Katja Triebel Posted November 3, 2012 at 08:05 PM Share Posted November 3, 2012 at 08:05 PM (edited) Um ein Anschreiben bzw. eine Frageliste für ein Datenauskunftersuchen beim Nationalen Waffenregister und seiner federführenden Behörde entwerfen zu können, habe ich das Thema vom Fred: Razzia: Behörden-Mitarbeiter unter Waffenhandels-Verdacht abgespalten. Gruß JM Und Behördenmitarbeiter sind NIE kriminell. Und weil das so ist, dürfen ja auch demnächst 350.000 Behördenmitarbeiter in unseren geheimsten Waffendetails rumstöbern. Und die GdP möchte das sogar auf Sozialarbeiter in Krisenstationen ausweiten. Denn das NRW ist ja in Deutschland ein Präventions-Tool geworden und kein Nachverfolgungstool ala Feuerwaffen-Richtlinie der UN. Ich kann die Sorgen der Sammler mehr als verstehen. Wenn ich eine unschätzbar wertvolle Sammlerwaffe hätte, würde ich mir auch keine 350.000 Reingucker wünschen. Edited November 4, 2012 at 08:35 AM by Jägermeister Thema aufgeteilt Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pickett Posted November 3, 2012 at 08:19 PM Share Posted November 3, 2012 at 08:19 PM ...würde ich mir auch keine 350.000 Reingucker wünschen. Da bleibt nur ab dem Stapellauf des Proggis die Augen offen zu halten und "auffällige" Diebstähle zu erfassen soweit das möglich ist. Sicher gibt es Wohnungseinbrüche zuhauf, eine Häufung bei LWB wie jüngst in Down Under sollte aber sofort ins Auge fallen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted November 3, 2012 at 08:32 PM Share Posted November 3, 2012 at 08:32 PM Das werden die politischen Behördenleiter und die darunter befindlichen Ebenen dann aber auf höchste Weisung der Innenminister leugnen, Statisitken fälschen und unter den Teppisch kehren. Also ganz einfach zur Vderschlußsache oder so deklarieren und dann den BND mit einer Anfrage nutzen, um dann diesen Sachcverhalt auf ewig dem Souverän vorenthalten. Alles :n01: Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted November 3, 2012 at 09:30 PM Share Posted November 3, 2012 at 09:30 PM Da bleibt nur ab dem Stapellauf des Proggis die Augen offen zu halten und "auffällige" Diebstähle zu erfassen soweit das möglich ist. Sicher gibt es Wohnungseinbrüche zuhauf, eine Häufung bei LWB wie jüngst in Down Under sollte aber sofort ins Auge fallen. Auf sowas warte ich schon, dann geht sofort mein Antrag auf Erteilung eines WS zwecks Eigensicherung raus, incl. Klagewegsbeschreitung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted November 3, 2012 at 10:01 PM Author Share Posted November 3, 2012 at 10:01 PM Rechtsanwalt Jede schlägt vor, im Januar folgende Anfrage zu stellen: Bundesverwaltungsamt 50728 Köln Auskunft gemäß § 19 Nationales-Waffenregister-Gesetz – NWRG Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Erteilung der Auskunft über die mich betreffenden Daten im Nationalen Waffenregister zum Stichtag 31.12.2012 Meine Daten: 1. Familienname, 2. Vornamen, 3. Anschrift und 4. Tag, Ort und Staat der Geburt. Mit freundlichen Grüßen Nach seinen Erfahrungen wird da etliches im Argen liegen! http://deutscheswaffenrecht.de/zentrales-waffenregister/ Also bitte Datum merken und dann in ALLEN Foren massiv verteilen !!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted November 3, 2012 at 10:34 PM Share Posted November 3, 2012 at 10:34 PM ... Auskunft gemäß § 19 Nationales-Waffenregister-Gesetz – NWRG Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage ... ... usw. Mit freundlichen Grüßen Zusatz: ... Vor Allem beantrage ich die Auskunft darüber, wer, wann und warum auf meine Daten zugegriffen hat. ... Und das machen wir dann zukünftig einmal pro Monat. Antwort bitte schriftlich. E-Mail ist zu unsicher. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted November 4, 2012 at 06:12 AM Share Posted November 4, 2012 at 06:12 AM Ich werde diese Anfrage jedenfalls stellen. Schon im Dezember. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 4, 2012 at 08:04 AM Share Posted November 4, 2012 at 08:04 AM Gute Idee, bin dabei. Findet sich bestimmt einmal im Monat die Gelegenheit, meine Nachfrage erneut zu stellen. Per Einschreiben mit Rückschein, versteht sich... Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted November 4, 2012 at 08:18 AM Share Posted November 4, 2012 at 08:18 AM Mit Auflistung, wer hat was, wann eingegeben und wer hat wann namentlich was aus welchem Grund abgefragt. Erik, wie sieht denn die Begründung aus? Gerne auch PN Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted November 4, 2012 at 09:14 AM Share Posted November 4, 2012 at 09:14 AM Erik, wie sieht denn die Begründung aus? Gerne auch PN Was denn für eine Begründung ? Auskunftsersuchen ist mein Recht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 4, 2012 at 09:31 AM Share Posted November 4, 2012 at 09:31 AM Die Begründung für die Beantragung des WS. Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted November 4, 2012 at 09:42 AM Share Posted November 4, 2012 at 09:42 AM Begründung: durch vermehrte Überfälle, bzw Einbrüche bei Waffensammlern und Sachverständigen wird Aufgrund der Bedrohungslage ein WS zum Selbstschutz beantragt. Angefügt sind ... Fälle, die sich in letzter Zeit zugetragen haben: 1. Einbruch und Raub bei... 2. Überfall mit schwerer KV und Raub... so ung. stell ich mir das vor Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted November 4, 2012 at 09:53 AM Share Posted November 4, 2012 at 09:53 AM Die Begründung für die Beantragung des WS. Die gibt es doch schon ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted November 4, 2012 at 11:02 AM Share Posted November 4, 2012 at 11:02 AM Ich kann die Sorgen der Sammler mehr als verstehen. Wenn ich eine unschätzbar wertvolle Sammlerwaffe hätte, würde ich mir auch keine 350.000 Reingucker wünschen. Ich glaube, dass das bis zu einem gewissen Maße so gewollt ist, bzw sehr billigend in Kauf genommen wird. Wenn sich der Waffenbesitzer in einem permanenten Zustand der Angst um sein Eigentum oder um Leib und Leben befindet, ist er vielleicht eher geneigt, sich von seinen Schusswaffen zu trennen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pickett Posted November 4, 2012 at 04:03 PM Share Posted November 4, 2012 at 04:03 PM Ich gebe zu bedenken daß bei massenhaften Auskunftsersuchen uns sehr schnell Blockadeabsichten unterstellt werden dürften. Das kann (und wird !) dann sogar als Ausrede für den (zu erwartenden) holperigen Anlauf hergenommen werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted November 4, 2012 at 04:57 PM Share Posted November 4, 2012 at 04:57 PM Nach §19 besteht ein Rechtsanspruch auf Auskunft. Dieser ist nicht weiter zu bgründen. Da wird das BVA mit dem Vorwurf Blokadeversuch bei den Datenschutzbeauftragten und den Petitonsausschüssen sich keine Freunde machen, wenn dort Beschwerden wegen Verstoß gegen §19 NWR-Gesetz und §19 Datenschutzgesetz durch das BVA auflaufen und sich über die die Inneminister Ministerialbürokratie vermehrt mit beschwert wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted November 4, 2012 at 05:10 PM Share Posted November 4, 2012 at 05:10 PM Nach §19 besteht ein Rechtsanspruch auf Auskunft. Dieser ist nicht weiter zu begründen. Da wird das BVA mit dem Vorwurf Blokadeversuch bei den Datenschutzbeauftragten und den Petitonsausschüssen sich keine Freunde machen, wenn dort Beschwerden wegen Verstoß gegen §19 NWR-Gesetz und §19 Datenschutzgesetz durch das BVA auflaufen und sich über die die Inneminister Ministerialbürokratie vermehrt mit beschwert wird. Na wieviel Pozent oder soll ich besser sagen Promille der SpoSchü haben den "Arsch in der Hose" so ein Anschreiben zu starten? Da wird ein Schuh draus, wenn ich so an Gestern denke geht das imho in den 0,??? Promille Bereich... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 4, 2012 at 05:23 PM Share Posted November 4, 2012 at 05:23 PM Abwarten. Wenn hier alle mitmachen, sind wir schon bei weit über 4.000. Dazu noch PL mit seinen knapp 6.000 Mitgliedern, kommen wir schon an die 10.000. Das dürfte schon einmal ein Wust an Arbeit werden... