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Frage zur Anrechnung von Kontingenten Jäger/Sportschütze


Jägermeister

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Wie sieht es nach aktueller Lage des Waffenrechts aus? Darf z.B. eine KK-SLB, die über den Jagdschein erworben wurde, auf das Grundbedürfnis eines in Personalunion auch als Sportschütze tätigen LWB angerechnet werden, wenn diese nach §6 AWaffV sportlich zugelassen WÄRE? In meinem Fall würden mir dann anstatt drei nur noch zwei SLB zugestanden. Verbandsseitig wohlgemerkt.

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Es kommt immer auf die Agumentation an. :spiteful:

Die Kurzwaffen werden ja auch nicht auf dein Kontingent angerechnet. Demnach Grundbedürfnis Jagd 2x und Sport 2x Kurz. Halbauto sportlich drei, Jagdschein unbegrenzt.

Äpfel mit Birnen vergleichen ist nicht. :eusa_naughty:

So war mein Text bezüglich Kurzwaffe über Kontingent im gleichen Kaliber.

Antrag für einen Revolver für die Disziplin „1500 Hauptmatch Revolver“

Der bisher genutzte Revolver von S&W Modell 686 in 6“ soll für die Disziplinen

des DSB 2.55 und BdmP C 9.5 Distinguished Revolver Match in seinem ursprünglichem Zustand bleiben.

Original: Visierung, Abzugsgewicht (DSB größer 1000gr), Gesamtgewicht (DSB kleiner 1500gr), Griff

Um bei der Disziplin 1500 HM Revolver konkurrenzfähig zu sein benötige ich einen Revolver der die Möglichkeiten der Sportordnung ausschöpft.

-ein Gewicht höher 1500 Gramm (ruhigeres Schussverhalten)

-eine Visierschiene mit Kornschutzflanken (50Meter ein besseres Visierbild)

-einen PPC Griff (bessere Handhabung, mehr Grifffläche)

-Abzugsgewicht min. 1134gr im Single Action, bzw. bei Double Action only

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Bei mir rechnet der Verband so. Wenn ich also nach der .223 noch eine SLB haben möchte, wäre Schluss mit Bedürfnisbestätigungen. :wallb:

Dann solltest du mal sehen, ob du nicht in einem anderen Verband glücklich sein kannst.

In einem meiner beiden Verbände kann ich - unter Beibringung eines normal geführten Schießbuches mit 12/18 Eintragungen und ein oder zwei Wettkämpfen p.a. (incl. Vereinsmeisterschaften) - so viele Selbstlader sogar im Kaliber .50 BMG kaufen, wie ich will, bezahlen und lagern kann.

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Die Kurzwaffen werden ja auch nicht auf dein Kontingent angerechnet. Demnach Grundbedürfnis Jagd 2x und Sport 2x Kurz. Halbauto sportlich drei, Jagdschein unbegrenzt.

Äpfel mit Birnen vergleichen ist nicht.

Meine ich auch, bei meinem ersten sportlichen KW-Bedürfnis hatte ich genau die gleiche Problemtaik, konnte aber durch Darlegung der Erwerbsgrundlage JJS (habe drei KW über den JJS), die auch behördlicherseits seitens des Verbandes abgeprüft wurde, argumentieren, daß eben nicht ein Bedürfnis für die 3. KW ausgestellt werden soll und darf, sondern eben über die Erste.

Dann solltest du mal sehen, ob du nicht in einem anderen Verband glücklich sein kannst.
Der Verband ist an sich nicht schlecht, bietet interessante Disziplinen und hat alles, was ich brauche. Dennoch bin ich in noch zwei weiteren Verbänden drin.
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An die Person, genauer an die natürliche Person. Wie soll ein rechtliches Attribut an einen toten Gegenstand gebunden sein?

Ein rechtliches Attribut kann durchaus an eine Sache gebunden sein, z.B. "erlaubnispflichtiger Gegenstand".

Bei Bedürfnis hast Du natürlich recht, DAS klebt an der Person. Insofern sollte es grundsätzlich egal sein, was Du jagdlich hast, der (Sport)verband sollte nur Deine Sportwaffen im Blick haben. Bin gerade unschlüssig, ob es überhaupt zulässig ist, dass der Verband Deine Jagdlichen Waffen abfragt. Wenn da Bedenken bestehen, sollte dieser Schritt von der Waffenbehörde vollzogen werden, aber nicht vom Verband.

