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Neuer Prozess gegen Vater von Winnenden-Amokläufer


gbadmin

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Hallo

Lupenreiner Rechtsstaat Deutschland?

Wenn eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, hat der Geschädigte genau 2 Wochen Zeit, um diese HD anzuprangern und die Unrechtmäßigkeit sich bestätigen zu lassen. Ansonsten wird die Rechtmäßigkeit angenommen. Jemand, dem man gerade die Bude auf Links gedreht hat, sollte man etwas Zeit geben, um sich zu sammeln.

Steven

Ja auch Hallo,

also zum ersten handelt es sich bei der Person nicht um einen Geschädigten, sondern um einen Tatverdächtigen. Zweitens sind zwei Wochen völlig ausreichend um das Mittel der Beschwerde einzulegen. Wenn jemanden "die Bude auf Links gedreht" wurde, war er offensichtlich nicht sehr kooperativ. Gegenwas richtet sich die Beschwerde, gegen das Vorgehen der Beamte, gegen den Beschluss als solches?

Wenn z.B. der Gegenstand wesswegen eine der Durchsuchung angeordnet wird, überreicht wird (dies umfänglich und glaubhaft ist) ist die Durchsuchung zu Ende. Ein weiteres Durchsuchen wäre nicht zulässig. In solchen Fällen sollte man umgehend eine juristische Beratung konsultieren und handeln. Dafür reichen aber zwei Wochen wirklich. Wenn dann nix kommt, wird es wohl Gründe geben. Gelle...

Gruß

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Wenn z.B. der Gegenstand wesswegen eine der Durchsuchung angeordnet wird, überreicht wird (dies umfänglich und glaubhaft ist) ist die Durchsuchung zu Ende. Ein weiteres Durchsuchen wäre nicht zulässig. In solchen Fällen sollte man umgehend eine juristische Beratung konsultieren und handeln. Dafür reichen aber zwei Wochen wirklich. Wenn dann nix kommt, wird es wohl Gründe geben. Gelle...

Gruß

Ja, die Unwissenheit der "normalen Bürger".

Die Aussage in den ersten Sätzen - "Durchsuchung beendet, wenn gesuchter Gegenstand übergeben wird" - war mir z. B. so auch nicht bekannt.

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Was soll man ansonsten auch machen? Wird einem dann nur als Widerstand oder sonstiges ausgelegt. Also buckeln und über sich ergehen lassen, diese Rechtsstaatlichkeit... PDT_Armataz_02_35

So isses. Und wenn Eigenmächtigkeiten stattfinden die nicht mehr durch den Beschluss gedeckt sind (immer Zeugen hinzuziehen bei einer Durchsuchung) dann gibt es da einiges was auf dem Rechtsweg machbar ist. Also wenn "mein Ziel" gemäß Beschluss erreicht ist, würde ich es mir sehr genau überlegen weiterhin in den persönlichen Gegenständen des Betroffenen und/oder Tatverdächtigen herum zuschnüffeln. Wenn die notwendigen Beweiße gesichert sind kann das aber sehr erheblich und nachhaltig ins Auge gehen.

Gruß

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Und wenn Eigenmächtigkeiten stattfinden die nicht mehr durch den Beschluss gedeckt sind (immer Zeugen hinzuziehen bei einer Durchsuchung) dann gibt es da einiges was auf dem Rechtsweg machbar ist.

Hallo General

gefühlsmäßig ist die weitergehende Durchsuchung, auch wenn das Ziel des Durchsuchungsbeschlusses erreicht ist, die Regel, nicht die Ausnahme. Jedenfalls bei uns LWB. Und dann hast du genau 2 Wochen Zeit, um den Antrag zu stellen, die Unrechtmäßigkeit der Durchsuchung über den Rechtsweg feststellen zu lassen. Warum nicht ein halbes Jahr, oder ein Jahr oder noch länger? Wenn mich einer über den Tisch zieht, kann ich doch auch längere Zeit (ich kenne jetzt die Verjährungsfristen nicht, aber es heißt "Verjährungsfrist" und nicht "Verwochungsfrist") Anzeige erstatten und es heißt nicht, die Anzeige muß innerhalb 2 Wochen gestellt werden, ansonsten ist das über-den-Tisch-ziehen rechtmäßig. Ich kenne einige Fälle aus der letzten Zeit, in denen durch Drohungen darauf hingearbeitet wird, eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer HD zu unterlassen. Ist das eines Rechtsstaates würdig?

Steven

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Jedenfalls bei uns LWB. Und dann hast du genau 2 Wochen Zeit, um den Antrag zu stellen, die Unrechtmäßigkeit der Durchsuchung über den Rechtsweg feststellen zu lassen. Warum nicht ein halbes Jahr, oder ein Jahr oder noch länger?

Das ist doch gelinde gesagt "Unfug". Also wenn Du länger wie zwei Wochen brauchst um gegen vermeintliches Unrecht Rechtsmittel einzulegen, dann weiss ich auch nicht, dann werden vermutlich auch fünf Jahre Verjährungsfrist nicht reichen.

Bei einer Hausdurchsuchung steht es Dir frei von Dir bestimmte Zeugen mit hinzuzuziehen, dass kann ein RA Deiner Wahl sein, aber auch jede andere Person. Das wird im Durchsuchungsprotokoll festgehalten. Nach dem "Akt" kann man sich ja beraten, ob das "gefühlsmäßig" korrekt war, was die Kollegen da veranstaltet haben, wars das nicht, also Entschuldigung...ich brauch dafür keine zwei Wochen.