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pickett Posted November 4, 2012 at 05:23 PM Share Posted November 4, 2012 at 05:23 PM Nach §19 besteht ein Rechtsanspruch auf Auskunft. Aber auch da gibt es noch Fussangeln: §19 3(3) Bezieht sich die Auskunftserteilung auf die Übermittlung personenbezogener Daten an Verfassungsschutzbehörden, den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und, soweit die Sicherheit des Bundes berührt wird, andere Behörden des Bundesministeriums der Verteidigung, ist sie nur mit Zustimmung dieser Stellen zulässig. und: §19 3 (4) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit: 1. die Auskunft die ordnungsgemäße Erfüllung der in der Zuständigkeit der verantwortlichen Stelle liegenden Aufgaben gefährden würde. Liest sich für mich so: SB: "Cheffe, die Dinger kommen zu Dutzenden rein" Cheffe: "Schreib rein, der Verfassungsschutz hat nachgefragt und ohne deren Zustimmung gibts keine Auskunft :heuldoch:" Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted November 4, 2012 at 05:33 PM Share Posted November 4, 2012 at 05:33 PM Dann schreiben alle an den Datenschutzbeauftragten des Bundes, der jeweiligen Länder, dem Parlamentarischen Kontrollausschuss sowie dem Petitonsausschuss des Bundestages, der Landtage und abschließend dem Bundespräsidenten. Wenn das nur 100 Beschwerdeführer sind, wird der Cheffe vom BVA schon Probleme haben. Denn dann muss dem Datenschutzbeauftragte bzw. der Parlamentarischen Kontrollkomisssion Auskunft gegeben werden, welche dann den Beschwerdeführer informiert. Und da kann man auch kontrollieren, ob die PKK korrekt gehandelt hat oder nicht. Und die mag keine Beschwerde beim Petitiosnausschuss darüber, dass sie nicht korrekt gehandelt hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted November 4, 2012 at 05:39 PM Share Posted November 4, 2012 at 05:39 PM Eigentlich sehr praktisch, daß wir hier im offenen Forum schon wieder eine mögliche Strategie posten. Allein diese Beiträge würden m. E. schon ausreichen um das Ersuchen als "nicht persönlich motiviert" abzulehnen -"gezielte Sabotageaktion" . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 4, 2012 at 06:00 PM Share Posted November 4, 2012 at 06:00 PM Ich will aber wissen, was mit meinen Daten geschieht. Notfalls auch auf dem Klageweg. Und das kann ich doch bekannt geben, wo ich will, sind doch meine Daten! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pickett Posted November 4, 2012 at 06:10 PM Share Posted November 4, 2012 at 06:10 PM Die persönliche Motivation ist bei LWB nicht wegzudiskutieren: Diese Datensammlung ist bislang einmalig und aufgrund ihrer Inhalte besonders brisant. Da sehe ich ein persönliches Interesse an Übermittlungsinformationen in jedem Fall als gegeben an. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 4, 2012 at 06:15 PM Share Posted November 4, 2012 at 06:15 PM Die persönliche Motivation ist bei LWB nicht wegzudiskutieren: Diese Datensammlung ist bislang einmalig und aufgrund ihrer Inhalte besonders brisant. Da sehe ich ein persönliches Interesse an Übermittlungsinformationen in jedem Fall als gegeben an.+1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted November 4, 2012 at 06:22 PM Share Posted November 4, 2012 at 06:22 PM (edited) Eigentlich sehr praktisch, daß wir hier im offenen Forum schon wieder eine mögliche Strategie posten. Allein diese Beiträge würden m. E. schon ausreichen um das Ersuchen als "nicht persönlich motiviert" abzulehnen -"gezielte Sabotageaktion" . Das Auskunftsrecht ist so zunächst einmal aboslut. Ich muss nur Wissen wollen. Es sind meien Daten und mir ist Auskunft zuerteilen. Nicht persönlich motiviert ist keine nutzbare Begründung, da es keienr Begründung bedarf, um die Daten vom BVA zu fordern. Das BVA hat nach Aufforderung eine gesetzliche Bringschuld. Dazu habe ich das Recht, dem Chef des BVA bei versagen der Auskunft über die erwähnten Stellen neben dem Klageweg dafür zu sorgen, das er in interessanten Zeiten lebt. Und wenn die Berufspolitiker auch nur in Begründungen öffenlich für rechtswidriges Verhalten dieses Beamten persönlich rechtfertigen müssen, möchte ich nicht der Beamte sein, der den Anlass gegeben hat. Edited November 4, 2012 at 06:28 PM by CarlFriedrichvonBöttcher Link to comment Share on other sites More sharing options...
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