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Abmahn-Kanzlei legt Webseite lahm: Warum wir so lange nicht erreichbar waren!


Jägermeister

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Viele Leser (...das hoffen wir zumindest...) werden sich gefragt haben, warum unsere Seite so lange nicht erreichbar war und da wir niemanden auf die lange Folter spannen wollen, möchten wir das nun kurz erklären:Vergangene Woche erreichte den Betreiber...

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Es gibt IT-Firmen, die durchforsten das Internet maschinell wie Gammelfischer den Meeresboden und vergleichen Heuristiken mit den Daten ihrer Kunden. Sobald es eine Übereinstimmung gibt, schicken die das eine eine Anwaltsfirma, die das Geld eintreibt. DAS IST IN DEUTSCHLAND RECHT und deshalb gibt es diese Internetanwälte mittlerweile zu Hunderten und alle leben prächtig davon.

Für viele kleine Foren und Blogs bedeutet das früher oder später das Aus, denn irgendwann finden die etwas und dann wird es sofort mindestens 4stellig.

1. Keine Bilder übernehmen

2. keinen Text übernehmen

Die Nachricht selbst ist nicht geschützt, wohl aber ihre Formulierung. Für diesen Forum bedeutet das in jedem Falle Lesezugriff nur für eingetragene Mitglieder, auch für Archivbeiträge. Das schützt zwar nicht prinzipiell vor Abmahnungen, hält aber die Bots fern.

Übrigens, nach einer neuesten Studie werden mittlerweile 51% des gesamten Internettraffics von Maschinen erzeugt.

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Ist ja mein Reden, leider geht dann das Genöhle wieder los, daß man sich hier anmelden muß, um lesen zu dürfen... :n07:

Ich habe eine Rechnung über 1000,-€ bekommen für 3 kleine Texte unter 1000 Zeichen, die im Urheberrecht afp waren. Du kannst als Forenbereiber niemals überprüfen, ob der eingereichte Text ein Urheberrecht hat, haftest aber prinzipiell dafür. Hinzu kommt, dass der Gerichtsstand meist seeehr weit weg ist, da gehört bei denen zur Zermürbungstaktik, da bist Du einen reichlichen Tag mit Deinem Anwalt unterwegs.

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So, bis auf das FROCS-Forum und den Veranstaltungskalender habe ich alles dicht gemacht. Ohne Anmeldung geht nun nix mehr. Tut mir zwar leid für Gäste, aber meine Brieftasche ist mir heilig... PDT_Armataz_02_35

Gut so, die Abmahnindustrie basiert auf maschineller Suche. Du solltest trotzdem darauf achten, dass niemand ganze Textbausteine rüber kopiert. Ein einfacher Link genügt. :friends2:

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Textbausteine kopieren geht, nur muss zwingend der Link zum Ursprung und mit "Textauszug" oder "Zitat" oder "Quelle" gekennzeichnet sein
Naja, wir werden jetzt mal verstärkt Augenmerk vor allem auf Bilder legen. Das Einstellen von Bildern, die nicht selbst erstellt worden sind, wird von der Moderation unterbunden werden. Es sei denn, der Einsteller kann eine Verwendungserlaubnis beibringen.

Und zu den Texten: Die sollten wir auf das Notwendigste beschränken in der Länge. Link zur Quelle ist verpflichtend.

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Textbausteine kopieren geht, nur muss zwingend der Link zum Ursprung und mit "Textauszug" oder "Zitat" oder "Quelle" gekennzeichnet sein

Dem ist nicht so, im Gegenteil. Wenn ein Link auf eine urheberechtlich geschützte Quelle gesetzt wird, dann weiß der Forenbetreiber dadurch, dass das Urheberrecht verletzt wird und muss seiner Sorgfaltspflicht nachkommen, sonst haftet er definitiv.

Die Onlinemedien wie Spiegel oder Focus sehen das nicht ganz so streng in Bezug auf ihre eigenen Veröffentlichungen, wenn aber der Text von einer Nachrichtenagentur übernommen wurde, dann wird in jedem Fall Geld für die Nutzung fällig, Textauszug + Link zur Quelle akzeptieren die nicht, bitte glaube mir.

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Kann mich ja zu dem Fall selbst mal äussern: Abgemahnt wurde die Verwendung eines Fotos, welches in einem WELT-Artikel über die Jagd eingebettet war. Alles - so wie ich bis dahin glaubte - rechtens, weil ja nur ein paar Sätze aus dem Artikel übernommen wurden und dann ein Link auf das Original gesetzt wurde!

Pustekuchen!

Wie nightingale schon schrieb - so sagt es auch das Urheberrecht - ist die Nachricht an sich nicht geschützt (bedeutet: der Inhalt der Nachricht), aber der Text einer Nachricht aus irgendeiner Quelle übernommen, unterliegt dem Urheberrecht und dafür müsste man entweder

a) eine Genehmigung des Urhebers erhalten

oder

B) dafür bei der VG Wort löhnen (ist der Verein, der an allen USB-Sticks, CD-ROMs, Kopierern, Druckern mitverdient, weil mittels dieser Dinge Kopieen angefertigt werden "könnten")

Die dritte Möglichkeit ist die sogenannte Zitierfreiheit - das bedeutet aber, daß man sehr viel Hirnschmalz in den "umgebenden" Beitrag investieren müsste, nur damit man 2-3 Satzschnippsel der Fremdquelle als Zitat einfügen darf; da kann man in den meisten Fällen auch gleich ganz drauf verzichten und was Eigenes schreiben. Zitierfreiheit ist angebracht, wenn man Statements aus Artikeln selbst an den Pranger stellen möchte...

Ich finde, daß das Urheberrecht in diesen Belangen sehr unpräzise formuliert ist und man jedem, der mal mit Abmahnungen wegen Urheberrechts zu tun bekommt, raten sollte, sofort einen Anwalt in diesem Fachgebiet zu konsultieren - auch wenn es Geld kostet! Durch Rechtsschutzversicherungen werden Urheberrechtsbelange nicht gedeckt, aber man kann durch die vielen juristischen Fallstricke so viele Fehler machen, daß man das lieber dem Anwalt überlässt - kommt unterm Strich wirklich günstiger.

Und ganz wichtig: Bitte daraus lernen und die Schlussfolgerungen ziehen!

Auf alle Fälle haben wir alle Artikel aus Fremdquellen, die den öffenlichen Medien entstammen, ins Archiv verschoben und die Bilder daraus entfernt. Weiter werden wir die Zitiermöglichkeit nur anwenden, wenn es angebracht ist und wieder mehr selbst tippen. Generell werden nur noch selbst erworbene Fotos eingebunden. Weitere Maßnahmen werden bestimmt noch in Betracht gezogen...

Grüße an alle Leser!

Thomas

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Frage:

Den Sinn des Textes in eigene Wort zu fassen und dann den Beitrag zu verlinken ist erlaubt, ja?

Beispiel:

Ich gratuliere Südbaden für die Abschiebung eines Salafisten:

http://www.badische-zeitung.de/salafist-aus-suedbaden-ist-in-die-tuerkei-abgeschoben-worden

Ja, DAS ist erlaubt. So viel ich weiss, dürfen auch Artikel, die als Pressemitteilung (z.B. von der Polizei etc.) rauskommen, auch komplett veröffentlicht werden.

Pressemitteilungen unterliegen wie alle anderen Werke dem Urheberrecht, können – sofern keine anderen Lizenzregelungen getroffen werden – jedoch aufgrund der aus dem Zweck ergehenden konkludenten Einwilligung als fremdes Werk unter Quellenangabe sinnentsprechend veröffentlicht werden.

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