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Verfassungsgericht will 2012 über Waffengesetz entscheiden


Jägermeister

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Das Bundesverfassungsgericht will noch 2012 über die Verfassungsbeschwerden gegen das deutsche Waffengesetz urteilen. Gerichtssprecherin Judith Blohm sagte am Freitag auf dapd-Anfrage in Karlsruhe: "Die Richter sind bemüht, in diesem Jahr zu entscheiden."

Karlsruhe (dapd). Das Bundesverfassungsgericht will noch 2012 über die Verfassungsbeschwerden gegen das deutsche Waffengesetz urteilen. Gerichtssprecherin Judith Blohm sagte am Freitag auf dapd-Anfrage in Karlsruhe: "Die Richter sind bemüht, in diesem Jahr zu entscheiden."

Eltern von Opfern des Amoklaufs von Winnenden und der Autor Roman Grafe als Sprecher der bundesweiten Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!" hatten im Juli 2010 Verfassungsbeschwerden gegen das deutsche Waffengesetz eingereicht. Ziel der Klagen ist ein "Verbot aller tödlichen Sportwaffen". Grafe kritisierte am Freitag, die Beschwerden lägen "seit zwei Jahren nahezu unbearbeitet in Karlsruhe".

...

Quelle und weitere Informationen unter: Der Westen.de
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Du willst ne Spudgun bauen???

Ne eher das Material für drumherum :rolleyes1: zum verbudeln. Die Eichhörnchen machen es schon seit Ewigkeiten und auch die inzwischen aufgelöste P-26 bei uns hat es gemacht. Ich sag, nur falls schlechte Zeiten einbrechen. Man kann es natürlich beim Supergau auch brav anders machen, nämlich abgeben bzw. extrem unter Wert verscherbeln wenn einem danach ist.

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Falls die Klage durchkommt, was ich nicht hoffe, dann gute Nacht LWB in Deutschland. :pani::goodby: .

Ich sehe das etwas anders, weil ich seiner Klage keine große Chance einräume.

Der Idealfall sähe er so aus: Karlsruhe nimmt den Fall an, entscheidet aber Pro privatem Waffenbesitz. Damit hätten wir dann eine Verfassungsgerichtet Entscheidung für uns, in der Hinterhand.

Ich hoffe drauf, und halte es gar nicht für so unrealistisch, dass der Fall für Grafe mal wieder nach hinten losgeht…

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Das Verfassungsgericht besteht zu wesentlichen Teilen aus Politrichtern ist ist nicht wirklich unabhängig. Vor einigen Wochen haben sie den ESM durchgehen lassen, der definitiv verfassungswidrig ist, andere Klagen werden ohne Begründung abgewiesen.

Schon allein, dass man aus populistsichen Gründen die Klage der Antiwaffen-Hetzer annimmt ist ein Affront. Ich erwarte nichts Gutes von diesen Richtern, nicht unbedingt ein Totalverbot, aber weitere dehnbare Aufforderungen an die Politik, die zu weiteren Schikanen führen.

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Es wird wohl ganz einfach so kommen, daß das derzeitige Waffengesetz als verfassungsgemäß angesehen wird, aber auch klargestellt wird, daß sämtliche Änderungen daran, incl. Totalverbot, ebenfalls verfassungsgemäß wären, sollte der Gesetzgeber das so beschließen.

Auf gut Deutsch: der Gesetzgeber kann in dieser Sache machen was er will, ausgenommen vielleicht eine entschädigungslose Enteignung der registrierten Legalwaffen.

GRUß

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Ach ja....

in der Realität kontrolliert die staatliche Verwaltung sowieso weniger als 25% des bundesdeutschen Privatschusswaffenbestands, daran wird weder ein Gerichtsurteil noch eine Gesetzesverschärfung je etwas ändern.

Genau genommen war das WaffG bereits '72/'73 eine Totgeburt da die absolute Mehrzahl der Schusswaffen nie angemeldet wurde.

Lest Euch doch bitte den Hofius nochmal durch..... :-)

Grüsse,

Laloux

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