Jägermeister Posted October 25, 2012 at 10:40 AM Share Posted October 25, 2012 at 10:40 AM Das Waffengesetz setzt eine Reihe von Standards für die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition. Zu den Standards zählen dabei vor allem die Aufbewahrung in einem genormten Waffenschrank, der Schutz vor unberechtigtem Zugang zu dem Behältnis oder die getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition. Durch die sichere Aufbewahrung soll der Gefahr begegnet werden, dass Schusswaffen und Munition - beispielsweise durch Diebstahl, in den Besitz nicht berechtigter Personen gelangen und von diesen - mit tragischen Folgen - missbraucht werden könnten. Die Waffen- und Munitionsbesitzer haben die ihnen bekannten notwendigen Sicherheitsvorkehrungen jederzeit zu gewährleisten. Die polizeiliche Erfahrung zeigt aber, dass Vorschriften allein nicht ausreichen, wenn deren Einhaltung nicht überprüft wird. Bekanntlich ist der Amoklauf von Winnenden erst durch eine nicht ordnungsgemäße aufbewahrte Waffe nebst Munition möglich geworden. Derartige Vorkommnisse sind immer wieder Anlass für Forderungen nach Verschärfung des Waffenrechts und auch nach mehr Kontrollen der Waffenbesitzer. Der Gesetzgeber hat nach dem Amoklauf von Winnenden den Waffenbehörden auferlegt, verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen. Durch diese Kontrollen soll a) im konkreten Einzelfall festgestellt werden, ob der Waffenbesitzer seine Waffen nebst Munition vorschriftsmäßig aufbewahrt und präventiv wirkend ein wirksamer Schutz dadurch erreicht werden, dass der Waffenbesitzer mit Kontrollen rechnen muss. Die Polizei im Kreis Coesfeld wird diese Kontrollen daher ab sofort durchführen. Die Bezirksdienstbeamten der Polizei werden in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich in regelmäßigen Abständen Waffenbesitzer aufsuchen und kontrollieren. Landrat Konrad Püning betont in diesem Zusammenhang, dass gerade im Interesse einer präventiven Wirkung die verdachtsunabhängigen Kontrollen notwendig sind, um eine größtmögliche Sicherheit im Umgang mit Schusswaffen zu gewährleisten. Er bittet deshalb die Waffenbesitzer um ihre Mitarbeit und ihr Verständnis. Das Foto in der Anlage zeigt von links nach rechts: Bezirksbeamter aus Coesfeld, PHK Kleideiter und Herrn Dormayer, Waffendezernat der Coesfelder Polizei Rückfragen bitte an: Polizei Coesfeld Pressestelle Telefon: 02541-14-290 bis -292 Fax: 02541-14-195 Quelle: Presseportal Link to comment Share on other sites More sharing options...
Linearbeschleuniger Posted October 25, 2012 at 02:24 PM Share Posted October 25, 2012 at 02:24 PM "ob der Waffenbesitzer seine Waffen nebst Munition vorschriftsmäßig aufbewahrt" Wo ist das denn bitte vom Gesetz abgedeckt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted October 25, 2012 at 02:49 PM Share Posted October 25, 2012 at 02:49 PM "ob der Waffenbesitzer seine Waffen nebst Munition vorschriftsmäßig aufbewahrt" Wo ist das denn bitte vom Gesetz abgedeckt? Bitte schön: §36 Waffengesetz + §13 Abs. 3 AWaffV (3) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Xevious Posted October 25, 2012 at 03:25 PM Share Posted October 25, 2012 at 03:25 PM (edited) Die Bezirksdienstbeamten der Polizei werden in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich in regelmäßigen Abständen Waffenbesitzer aufsuchen und kontrollieren. Was denn jeden Sonntag zum Kaffee? Auch hier Sicherheitsgewinn gleich null. Haben die nichts Anderes zu tun? Edited October 25, 2012 at 04:06 PM by Medizinmann Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted October 25, 2012 at 03:27 PM Share Posted October 25, 2012 at 03:27 PM Was denn jeden Sonntag zum Kaffee? Auch hier Sicherheitsgewinn gleich null. Haben die nichts Anderes zu tun? Nööööö, dafür bezahlen wir die Kontrollen ja schließlich - - nicht immer, aber immer häufiger. Abgesehen davon lernt man sich so doch näher kennen und damit ist dem sozialen Miteinander gedient? Man sagt unserem Hobby nicht umsonst nach, daß man dort (viele) Freunde trifft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuster Posted October 25, 2012 at 03:39 PM Share Posted October 25, 2012 at 03:39 PM Was denn jeden Sonntag zum Kaffee? Bitte den Ursprung des Zitates ändern, das ist nicht von mir!:confused: Ansonsten umfasst der Begriff "regelmäßig" doch einen unbestimmten Zeitraum, von Stündlich, Täglich,... Jährlich und mehr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted October 25, 2012 at 05:12 PM Share Posted October 25, 2012 at 05:12 PM Bitte schön: §36 Waffengesetz + §13 Abs. 3 AWaffV geht noch weiter (3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Sollemern reinlasse ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted October 25, 2012 at 05:20 PM Share Posted October 25, 2012 at 05:20 PM Regelmäßig fâllt auch ein Schaltjahr aus. (Alle 100 Jahre, bis auf alle 400 Jahre). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Linearbeschleuniger Posted October 25, 2012 at 06:16 PM Share Posted October 25, 2012 at 06:16 PM Zu kurz gedacht und zu wenig gelesen.... Aber ich stehe zu meinen Fehlern Link to comment Share on other sites More sharing options...
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