbadisch sagte:

Das ist halt immer doof für uns ALLE, dass man da sich nicht mit der Behörde hätte einigen können. Wie wäre es mit nur EINER zusätzlichen Langwaffe gewesen???

K.A. ich hab das Urteil nicht gelesen & auch nicht im Ih Net gesucht, nur hat ein mir persönlich bekannter Foristsi da einen Kommentar drunter gesetzt imho gab es in BW einen Jager, als der die XXX Langwaffe für jagdliche Zwecke wollte gabs ein Njet... die erste Zahl war 248? oder so ähnlich.. ;-)

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vor 1 Minute, Greenhawker sagte:

Hätte die Behörde wohl genauso abgelehnt, denn die will dass er gar keine weitere mehr bekommt und die die er hat will sie ihm wegnehmen.

Das habe ich dann falsch verstanden. ich dachte, er hätte mit den 2 zusätzlichen 12 LW`s gesamt gehabt...die, die er hat, also dann  über 10 schon im Bestand  oder wie und die wollen sie ihm dann auch wegnehmen???

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vor 3 Minuten, Immerbadisch sagte:

Das ist halt immer doof für uns ALLE, dass man da sich nicht mit der Behörde hätte einigen können. Wie wäre es mit nur EINER zusätzlichen Langwaffe gewesen???

Früher oder später wird es eh soweit kommen.

Bereits bei meiner vorletzten Verlängerung meines Jagdscheins ist mir aufgefallen, dass es jetzt im entsprechenden Formular anzugeben ist, ob und wo man ein Revier gepachtet hat oder nur einen Begehungsschein besitzt.

Als ich die Frage unbeantwortet ließ, hat man mir prompt die Verlängerung verweigert.

Der Hintergrund ist ja wohl klar und wir für mich nächstes Jahr spannend werden. Da ich derzeit weder über das Eine noch das Andere verfüge.

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vor 11 Minuten, Immerbadisch sagte:

Das habe ich dann falsch verstanden. ich dachte, er hätte mit den 2 zusätzlichen 12 LW`s gesamt gehabt...die, die er hat, also dann  über 10 schon im Bestand  oder wie und die wollen sie ihm dann auch wegnehmen???

Da ist wohl die Behörde der Meinung sie können dem Jäger vorschreiben was er zur Jagd braucht. So nach dem Motto, einmal Kugellauf und einmal Schrotlauf und das am Besten kombiniert. Den Rest kann er abgeben weil kein Bedürfnis.

Edited by Greenhawker
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vor 13 Minuten, Greenhawker sagte:

Da ist wohl die Behörde der Meinung sie können dem Jäger vorschreiben was er zur Jagd braucht. So nach dem Motto, einmal Kugellauf und einmal Schrotlauf und das am Besten kombiniert. Den Rest kann er abgeben weil kein Bedürfnis.

DA würde ich dann aber auch klagen, denn wehret den Anfängen!

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vor 1 Stunde, Immerbadisch sagte:

DAS wäre natürlich schon "bildlich" schwierig einzuordnen, so ca. 25 Tresore "neben-übereinander", abgesehen von dem Platzbedarf...

Alles eine Frage des nötigen Kleingeldes...hier der Originalpost:

Zitat

Vor Jahren wurde mir damals von einem Mitarbeiter vom Forum Waffenrecht gesagt er hätte einen Jäger vertreten als ein Gericht in BaWü die 285 Waffe nicht mehr auf JJS eintragen wollte. Das ging dann so aus das der Mann einen Sammlerschein beantragt hat. Ist ca. 10-12 Jahre her.

und hier auch einer... :D

Ich bin dafür, dass wir mal die Bedürfnisregelung bei Jägern ins Auge fassen sollten. Wie kann es angehen, dass Jäger zwei Kurzwaffen und unzählige, beliebig viele Langwaffen erwerben können? Sogar Halbautomaten, die von vielen Leuten sogar als „Sturmgewehre“ angesehen werden?

Und das lediglich durch die Vorlage eines Jahresjagdscheines? Da müssen wir doch einiges ändern.

Ich schlage also vor, dass Jäger nur noch eine einzige kombinierte Waffe (Drilling) erwerben dürfen. Ansonsten gestehe ich noch Einsteckläufe in beliebigen Kalibern zu. Damit ist jagdlich alles abgedeckt. Der Erwerb und Besitz von Halbautomaten und Repetiergewehren wird verboten. Auch bei Drück- oder Treibjagden kann eine Kipplaufwaffe schnell nachgeladen werden. Der Munitionserwerb ist nur für die Kaliber der kombinierten Waffe und der Wechselläufe zu erteilen.

Es reicht weiterhin eine großkalibrige Fangschusswaffe. Dazu fünf Schuss, deren Verbrauch nachzuweisen ist. Erst dann erfolgt die weitere Munitionszuteilung gegen Rückgabe der Hülsen. Eine zweite kleinkalibrige Kurzwaffe für die Fallenjagd ist unnötig. Das kann mit der Langwaffe und einem entsprechenden Einstecklauf erledigt werden.

Natürlich muss das Bedürfnis jährlich nachgewiesen werden. Und zwar nicht nur durch das Lösen des Jahresjagdscheines. Es ist monatlich mindestens ein Ansitz nachzuweisen oder 18 in einem Kalenderjahr. Zusätzlich mindestens eine Treib- oder Drückjagd. Wird diese Leistung nicht erbracht, so hat der Jäger die Waffen innerhalb einer bestimmten Frist zu vernichten oder einem Berechtigten zu überlassen.

