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Die wahre Geschichte vom Waffenverbot


Jägermeister

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Viele Leser haben mir geschrieben und wollen die Geschichte hören. Also erzähle ich das, möglichst kurz und bündig. Es wirft ein bezeichnendes Bild auf den Zustand einer ganz bestimmten Waffenbehörde, nämlich dem damaligen AB Wien.

Vorausschicken muß ich, daß ich mit meinen Publikationen (Querschüsse, IWÖ-Nachrichten) einigen Waffenbehörden und vor allem dem BMI sicher gehörig auf die Nerven gegangen bin. Ich habe auch Mandanten in Waffensachen vertreten und dabei manche Erfolge erzielt. Dem Administrationsbüro Wien hat das nicht gefallen, der Leiter des Büros, Hofrat Dr. Janda war schon aus politischen Gründen – er war Gemeinderat der SPÖ in Gänserndorf – über meine Aktivitäten nicht besonders erfreut.

Im Herbst 2007 hat ein recht bekannter Rechtsanwalt der Behörde eine Videoaufzeichnung vorgelegt. Diese hat in schlechter Bildqualität einen jungen Menschen gezeigt, der offensichtlich ein Gewehr abfeuert.

Der Anwalt hat behauptet, das Video würde meinen Sohn darstellen und ich selbst sei auf der Tonspur zu hören. Das Gesicht des abgebildeten Schützen war allerdings nicht zu erkennen, meine Stimme war auch nicht zu hören.

Ohne mich zum Sachverhalt zu befragen und ohne die Unterlagen zu prüfen, hat das Administrationsbüro Wien daraufhin am 5. 12. 2007 ein Waffenverbot gegen mich verhängt, worauf ich meine sämtlichen Waffen unverzüglich bei einem Händler deponiert habe. Als Beweis gab es wie gesagt, nur dieses zweifelhafte Video. Sonst überhaupt nichts.

Natürlich habe ich sofort Rechtsmittel ergriffen.

Im Zuge der Erhebungen hat sich nicht erweisen lassen, daß der Schütze auf der Bildfolge mein Sohn gewesen ist und auch meine Stimme war nicht vernehmbar. Es wurde von der Behörde sehr lange ermittelt, das Jugendamt wurde eingeschaltet, es wurde vom AB Wien beantragt, man solle mir das Sorgerecht für mein Kind entziehen, zahlreiche Schulkollegen meines Sohnes wurden stundenlang ausführlich vernommen. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, daß das AB Wien gegen meinen Sohn, der damals erst dreizehn Jahre alt und somit nicht strafmündig gewesen ist, eine Anzeige nach § 50 WaffG erstattet hat. Diese Anzeige wurde natürlich sofort zurückgelegt.

Schließlich hat das AB Wien das Waffenverbot gegen mich wieder aufgehoben, weil die Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren und es überhaupt keine Beweise gab. Alle Waffen wurden an mich zurückgestellt.

Zusammenfassung

Das Verfahren gegen mich war in allen Punkten unberechtigt. Die dabei beteiligten Beamten haben Handlungen gesetzt, die den Verdacht des Amtsmißbrauches nahelegen, außerdem haben sie die Regeln der Befangenheit außer Acht gelassen. So hat zum Beispiel die zuständige Referentin in meiner Sache ein Zeitungsinterview gegeben, in dem sie mich vorverurteilt hat. Der Leiter des Büros hat auf eigene Faust Ermittlungen gegen mich angestellt, die seine örtliche Kompetenz überschritten haben. AB Wien ermittelt selbständig in Niederösterreich, weil man dort den „Tatort“ (d.i. Videoaufzeichnung) vermutet hat. Auch hier läge Amtsmißbrauch vor. Außerdem wurde mir zu Unrecht Akteneinsicht verweigert. Ich habe als Beschuldigter große Teile des Akts bis heute nicht einsehen dürfen, auch mein Anwalt nicht. Und das Beste: Es hat nie eine persönliche Befragung von mir als Beschuldigter stattgefunden.

Ich habe alle diese Verfahrensmängel natürlich angezeigt. Geschehen ist nichts.

Warum das Ganze?

Wäre das Waffenverbot rechtskräftig geworden, hätte ich meine Mitgliedschaft bei der IWÖ verloren und natürlich alle meine Funktionen zurücklegen müssen. Damit wäre der IWÖ großer Schaden zugefügt worden.

Das war die klar zu erkennende Absicht des AB Wien und seiner mitwirkenden Referenten, in erster Linie des Büroleiters. Dieser ist inzwischen im Ruhestand. Zweifellos war seine politische Funktion mit seiner Beamtenstellung unvereinbar. Daß ein aktiver SPÖ-Politiker die größte Waffenbehörde Österreichs leitet, hat niemanden gestört.

Ein schlimmer Verdacht

Während des Verfahrens habe ich von einem mir gut bekannten Menschen die vertrauliche Mitteilung erhalten, man werde das Verfahren gegen mich sofort einstellen, wenn ich in Zukunft auf meine publizistische Tätigkeit verzichten würde. Das sei von einer hochgestellten Persönlichkeit zugesichert worden, man dürfe mir aber dessen Namen nicht nennen. Eine klare Erpressung also. Ich bin darauf natürlich nicht eingegangen und habe dieses Ansinnen zurückgewiesen.

Immerhin hat es dazu auch polizeiinterne Ermittlungen gegeben und ich wurde dazu auch vernommen, allerdings ist weiter nichts geschehen. Wer der Erpresser war und wo er sitzt, habe ich bis heute nicht erfahren.

Schluß und Ende

Das Verfahren ist aus, ich habe gewonnen und meine Unbescholtenheit wieder zurückerlangt. Die Geschichte wird manchmal wieder aufgewärmt und darum habe ich das hier geschrieben. Ich denke, damit ist alles gesagt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Zakrajsek

Quelle: Querschüsse.at-Newsletter vom 23.11.2012
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