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Das Recht auf Waffenbesitz


Jägermeister

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Das Recht, Waffen zu besitzen ist ein Grundrecht, kein Privilegium. Dieses Recht ist nicht vom Staat gegeben sondern steht jedermann originär zu.

Einschränkungen sind zulässig, sie müssen aber begründet sein und sich auf einen vernünftigen, einsehbaren Grund stützen. So ist es zum Beispiel zulässig bestimmten Personen wie zum Beispiel Kindern, Geisteskranken oder Kriminellen den Waffenbesitz zu verbieten. Ebenso wäre es erlaubt, den Privatbesitz von Waffen, die das Monopol des Staates, Kriege zu führen betreffen, gewissen Einschränkungen zu unterwerfen.

Besonders klar steht dieses Recht in der US-Verfassung:

„ . . . the Right of the people to keep and bear Arms shall not be infringed.“

Es ist also ein Recht, Waffen zu besitzen und zu tragen, ein angeborenes Recht, das jedem Menschen gegeben ist, ohne daß der Staat es genehmigen muß. Er darf es auch nicht einschränken, außer, wie oben ausgeführt, aus vernünftigen und einsehbaren Gründen und diese Einschränkungen haben individuell, also auf die Person bezogen zu sein.

Dieses Recht gilt nicht nur in den USA. Denn Menschenrechte gelten nicht nur in den USA. Auch bei uns in Österreich ist das Recht, Waffen zu besitzen ein Grundrecht. Im Bereich der Selbstverteidigung ist es sogar verfassungsrechtlich verankert.

Dieses Recht dürfen wir uns nicht nehmen lassen. Nicht von der EU, nicht von unserem Staat – von niemandem.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Zakrajsek

Quelle: www.querschuesse.at Newsletter vom 10.11.2012
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