hebu Posted October 18, 2012 at 10:59 AM Share Posted October 18, 2012 at 10:59 AM Hallo Ihr speziallisten , vielleicht kann mir einer helfen. Habe seit 1970 legal Waffen und bin Mitglied in verschiedenen Vereinen gewesen. 1992 bin ich aus diversen gründen aus meinem letzten Verein ausgetreten. Habe von diesem Verein keine Bestätigung oder sonstiges erhalten , und bin bis heute noch im Besitz des Ausweises vom Oldenburger Schützenbund ! Seit Januar 2012 bin ich wieder Mitglied in 2 Vereinen , und wollte im April bei meinem Ordnungsamt einen Erwerbsantrag für eine neue Waffe stellen. Alles ging nach Plan , bis die Frage kam Mitgliedschaft der letzten jahre ? Meine Antwort: keine ! was zur Folge hatte , dass mein Sachbearbeiter fast in Ohnmacht fiel , und mir dann mit einzug der Waffen und Strafanzeige wegen illegalem Waffenbesitz drohte. Ich hatte von der entsprechenden Änderung des Waffengesetzes nichts mitgegriegt. Die Behörde hat zwar die vorgeschriebene Aufbewahrung meiner Waffen überprüft , aber nach Bedürfnis hat keiner gefragt und ich hatte keinerlei info , daß dies gegeben sein muß. Nun zur Strafanzeige ist es dann doch nicht gekommen , aber ich muß wie ein junger Anfänger 12 Monate Schießbucheinträge sammeln ( da habe ich aber schon reichlich ) und dann wieder beim Amt ankriechen . Ist das rechtlich tatsächlich OK ?????: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 18, 2012 at 11:06 AM Share Posted October 18, 2012 at 11:06 AM ... aber ich muß wie ein junger Anfänger 12 Monate Schießbucheinträge sammeln ( da habe ich aber schon reichlich ) und dann wieder beim Amt ankriechen . Ist das rechtlich tatsächlich OK ?????:Der erste Punkt scheint ja erledigt zu sein.(?) Die Frage nach dem OK würde ich mit ja beanntworten, WENN Du mit Deinem "Altbesitz" über dem Regelbedürfnis für Sportschützen liegst. P.S.: Wenn Du die 12 Monate und die 12/18 Termine für Deinen Bedürfnisantrag zusammen hast, gleich die neue gelbe WBK mit beantragen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted October 18, 2012 at 11:15 AM Share Posted October 18, 2012 at 11:15 AM "Beim Amt ankriechen" musst du nicht, die Bedürfnisbescheinigung kommt vom Landesverband und der wird dir das nur bestätigen, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist nicht mehr wie vor 20 Jahren, dass es dem SB bzw. Verein oblag, neue Waffen zu genehmigen oder nicht. Und damals musste der Verein auch nicht die ausgetretenen Mitglieder melden, das kam alles erst ab 2002. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted October 18, 2012 at 11:23 AM Share Posted October 18, 2012 at 11:23 AM was zur Folge hatte , dass mein Sachbearbeiter fast in Ohnmacht fiel , und mir dann mit einzug der Waffen und Strafanzeige wegen illegalem Waffenbesitz drohte. Das ist Mumpitz. Wenn die Behörde Deine Erwerbserlaubnis von 1970 nicht widerrufen hat, hast Du die Waffen zu jeder Zeit legal besessen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 18, 2012 at 11:25 AM Share Posted October 18, 2012 at 11:25 AM Wo ist das Problem des Amtmannes? Von 1992 bis 2012 hattest du das Bedürnis nach §8 WaffG - wenn die Behörde das nicht angezweifelt hat, ist das doch nicht dein Problem. Allerdings das mit den 12 Monaten stimmt schon so: Bedürfnis als Sportschütze in einem anerkannten Verband erst nach Ableistung des vorgeschriebenen Trainingsumfanges. Aber eine Sachkundeprüfung hat der SB nicht verlangt? (Ihn NICHT danach fragen!!!) Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted October 18, 2012 at 11:34 AM Share Posted October 18, 2012 at 11:34 AM Also ich habe von 1986 eine Bescheinigung über die Waffensachkunde nach §31 WaffG. Das dumme ist, ich habe im Augenblick keien alten Fassungen des WaffG, sonst könnte mans feststellen, seit wann die Waffensachkunde gefordert ist. Entweder schon von Anfang an oder 1976 ist meine Vermutung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 18, 2012 at 11:39 AM Share Posted October 18, 2012 at 11:39 AM Entweder schon von Anfang an oder 1976 ist meine Vermutung.Es gibt einen ganzen Haufen von "Alt-Schützen", die per se sachkundig sind... :2cent: Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted October 18, 2012 at 11:51 AM Share Posted October 18, 2012 at 11:51 AM Das ist unbestritten. Mir geht es darum, seit wann formal die Waffensachkunde im Gesetz steht und damit zumindest die Sportschützen eine Schulung (egal wie gut oder schlecht) mit Formular für die Beghörde bescheinigt bekamen. Was ich im Augenblick belegen kann ist 1986 und nach §31 des damaligen WaffG. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted October 18, 2012 at 11:56 AM Share Posted October 18, 2012 at 11:56 AM Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, aber ich meine, das, als ich 2000 meine WSKP gemacht habe, dies mir angeraten wurde, es aber (noch) keine Verpflichtung war. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted October 18, 2012 at 12:27 PM Share Posted October 18, 2012 at 12:27 PM Ich habe von 1986 eine Bescheinigung Lehrgang für Schießleiter (verantwortliche Aufsichtsperson auf Schießstätten) des RSB über die Sachkunde nach §31 WaffG Also stand die Sachkunde damals schon im Gesetz. Kenntnisse über 1. die Handhabung der Schußwaffen und Munition 2. Die Reichweite und Wikrungsweise der Geschosse 3. die wichtigsten Vorschriften über den Umgnag mit waffen und Munition sowie über Notwehr und Notstsand 4. die Disziplinen im Rahmen der Sportordnung Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted October 18, 2012 at 12:34 PM Share Posted October 18, 2012 at 12:34 PM Ich habe von 1986 eine Bescheinigung Lehrgang für Schießleiter (verantwortliche Aufsichtsperson auf Schießstätten) des RSB über die Sachkunde nach §31 WaffG So etwas habe ich auch, von 1984, meine erste "Sachunde". Das ganze wurde an einem Freitagabend am Stammtisch im Schützenhaus durchgeführt, so etwa 1,5 Stunden lang. Genauso viel ist dies auch Wert... Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted October 18, 2012 at 12:51 PM Share Posted October 18, 2012 at 12:51 PM Das war weniger umfangreich als heute. Die Qualität hängt wesentlich vom Durchführenden ab; auch heute. Der Lehrgang wurde in einem angemieteten Saal durchgeführt. War aber länger als 1,5 Stunden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted October 18, 2012 at 12:56 PM Share Posted October 18, 2012 at 12:56 PM Ich habe sie als langjähriger Waffenbesitzer 1987 zum Spaß mal mitgemacht. Da fing man an, darüber zu reden, sie zur Pflicht zu machen bzw. sollte eingeführt werden. Vorher war es ausreichend Umgang mit Waffen bei der Bw (SaZ, selbst an Waffen ausgebildet), im Verein usw. gehabt zu haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted October 18, 2012 at 01:02 PM Share Posted October 18, 2012 at 01:02 PM Ich habe sie als langjähriger Waffenbesitzer 1987 zum Spaß mal mitgemacht. Da fing man an, darüber zu reden, sie zur Pflicht zu machen bzw. sollte eingeführt werden. Vorher war es ausreichend Umgang mit Waffen bei der Bw (SaZ, selbst an Waffen ausgebildet), im Verein usw. gehabt zu haben. 1986 hat es definitiv in NRW nicht mehr gereicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted October 18, 2012 at 01:46 PM Share Posted October 18, 2012 at 01:46 PM Was hat das jetzt mit der Eingangsfrage zu tun? Das Bedürfnis muß auch rückwirkend bestanden haben.. Aber auf illegalen Waffenbesitz zu schließen..naja.. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 18, 2012 at 01:55 PM Share Posted October 18, 2012 at 01:55 PM Was hat das jetzt mit der Eingangsfrage zu tun? Das Bedürfnis muß auch rückwirkend bestanden haben.. Das ist falsch. Nachdem die zuständige Behörde kein Bedürfnis und auch keine Erlaubnis widerrufen hat ist alles korrekt. Der aktuelle Herzanfall des Sachbearbeiters ist der einzige Fehler im Eingangsposting. Der hätte ganz trocken und nüchtern einen Schießnachweis und ein Bedürfnis verlangen dürfen. Die Drohung mit Anzeige ist ein wenig spaßig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted October 18, 2012 at 01:57 PM Share Posted October 18, 2012 at 01:57 PM Das ist nicht falsch: das Bedürfnis muß immer bestehen bzw. bestanden haben..schlag mal nach..! Oder gockel mal...kommt immer nur darauf an, was man daraus macht.. Link to comment Share on other sites More sharing options...
JHS Posted October 18, 2012 at 02:20 PM Share Posted October 18, 2012 at 02:20 PM herrje ja, er hatte ein Bedürfnis nach §8. Und damals gab es nur einmalig nach 3 Jahren eine Überprüfung. Wenn die Behörde nichts verlangt hat in der Zwischenzeit, ist das nicht sein Problem... Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted October 18, 2012 at 02:25 PM Share Posted October 18, 2012 at 02:25 PM herrje ja, er hatte ein Bedürfnis nach §8. Und damals gab es nur einmalig nach 3 Jahren eine Überprüfung. Wenn die Behörde nichts verlangt hat in der Zwischenzeit, ist das nicht sein Problem... Du hast recht, aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.. ihr redet drumrum...:cool: Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted October 18, 2012 at 02:33 PM Share Posted October 18, 2012 at 02:33 PM Seine Frage ist: "Ist es meine Schuld?" Wenn er 10 Jahre Waffen hat und nicht schießt... wessen Schuld ist es dann: meine? die des SB? Eure? Kindergarten..:n10: Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted October 18, 2012 at 02:34 PM Share Posted October 18, 2012 at 02:34 PM Schuld ist immer der Kinsky. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted October 18, 2012 at 03:48 PM Share Posted October 18, 2012 at 03:48 PM "Ist es meine Schuld?" Kindergarten..:n10: ja, es ist deine Schuld ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted October 18, 2012 at 04:04 PM Share Posted October 18, 2012 at 04:04 PM Ich habe von 1986 eine Bescheinigung Lehrgang für Schießleiter (verantwortliche Aufsichtsperson auf Schießstätten) des RSB über die Sachkunde nach §31 WaffG ist zwar OT, aber ich habe diesen blauen Lappen hier liegen, ausgestellt im Dezember 1981 . was mich nur wundert: und wollte im April bei meinem Ordnungsamt einen Erwerbsantrag für eine neue Waffe stellen Warum stellt hebu jetzt erst diese Frage? Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted October 18, 2012 at 04:21 PM Share Posted October 18, 2012 at 04:21 PM ist zwar OT, aber ich habe diesen blauen Lappen hier liegen, ausgestellt im Dezember 1981 . Warum stellt hebu jetzt erst diese Frage? BTW der blaue Lappen ist von 87, die DIN A4 Bescheinigung von 86. Aber dann ist es seit 76 im Gesetz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted October 18, 2012 at 04:23 PM Share Posted October 18, 2012 at 04:23 PM Warum stellt hebu jetzt erst diese Frage? Weil ich ihm das jetzt geraten habe und er vorher Probleme beim Einloggen hatte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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