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Neue Schießstandrichtlinien in Kraft getreten


gbadmin

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DSB News

Am 23. Oktober 2012 sind im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers die vom Bundesministerium des Innern gemäß § 12 Absatz 3 Satz 2 der Allge*meinen Waffengesetz-Verordnung herausgegebenen Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien) bekannt gegeben worden. Die Schießstandrichtlinien sind ab dem Tag der Bekanntmachung im Bundesanzeiger anzuwenden. Die bisher vom Deutschen Schützenbund erarbeiteten und herausgegebenen Schießstandrichtlinien haben seit diesem Tage keine Gültigkeit mehr.

Mehr Infos beim DSB mittels Klick hier

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Was ändert sich denn praktisch und konkret?

Müssen jetzt alle Stände teuer umgebaut werden?

Das konnte mir noch niemand verbindlich beantworten.

Die gängige Meinung ist, dass es sich für Altbestand nichts ändert.

Probleme werden Stände bekommen, die Änderungen oder Erweiterungen durchführen wollen oder müssen.

Wenn dann auch die Teile geprüft werden die nicht verändert wurden, sind für viele schon aus Platzgründen - und natürlich aus finanziellen Gründen - Änderungen oder Erweiterungen nicht möglich.

Wenn bei den regelmäßigen Standabnahmen nach den neuen Verordnungen geprüft werden würde, könnten diese wohl - bauchgefühlsmäßig - 95% der Vereine nicht erfüllen.

Viele Vereine könnten dies schon wegen der Bausubstanz nicht erfüllen (als Beispiel: wer hat hinter den Druckluftständen schon 4 Meter Platz für die Liegendschützen?).

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Für bestehende Stände gilt Bestandsschutz weil abgenommen und genehmigt. Mindestens bis zur nächsten Standabnahme. Ausnahme ist immer "Gefahr im Verzug", hier muss sofort reagiert werden. Fraglich ist immer, ob die Behörden dies auch so sehen. Wir haben unsere Standabnahme dieses Jahr komplett erneuert und haben diese Aussage vom SSV bekommen.

Beim kleinsten genehmigungspflichtigen Umbaufurz gilt dann aber die neue Richtlinie.

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das alles viiel schlimmer kommt und das dann nicht leistbar ist ?

Was hat sich denn nun konkret verändert/verschlimmert ???

Ich bin ja noch gar nicht durch.

Einen Punkt habe ich schon erwähnt.

Wenn hinter jedem Schützen auf der 10-Meter-Bahn 4 Meter Platz sein müssen (bevor der Zuschauerraum beginnt), ist dies für die meisten mir bekannten Schießstände schon der technische KO.

Der Abstand zum Nachbar muss 1 Meter betragen - schwupp und schon werden sich viele Betreiber von 2 Plätzen verabschieden müssen.

Die Kugelfänge sind ganz anders konstruiert.

Die Dächer als Splitterschutz waren bisher Holzdächer oder (dünne) Bleche oder beides in Kombination, künftig müssen dies Stahlbetondächer(!) (4.2.5.2) sein. Was kostet so ein Dach (selbsttragend) mit 10 oder 20 Meter Spannweite x 7 Meter Tiefe?

Auch bei Zwischenentfernungen (Kipphase, laufender Keiler usw.) sollen solche Fangdächer nun Vorschrift sein.

Unser Geschossfang bräuchte nach hinten jetzt mindestnes 25 cm Stahlbeton. Bisher haben 15 cm ausgereicht.

Dies nur um 3 Punkte unterschiedlicher Art zu nennen.

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ok, trifft alles nicht auf mich zu ...

und 1,25m pro Schütze hat er bei mir schon damals verlangt

das einzige was sich bei meiner Indooranlage verändert ist die Lüftung

aber bei meiner kleinen Anlage ist das nich das Problem

Die "mindestens 1 Meter" bezieht sich auf Druckluftstände.

Viele haben hier nur etwa 80 - 90 cm, damit sie 10 oder 11 Stände unterbringen konnten (Ligamodus).

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