Es ist nicht Deine Aufgabe als "juristischer Laie" das Verhalten der Beamten zu würdigen, aber es ist Dein persönliches Recht jederzeit Rechtsmittel einzulegen. Das möchte ich mal sehen, wer sich diesen Schuh anzieht "was verschwinden" zu lassen, wenn es beim StA zur Prüfung liegt. Jung-Juristen haben "keine Freunde", die kennen nur lohnende Ziele. Also wenn ich nun (um beim Besipiel zu bleiben) diese besagte Deko-MP vom betroffenen erhalten hätte, dann würde ich mir das ganz genau überlegen, nun einfach da weiter zu schnüffeln.

Es sei denn es gäne noch weiterführende Aufträge, die müssen aber ebenfalls richterlich angeordnet sein.

Es ist wie bei einer nicht genehmigten TÜ, die dabei gewonnenen Beweißmittel sind nicht gerichtlich verwertbar.

Gruß

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Es gibt hier imho ein Missverständnis zwischen Ech beiden: Verjährungsfrist bedeutet nicht, dass dort schon über die Beschwerde entschieden sein muss! Sie zeigt lediglich den Zeitraum an, bis wann die Beschwerde/ der Widerspruch eingegangen sein muss. 14 Tage ist da nicht viel, im Owi-Verfahren im Verkehrswesen hat man immerhin 3 Monate Zeit.

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Es gibt hier imho ein Missverständnis zwischen Ech beiden

Das mein lieber glaube ich nun nicht. Mir gehen solche grundsätzlichen Behauptungen, ohne tatsächlich dabei gewesen zu sein und letztendlich nicht mal im Ansatz davon eine Ahnung zu haben, so langsam aber sicher auf den Geist, insbesondere dann wenn danach sofort wieder die üblichen Verschwöhrungstheorien gegen den Rechtsstaat beginnen.

Es ist doch völlig mühsig darüber zu lamentieren ob ein Zeitfenster nun 14 Tage oder 9 Monate besteht. Und eine OWi mit einer Maßnahme § 102 StPO zu vergleichen heisst Äpfel mit Bohnen zu vergleichen. Eine Hausdurchsuchung ist eine Maßnahme mit einem sehr tiefen Eingriff in die Freiheitliche-Demokratische Grundordnung (z.B. Unverletztlichkeit der Wohnung, etc.). Eingriffe die jetzt im Moment stattfinden. Verstöße dagegen müssen auch beweißbar sein und das behaupte ich mal ist nach einem halben Jahr unmöglich. Zeugen können sich nur vage erinnern, andere haben es anders in Erinnerung, usw. Behauptungen, dass war rechtswidrig sind möglicherweise nicht mehr belegbar. Bei einer OWi existiert z.B. ein Lichtbild durch die Verkehrsüberwachung, was gibt es denn da noch zu diskutieren, bestenfalls ist der Halter auch der Fahrer gewesen. Wenn der fahrer nicht ermittelbar, dann könnte es halt Auflagen wie Fahrtenbuch, etc. geben.

Da viele ja wieder was vom Hörensagen kennen und dann meinen, folgender Hinweis:

Zitat:

"Rechtswidrig ist es bei einer Hausdurchsuchung im Rahmen eines Strafverfahrens wegen unerlaubtem Waffenbesitz nicht die in Rede stehende Schusswaffe, dafür aber zahlreiche Schriftstücke zu durchsuchen und zu beschlagnahmen..... (KG, Beschluß vom 29.05.85 Az.: RAR 524/82 §5 zu findne in St V 1985, 454 f)."

Um dann mal endlich weitere Klarheit zu schaffen, was darf und was darf nicht geschehen, mal einfach das kostenfreie Mekblatt der Kanzlei Möllenhoff lesen. Geht zwar im originären nicht um Waffen, aber um die Hausdurchsuchung grundsätzlich.

http://www.ra-moellenhoff.de/downloads/Leitfaden-Hausdurchsuchung.pdf

Ich denke damit dürfte nun wirklich reichlich Licht ins Dunkel gebracht worden sein.

Gruß

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  • 2 weeks later...

Der GunBoard.de- RSS-Feed hat soeben folgendes erstellt:

Der Schüler Tim K. tötete in Winnenden 15 Menschen und sich selbst - mit einer Waffe seines Vaters. Das Landgericht Stuttgart hat den 54-jährigen Jörg K. nun wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Er hatte die Pistole nicht korrekt aufbewahrt....

Klicken Sie bitte hier, um den Spiegel- Artikel weiter zu lesen

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Der GunBoard.de- RSS-Feed hat soeben folgendes erstellt:

Milderes Urteil im Revisionsprozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden: Jörg K. erhielt eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Im ersten Urteil waren es fast zwei Jahre....

Klicken Sie bitte hier, um den Die WELT- Artikel weiter zu lesen

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Evtl noch das aus der ersten Instanz, den sonst ist noch nichts darüber zu finden. Der Kotzgrüne SWR schreit nämlich schon den ganzen morgen und die haben noch nicht verlauten lassen.

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Vater legt Revision ein

http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/tim-ks-vater-legt-revision-ein-1.3175569

Der Amoklauf von Winnenden kommt erneut vor den Bundesgerichtshof. Der Vater des Täters hat Revision gegen das Urteil im zweiten Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht eingelegt, wie ein Behördensprecher am Donnerstag mitteilte.

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  • 2 months later...

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