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Test könnte Unschuld eines bereits Hingerichteten beweisen


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Gericht in Virginia untersagt DNA-Analyse

cpi. Los Angeles, 15. November

Der wegen Vergewaltigung und Mordes zum Tode verurteilte Roger Coleman ist vor zehn Jahren im amerikanischen Gliedstaat Virginia auf dem elektrischen Stuhl exekutiert worden. Er gehört zu den 23 Hingerichteten in den USA, an deren Schuld Zweifel bestehen. Am Körper des Mordopfers waren Samen- und Blutspuren sichergestellt worden, die in einem forensischen Labor aufbewahrt werden. Eine DNA-Analyse könnte definitiv beweisen, ob Coleman tatsächlich schuldig war oder ob der Staat Virginia einen Unschuldigen getötet hat. Einen solchen Beweis versucht jedoch die Staatsanwaltschaft zu verhindern. Die Gerichte haben bisher alle zu ihren Gunsten entschieden. Dieser Tage hat nun sogar der oberste Gerichtshof von Virginia den Antrag auf eine DNA-Analyse zurückgewiesen. Vier Zeitungen, unter ihnen die «Washington Post», sowie eine gemeinnützige Organisation zur Verteidigung von unschuldig Verurteilten in New Jersey, die «Centurion Ministries», hatten den Gentest gefordert. Sie hatten argumentiert, dass die Öffentlichkeit erfahren müsse, ob in Virginia ein Unschuldiger hingerichtet worden sei.

Plädoyer für das Nichtwissenwollen

Nach Auffassung des höchsten Gerichts haben jedoch weder die Medien noch die Öffentlichkeit das Recht, Beweismaterial erneut analysieren zu lassen und zu manipulieren. Der Staat von Virginia will das Beweismaterial nun verbrennen. Für die Staatsanwaltschaft wäre damit nicht nur der Fall Coleman endgültig abgeschlossen. Sie rühmt sich auch damit, Zweifel an der gerechten Anwendung der Todesstrafe im Keim erstickt zu haben. Sie hatte vor Gericht argumentiert, dass ein neuerlicher DNA-Test das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Anwendung der Todesstrafe schwächen werde. Ihr Plädoyer für das Nichtwissenwollen dürfte jedoch nicht jeden überzeugen. Zwar favorisieren noch immer rund zwei Drittel der Amerikaner die Todesstrafe; gleichzeitig aber befürwortet eine knappe Mehrheit von 53 Prozent ihre vorübergehende Aussetzung. Vermehrte Berichte über unschuldig zum Tode Verurteilte haben zu einer Bewegung für ein Moratorium aller Exekutionen geführt.

Seit 1973 sind in den USA 102 unschuldig Verurteilte aus den Todeszellen befreit worden, die Hälfte von ihnen in den letzten zehn Jahren. 807 Hinrichtungen wurden seit 1977 vollstreckt. Kritiker der Todesstrafe vermuten seit langem, dass auch Unschuldige hingerichtet worden sind, aber kein Fall konnte bisher bewiesen werden. Die vor allem in den letzten Jahren weiterentwickelte DNA-Analyse könnte jedoch zur Aufdeckung von Justizmorden führen. Allerdings erlaubt bisher von den 38 Teilstaaten, welche die Todesstrafe vollstrecken, nur Georgia DNA-Analysen nach der Hinrichtung. Eine Reihe von Staaten ziehen jedoch eine Änderung ihrer Praxis in Erwägung.

Im Fall Coleman ist indessen noch nicht die letzte Entscheidung gefallen. Denn das in Kalifornien ansässige forensische Labor, das die betreffenden Blut- und Samenproben seit 12 Jahren aufbewahrt hat, will das Beweismaterial nicht herausgeben. Sein Leiter, Edward T. Blake, befürchtet, dass es zerstört wird. Er will den Streit vor Gericht austragen. Er vertritt die Auffassung, dass die Öffentlichkeit das Recht habe, die Wahrheit zu erfahren. Colemans Hinrichtung hatte vor zehn Jahren weitreichende Proteste ausgelöst. Das Magazin «Time» bildete ihn damals auf der Titelseite ab und beschrieb ihn als jemanden, der unschuldig sein könnte, aber auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet werden solle.