Bei Besitzern besonders schöner und kulturhistorischer Waffen ist die Übertragung auf eine Sammler-WBK (ohne Mun-Erwerb) nötig.

So. Und jetzt Ironie off. Aber vielleicht sollten sich das die Herrschaften des jagdlichen Waffen-Adels, die immer so gerne auf die Sportschützen runter blicken, mal verinnerlichen. Zum Glück gibt es aber auch Andere die hoffentlich in der Mehrzahl (und hier in der Gruppe) sind.

Hier paar Infos die ebenfalls gepostet wurden...

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...da kannste bei mir sicher sein, dass ich NIEMALS NEVER EVER auf einen Sportschützen/-in herabblicken würde. Ohne den unermüdlichen Einsatz der Schützenkameraden und Kameradinnen alleine für die Instandhaltung und Pflege IHRER Schießstätten würden die Jäger/-innen Ihre jährlichen Schießnachweise nicht  im Ansatz zusammenbekommen! Das schreibe ich als Legalwaffenbesitzer (Sportschütze UND Jägerlein)    

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Moin!

Sicherlich der feuchte Traum etlicher Verbotsfanatiker! Hier fangen die auch schon mit irgendwelchen Ideen in dieser Richtung an ... ABER! .... auch ohne Revier kannst du ständig Draußen helfen! Alleine der Schaden durch Schwarzwild, plus derer Vermehrungsrate, plus ASP ....!

Für jede Jagdform, Tierart, Nachsuche, Nachtansitz, Training .... weiß der Deibel ...! Ich schraube doch nicht ständig meine Zieloptiken um und schieße die Waffen neu ein? Das ist ja schon mit den Höhenlagen verschiedener Munitionschargen eine Prüf- Katastrophe! 

Da hat man ganz schnell dreißig Knarren zusammen ...., wenn man will! Und dann gibt es noch die Engagierten, die sich in der Jungjägerausbildung einbringen und schon deswegen mal fünf Trainingsflinten oder Büchsen kaufen ....

Ich weiß... im Moment wundert man sich nur noch, aber ... Am Arsch! Und ich hoffe unsere Altforderen regeln das!

Ich bin jetzt schon längst drüber ... Altbestand dann?

Bis morgen! Der Drobs ist noch nicht  gelutscht!  

Waihei, Earl! 

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Das ist ein " Lustiger Thread" auf FB, hier paar aktuelle Kommentare...

Zitat

Und woher kommt‘s?  Weil immer mehr den JS nur wegen der Knarren machen. Allerdings ist das nur ein grober Anhalt, wo man mal nachdenken kann, ob ein Jäger mehr als 10 LW braucht. Bei „Problempersonen“ könnte man dann streiten. Das Urteil gibt keine generelle Beschränkung her.

3 Daumen hoch..

Zitat

1. Wenn jemand mehrere tausend Euro ausgeben, wochenlang lernen und sich wissen in den Kopf prügeln will das er nie wieder braucht, dann regelmäßig Jahresjagdscheine lösen und weitere Gebühren zahlen, verbunden mit den ständigen Überprüfungen nur um ein paar Waffen besitzen zu dürfen die nachweislich keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen (sonst wären sie verboten!), was soll daran schlimm sein?

2. Die "Sicherheitsgefahr" besteht bei der Erteilung der ERSTEN Waffenrechtlichen Erlaubnis, nicht bei der 11. oder 100.. jemand wird nicht gefährlicher wo er "mehr" Waffen besitzt. Kleiner Tipp: Jeder Mensch hat nur zwei Hände und gar alle Schusswaffen benötigen zwei Hände um sicher bedient zu werden!

17 Daumen hoch..

Zitat

"Und woher kommt's?"

Ich sehe die Verantwortung ganz klar auf Seiten der Legislative/Executive/Judicative, die durch unsinnige Verbote die Rechte von unbescholtenen wie sachkundigen Bürgern immer weiter einschränken wollen.Dem Staat stehen bereits jetzt mehr als genug Instrumente zur Verfügung, um nicht zuverlässigen Personen den Zugang zum Legal(!)waffenbesitz zu verwehren, bzw. die waffenrechtliche Erlaubnis wieder zu entziehen.Von Seiten der Legalwaffenbesitzer (Jäger/Sportschützen/etc.) geht nachweislich keinerlei Gefahr für die freiheitlich-demokratisch Gerundordnung aus.

7 Daumen hoch..

Schlüssig argumentiert :lol:

Zitat

Jahresjagdscheinhaber haben für Langwaffen kein Bedürfnis nachzuweisen. Punkt.Das ist die gleiche Tatsache wie die Nichterforderlichkeit einer MPU für unter 25-jährige Jäger.Dinge, die Jäger von Sportschützen und teilweise von Sammlern unterscheiden:

-kein Mindestalter 21 Jahre

-keine MPU bei Alter unter 25 Jahre

-kein Bedürfnisnachweis für Langwaffen

-kein Erwerbsstreckungsgebot

Wie ein Gericht da eine Bedürfnisprüfung herbeizaubern kann, ist völlig schleierhaft. Die Rechtslage gibt das nicht her.

p.s.alles von verschiedenen Personen ;-)

Hab noch einen der BESTE !

Zitat

Traurig aber wahr, so oder so ähnlich wie bei den Sportschützen wird irgendwas kommen.

Es sei denn der mächtige Titan im Finanzministerium Christian Lindner und die vor Kraft strotzende FDP Fraktion Bundestag drohen damit die Koalition platzen zu lassen.

Was die auf keinen Fall machen werden, Posten und Privilegien sind alles was für die zählt.

Der hat es erkannt, guter Mann !

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