Jägermeister Posted November 18, 2012 at 01:17 PM Share Posted November 18, 2012 at 01:17 PM ... 5 Einträge darauf zu machen. Darf die Behörde für die Ausstellung einer weiteren, :gänsef:frischen:gänsef: WBK nun Geld verlangen? Bundesland Schludrig-Holzbein. Hintergrund: Ich habe nur noch eine Zeile auf meiner letzten grünen WBK frei, aber drei Wechselläufe und zwei Voreinträge zu machen. Es fehlen also nach Adam seinem Riesen 4 Zeilen auf der WBK. Das sollte mich eigentlich nicht kümmern dürfen, da ich für das Formularvolumen nichts kann, oder? Die Bundesdruckerei hätte ja auch 12 (oder eine beliebige andere Anzahl einsetzen) Zeilen da drauf drucken können. :confused: Link to comment Share on other sites More sharing options...
erik_fridjoffson Posted November 18, 2012 at 01:29 PM Share Posted November 18, 2012 at 01:29 PM mir hat mein SB erklärt, das es auf die Art wie das Folgedokument beschriftet wird ankommt a. WBK trägt NR xxx neue bekommt xxxb oder xxxc ... kostet nur Eintragungsgebühr b. WBK bekommt neue NR. Volle WBK z.B. 053/2009, neue 453/2012 = volle Gebühr da eigenständiges Dokument (wie bei uns) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 18, 2012 at 01:36 PM Author Share Posted November 18, 2012 at 01:36 PM Ja, das mit der Folge-WBK kenne ich, habe auch zwei solcher. Problem: Die dürfen nicht mehr fortlaufend nummeriert werden, weil das NWR nur eine bestimmte Anzahl an Zeichen zur Identifikation zur Verfügung hat. So zumindest die Erklärung meiner Behörde damals. Meine heißen xxx-2004 und xxx-2004-II. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Coltfan Posted November 18, 2012 at 01:55 PM Share Posted November 18, 2012 at 01:55 PM (edited) Egal wie sie nummeriert wird, es bleibt ein Folgedokument, weil eben keinen NEUE ausgestellt wird ! Aber schau in die Landesgebührenordung, das ist in jedem Bundesland etwas verschieden ... Edited November 18, 2012 at 02:30 PM by Coltfan Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 18, 2012 at 02:23 PM Author Share Posted November 18, 2012 at 02:23 PM OK. Was wäre denn in diesem Fall ein neues Dokument? Eine auf eigenen Wunsch neu zu verwendende WBK (ich erinnere mich an Lusumis Aussage, z.B. jede Vereinswaffe auf einer WBK haben zu wollen wegen Verleih, etc.)? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted November 18, 2012 at 02:35 PM Share Posted November 18, 2012 at 02:35 PM ... 5 Einträge darauf zu machen. Darf die Behörde für die Ausstellung einer weiteren, :gänsef:frischen:gänsef: WBK nun Geld verlangen? Ja, die Behörde darf für die Ausstellung jedes Dokumentes eine Gebühr verlangen. Hier in Saxen kostet das Folgedokument genauso viel wie eine Erstaustellung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted November 18, 2012 at 02:51 PM Share Posted November 18, 2012 at 02:51 PM OK. Was wäre denn in diesem Fall ein neues Dokument? Eine auf eigenen Wunsch neu zu verwendende WBK (ich erinnere mich an Lusumis Aussage, z.B. jede Vereinswaffe auf einer WBK haben zu wollen wegen Verleih, etc.)? Bei uns gilt noch die alte, ehemals bundeseinheitliche Kostenverordnung. Da war es bei der grünen egal ob nur ein Voreintrag oder eine neue WBK, weil es die gleichen Kosten waren. Wie es bei euch heute ist, müsst ihr in euren zuständigen Kostenverordnungen nachsehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted November 18, 2012 at 03:18 PM Share Posted November 18, 2012 at 03:18 PM Bei der Grünen kostet der Voreintrag bei uns so viel wie die Erstausstellung. Wechselsysteme nur die Eintragungsgebühr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted November 18, 2012 at 03:42 PM Share Posted November 18, 2012 at 03:42 PM Eben. Zumindest in der alten, ehemals bundeseinheitlichen Kostenverordnung. Für die anderen ist Frage nicht pauschal zu beantworten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 18, 2012 at 03:52 PM Author Share Posted November 18, 2012 at 03:52 PM Das ist wohl die alte Kostenverordnung? Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV) Ist das die Verlinkung auch auf die alte Verordnung? Aktuelle Kostenverordnung SH Wenn man nach unten scrollt, kommt ein Link zu Juris. Allerdings komme ich damit nicht klar, da sich anscheinend die Paragraphen im WaffG in der Nummerierung geändert haben, auf die in der WaffKostV Bezug genommen wird. Kann das sein? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted November 18, 2012 at 06:16 PM Share Posted November 18, 2012 at 06:16 PM In aller Kürze, weil ich keine Zeit habe: 3x ja. Du musst das alte Waffengesetz zum Vergleich nehmen und auf das neue übertragen. Einige Kostenpunkte gibt es gar nicht mehr, andere werden gar nicht aufgeführt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 30, 2012 at 12:50 PM Author Share Posted November 30, 2012 at 12:50 PM Ich habe nun 92,02.-€ bezahlen müssen: 40,90€ für die Eintragung zweier Voreinträge (WaffKostV Abs. II Nr. 6+10a)25,56€ für den Munitionserwerb (WaffKostV Abs. II Nr. 12)25,56€ für die Ausstellung einer neuen WBK grün (WaffKostV Abs. II Nr. 7) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted November 30, 2012 at 04:38 PM Share Posted November 30, 2012 at 04:38 PM So ein Unsinn. Ich habe nun 92,02.-€ bezahlen müssen: 40,90€ für die Eintragung zweier Voreinträge (WaffKostV Abs. II Nr. 6+10a)Der Absatz II Nr. 6 bezieht sich auf die Erstausstellung einer Gelben WBK. Der 10a ist der Voreintrag auf die Grüne WBK 25,56€ für den Munitionserwerb (WaffKostV Abs. II Nr. 12) Das ist in Ordnung. 25,56€ für die Ausstellung einer neuen WBK grün (WaffKostV Abs. II Nr. 7) Das ist die Erstausstellung der Erben-WBK oder Jahresjagdschein-WBK - und jeder (zeitlich versetzte) Voreintrag darauf (deswegen macht es keinen Unterschied ob du für jede Waffe eine eigene Grüne WBK willst oder alle Waffen auf eine Grüne WBK machst. Aber: Ohne es jetzt nachgerechnet zu haben: in der Summe hast du wohl nicht zuviel bezahlt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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