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Warum genehmigt das BVA keine weiteren Disziplinen mehr ?


El Marinero

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Der Reservistenverband hat eine neue Schießsportordnung. Sie wurde vor kurzem vom BVA genehmigt. Dieses Thema wird auch bereits im anderen Forenbereich diskutiert.

Hier in diesem Thema geht es aber um Grundsätzliches: Die Genehmigungspraxis an sich.

Das "Gschmäckle" beim VdRBw dabei:

Eine zusätzlich gewünschte Disziplin (nennen wir sie mal "Pistolenkarabiner") wurde vom Verband freiwillig zurückgenommen, weil sonst "das BVA nicht unterschrieben hätte".

Aha. Gibt es denn eine Weisung des BMI oder von einer sonstigen Stelle, keine weiteren Disziplinen mehr zu genehmigen ? Keine weiteren Bedürfnisse schaffen ? Reduzierung des Waffenbesitzes durch die Hintertür am Gesetz vorbei ?

Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt, oder ?

Nun denn, fragen wir doch mal einen Abgeordneten, der selbst betroffen ist. Den Bundestagsabgeordneten der CDU und Präsidenten des Reservistenverbandes, Herrn Roderich Kiesewetter.

Wer auch an einer Antwort interessiert ist, möge bitte auf abgeordnetenwatch sein Interesse bekunden.

http://www.abgeordnetenwatch.de/roderich_kiesewetter-575-37698--f359047.html#q359047

Edited by erik_fridjoffson
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In den 27 Jahren, die ich für die Bundeswehr tätig war, hat sich meine Meinung zum Thema des privaten Waffenbesitzes verfestigt. Eine restriktive Linie sollte in Bezug darauf verfolgt werden. Die aktuellen Vorgaben sollten meiner Meinung nach also nicht verschärft, aber konsequent angewendet werden.

Nichst als dummes Geschwätz.

Konkrete Antworten auf konkrete Fragen beliebt er offensichtlich absichtlich schuldig.

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Nichst als dummes Geschwätz.

Konkrete Antworten auf konkrete Fragen beliebt er offensichtlich absichtlich schuldig.

Sssccchhhuulldigung - hätte grün einfärben sollen.

Alois müßte jetzt mal nachfragen, welches seine Meinung ist, die sich verfestigt hat.

Warum lassen wir eigentlich immer solche sprechblasenproduziernden Sesselfurzer so schnell aus der Visierlinie verschwinden?

Die, die auf Abgeordnetenwatch angemeldet sind, müßten jetzt zum "Nachbohrer" werden - auf meine alten Tage ist dieser neumodische Kawatsch nix mehr

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  • 9 months later...

(nennen wir sie mal "Pistolenkarabiner") wurde vom Verband freiwillig zurückgenommen, weil sonst "das BVA nicht unterschrieben hätte".

Was versteht man unter Pistolenkarabiner? :confused:Fällt da auch sowas wie das Schiessen mit Mauser C96 oder Star MB mit abnehmbaren hölzernen Anschlagschaft darunter oder nur Halbautomaten in Pistolenkalibern wie 7,65 mm Browning, 9 mm Para 45 ACP etc.?

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Was versteht man unter Pistolenkarabiner? :confused:Fällt da auch sowas wie das Schiessen mit Mauser C96 oder Star MB mit abnehmbaren hölzernen Anschlagschaft darunter

nein, das sind Pistolen mit Anschlagschaft und dafür gibt es im BdMP die Disziplin DP 3

wobei man sich um die Bezeichnung "Pistolenkarabiner" streiten kann ..

für mich sind das Pistolenkarabiner ==> SAR Pistolenkarabiner

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Stimmt, nach Vorstellung der Disziplin HA/SL in 9x19 (Übrigens Einstimmiger Beschluß der damaligen LaBea ) gab es u.a. Schriftverkehr O-Ton : Die wollen mit MP5 schießen...:zombi:

Warum auch nicht? Die MP5 gehört zur Standardbewaffnung von Polizei und Sondereinheiten demokratischer Staaten. Durch das moderate Kurzwaffenkaliber ist die Gefährdung Dritter deutlich geringer als bei Selbstladebüchsen in Büchsenkalibern, auch wenn die Beamten damit häufig unterbewaffnet sind, wenn sie gegen Gangster mit Klashnikov & Co antreten. Es ist nichts "Böses" an dieser Waffe.

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