Coleman war wegen Vergewaltigung und Ermordung seiner Schwägerin zum Tode verurteilt worden. Er hatte bis zuletzt an seiner Unschuld festgehalten. Er war 22 Jahre alt, als er verhaftet wurde. Weil er 4 Jahre zuvor wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt worden war, galt er sofort als Hauptverdächtiger. Die Staatsanwaltschaft hatte wenig Beweise gegen ihn. Kein Zeuge hatte ihn am Tatort gesehen. Aber ein am Tatort gefundenes Schamhaar stammte nach Aussage eines Spezialisten von Coleman. Bei einer ersten Untersuchung der Blutspuren war festgestellt worden, dass Coleman (und mit ihm 13 Prozent der Bevölkerung) nicht als Täter auszuschliessen sei. Auch eine DNA-Analyse, die allerdings im Vergleich zu heutigen Untersuchungen sehr viel einfacher war, schloss ihn nicht als Täter aus.

Versagen der Pflichtverteidigung

Eine Untersuchung der Samenspuren ergab, dass er (sowie 3 Prozent der Bevölkerung) zum Kreis der möglichen Täter gehörte. Der Test deutete allerdings darauf hin, dass zwei Täter an dem Verbrechen beteiligt gewesen sein könnten. Dieser Hinweis spielte während des Prozesses jedoch keine Rolle. Colemans Pflichtverteidiger machten eine Reihe schwerwiegender Fehler. Der Oberste Gerichtshof in Washington lehnte seinen Antrag auf ein neues Verfahren ab, weil dieser einen Tag zu spät eingereicht worden war. Der Gouverneur von Virginia zog eine Umwandlung der Todesstrafe in lebenslange Haft in Erwägung. Aber er stimmte der Exekution letztlich zu, nachdem Coleman bei einem Lügendetektor-Test versagt hatte. Dieser war wenige Stunden vor seiner Hinrichtung durchgeführt worden. Virginia hat in den letzten 25 Jahren 87 Verurteilte hingerichtet. Der Teilstaat steht damit in der Häufigkeit der Vollstreckung der Todesstrafe hinter Texas an zweiter Stelle.

16. November 2002, 02:22, Neue Zürcher Zeitung

http://www.nzz.ch/2002/11/16/vm/page-article8IWO3.html

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Nur ein absoluter Volltrottel kann davon überzeugt sein, dass die Gerichte, die Menschen zum Tode verurteilen, unfehlbar sind.

Dieses Märchen kann vielleicht der Papst erzählen (wenigstens ist der GEGEN die Todesstrafe; da hat er wenigstens einmal Recht :evil: ), aber kein Politiker, Staatsanwalt oder Richter!!!

Wer nach allen erdrückenden Beweisen, dass in der Vergangenheit in den USA auch etliche unschuldige Menschen hingerichtet wurden, immer noch die Beibehaltung der Todessrafe fordert, macht sich m.E. der (moralischen) Beihilfe zum Mord mitschuldig!!!

Die Todesstrafe ist der größte Schandfleck der USA!!!

GRUß

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  • 3 years later...

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Der Stryker ist ein vierachsiger 8x8-Radpanzer der US Army und beruht auf dem Piranha III 8x8-Chassis von MOWAG (General Dynamics). Er wurde im Jahr 2002 eingeführt. Das US Marine Corps verwendet ein fast baugleiches Fahrzeug unter der Bezeichnung LAV-25. Das Fahrzeug bildet das Rückgrat der neu geformten sechs "Stryker Brigade Combat Teams" (SBCT). Die Idee hinter diesen Brigaden ist, hochmobile und kampfstarke Verbände innerhalb von 96 Stunden überall hin auf der Welt verlegen zu können. Der Transport würde mit den Transportflugzeugen C-5 Galaxy, C-17 Globemaster III und C-130 Hercules stattfinden. Die Verlegung einer ersten Stryker-Brigade in den Irak fand 2003 in die Gegend um Mosul statt.