Da macht es nämlich durchaus Sinn, Jagd- und Sporterwerbe behördlicherseits strikt zu trennen, ansonsten wird die Argumentation schnell vollkommen unübersichtlich und die Zahl der Prüfungsschritte nicht mehr überschaubar. Das dürfte auch der Grund sein, warum manche Behörden darauf bestehen wollen, dass die jeweiligen Waffen nur für das Bedürfnis verwendet werden, zu dem sie genehmigt wurden. Das wiederum halte ich für unzulässig, sofern die sonstigen jagd- oder sportrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

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Die DSU verlangt Kopien ALLER waffenrechtlicher Erlaubnisse für die Prüfung des Bedürfnisantrages. Ansonsten keine Bearbeitung.

Ich schicke denen aber weder Kopien meines Jagdscheines, meines MES, meines kleinen WS noch meiner Sprengpappe oder Pyro-Erlaubnis. Die fallen nämlich alle unter das Waffenrecht, gehen die DSU aber einen Scheißdreck an.

Um die Kopien meiner WBKs komme ich aber nicht herum. Und da dort jagdlich und sportlich erworbene Waffen munter durcheinander eingetragen sind, gibt es halt jedes Mal Nachfragen, ob die oder die Waffe nicht auch sportlich einzusetzen sei. Obwohl dies meines Erachtens nicht die Aufgabe der DSU ist.

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Ich zitiere mal aus Nr. 14 der WaffVwV:

Das Bedürfnis ist zu verneinen, wenn der Antragsteller für seine Schießübungen bereits ausreichend mit Schusswaffen versehen ist.

Der Verband hat sich vor Erstellung der Bedürfnisbescheinigung zu vergewissern, über welchen Waffenbestand der Antragsteller bereits verfügt. Hierfür ist es erforderlich, dass der Sportschütze dem Verband schriftlich sämtliche erlaubnispflichtige Schusswaffen angibt, die sich in seinem Besitz befinden, und dies mit der Kopie der WBK belegt. Es sind nur solche Verbandsbescheinigungen anzuerkennen, die die Zulassung der Waffe und die Erforderlichkeit des Erwerbs unter Bezugnahme auf eine konkrete Disziplin der genehmigten Sportordnung bestätigen.

Da steht "Schusswaffen" und nicht "Sportwaffen". Wenn Jagdwaffen sportlich nutzbar sind, können die, wie ich befürchte, sehr wohl mit angerechnet werden.

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Reagieren sie denn positiv auf Deine Erläuterungen ?
Jein. Meine beiden Bedürfnisse habe ich erhalten. Anstatt drei SLB Grundbedürfnis wird man mir aber nur zwei zugestehen werden, weil ich ja eine potentiell sportlich nutzbare .22lfB-Plempe als SLB habe. :gaga:

Wer die allerdings sieht, wird die nicht mal mit Handschuhen anfassen wollen, der Prügel dient ausschließlich zum Fangschuss bei der Bau- und Fallenjagd... :verwirrt:

Naja, wenn ich der Meinung bin, noch mehr SLB besitzen zu müssen, geht es auch ohne DSU... :dancing:

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Bei einer Kurzwaffe von 7,65 bis .45 ACP ist das aber kaum zu unterscheidne, wenn man nur die WBK hat.

Und eine Remington 700 in .223 un d .308 sind sowohl als auch. Wobei 6mm PPC geeigneter ist. Kannst du aber auch so oder so nutzen.

Bei manchen Kalibern ist die sportliche Vermutung sehr unwahrscheinlich, aber bei einer Flinte in Kal 12, wer kann da sagen jaglich oder sportlich, vor allem, wenn die gemsicht auf der WBK rumstehen?

Selbst ein Eintrag auf grün sagt nicht unebdingt jaglich.

Der 30-30 UHR für den DSB steht auf grüner WBK, weil zu Beginn 2003 das mit dem Erwerb aug gelber WBK nur serh holperig anlief. Da steht Marlin und 30-30.

Da kein Jäger, bei mir keien Frage. Aber wer Jäger, Sammler und Spoprtschütze ist, Problem vorprogrammiert. Löusng: Einfache erst mal keine außer über eien saubere Buchführung bei der Behörde mit dem Problem,, das man dann sagt, Jagdwaffe nicht sportlich, wobei es jagsportliche Disziplinen gibt.

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