Varianten

M1126 Stryker ICV - Infanterietransporter (Infantry Carrier Vehicle)

M1127 Stryker RV - Spähpanzer (Reconnaissance Vehicle)

M1128 Stryker MGS - Mobile Gun System

M1129 Stryker MC - Mörserträger (Mortar Carrier)

M1130 Stryker FSV - Feuerunterstützungsfahrzeug (Fire Support Vehicle)

M1132 Stryker ESV - Engineer Support Vehicle

M1133 Stryker MEV - Sanitätsfahrzeug (Medical Evacuation Vehicle)

M1134 Stryker ATGM - Mit Panzerabwehrraketen augerüsteter Panzerjäger (Anti Tank Guided Missile)

M1135 Stryker NBC RV - ABC-Spürfahrzeug (NBC Recon Vehicle)

Stryker Kontroverse

Um den Stryker gibt es eine weitläufige Kontroverse. Es gibt Anzeichen eines Skandals und Vorwürfe der Korruption wurden laut. Da der Stryker offenbar schwerer ausgefallen ist, als in der ursprünglichen Offerte angegeben, bestehen nun zahlreiche Probleme. Die C-17 Globemaster III kann lediglich zwei vollausgestattete Stryker transportieren, die neuesten C-130J gerade einen und diesen nicht mal in voller Kampfausstattung, obwohl die C-130 eigentlich für den Transport der Stryker vorgesehen war. Die Air Force verfügt daher nicht über die benötigten Transportkapazitäten. Da der Stryker infolge seiner Räder und seiner nur leichten Panzerung entscheidende Nachteile gegenüber dem M2 Bradley hat, welcher mit Ketten ausgestattet und deshalb deutlich geländegängiger ist bzw. auf der Stelle wenden kann, verliert er einen entscheidenden Vorteil gegenüber diesem Schützenpanzer, denn eine C-17 kann ebenso 2 Bradleys transportieren.

Stryker ICV mit zusätzlichem Schutz gegen RPGs auf Patrouille in Samarrah, IrakZudem sind die Reifen feindlichem Beschuss durch Handfeuerwaffen und Granatsplitter nahezu schutzlos ausgeliefert und erwiesen sich als sehr empfindlich im rauhen Terrain Afghanistans. Ein weiterer Kritikpunkt ist die durch den Zwang der Luftverlastbarkeit notgedrungen dünne Panzerung des Strykers. Die Grundversion stoppt bestenfalls 7,62 mm Geschosse, eine durch Keramikplatten aufgepanzerte Version 14,5 mm Geschosse aus schweren Maschinengewehren. Gegen Panzerabwehrraketen wie die weitverbreitete RPG-7 bietet der Stryker jedoch keinerlei Schutz. Deshalb wird er durch einen zusätzlichen Käfig (sog. slat armor) vor seitlichen Beschuss geschützt, welcher die anfliegenden Hohlladungsgeschosse außerhalb der Panzerung zur Explosion bringen soll. Dieser Käfig wiederum beeinträchtigt das Fahrverhalten des Strykers, welches durch die hohe Bauweise ein Kippen des Fahrzeugs bereits ohne Käfig begünstigt.

Es gibt zusätzlich erhebliche Probleme mit dem M1128 Stryker MGS, welcher dieselbe Kanone (Zugrohr Kaliber 105 mm) wie die ältere Version des M1 Abrams, in einem unbemannten Turm montiert, verwendet. Dieses System hätte den Stryker-Brigaden eine enorme Feuerkraft verliehen. Allerdings erweist sich das Geschütz als viel zu stark für das Stryker-Chassis. Das Mündungsfeuer droht Fahrer und Kommandant zu verbrennen und der Rückstoß ist viel zu heftig für einen Radpanzer. Die M1128 konnten deshalb noch nicht der Truppe übergeben werden und glaubt man Kritikern, wird dies auch nie geschehen.

Ein weiterer entscheidender Nachteil des ICV ist, dass die Maschinenkanone nicht stabilisiert ist, was ein zielgenaues Feuern während der Fahrt im Gelände nahezu unmöglich macht. Diese Stabilisierungmechanik wurde weggelassen, um Gewicht zu sparen.

Allen Kritikern zum Trotz erwiesen sich die LAV der Marines als schneller und zuverlässiger als deren AAV7A1-Schwimmpanzer während des Vormarsches auf Baghdad. Allerdings erfolgte dieser Einmarsch mehrheitlich auf geteerten Straßen oder sandigem Untergrund.

Technische Daten

Gewicht: 19 t

Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h (Strasse)

Reichweite ohne aufzutanken: 500 km

Steigfähigkeit: 60%

Max. seitliche Neigung: 30%

Besatzung: 8 Pers.

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