Jump to content

Bastelei an Waffen


stubenwurm

Recommended Posts

hi männer,

grade großer disput bei fazebock.

darf man wenn man in einen 98er einen recknagel abzug einbaut selber ein wenig vom schaftholz entfernen oder muß das zwingend der büma des geringsten misstrauens erledigen der kollege da gibt folgendes von sich:

Nur mal als kleinen Hinweis an alle Hobbybastler: § 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung

(1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandset- zung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein. ... Diesen Passus kennen oder verdrängen viele Bastler anscheinend. Passiert dann aber etwas mit der Waffe und wird festgestellt, das der Umbau/Instandsetzung/Bearbeitung nicht autorisiert war, dann kann man sich schon mal seelisch und moralisch darauf einstellen das man die längste Zeit seine Waffen besessen hat. Das ggf. Schadenersatzansprüche etc. nicht von der Haftpflicht gedeckt sind, dürft dann wohl niemanden überraschen und das nur, weil man vielleicht 100,00 Euro Büchsenmacherhonorar "sparen" wollte..

ich halte es solange man nicht an beschußrelevanten teilen spielt für falsch.

kann das jemand bestätigen oder verneinen?

Edited by Lusumi
Link to comment
Share on other sites

Du darfst an Deiner Waffe nach Herzenslust herum basteln, solange Du keine spanabhebenden oder strukturverändernden Arbeiten an systemrelevanten Teilen vornimmst, genau wie Du an Deinem Auto, dem Rasenmäher Deiner Nachbarin oder dem Kühlschrank Deiner Mutter herum basten darfst.

Inwieweit die Tätigkeit haftpflichtversichert ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Grundsätzlich bist Du für alles was Du tust auch selbst verantwortlich und die Risiken die Du nicht versichert hast trägst Du selbst.

Link to comment
Share on other sites

So ein eingekochter Facebookkäse..... mach was du willst, lass die Finger von Lauf und Verschluss und ändere nichts an der Schussfolge. Dann ist eigentlich beim 98er alles gut.

mein reden :up:

Wenn der jetzt bei einem AR die Barrelnut öffnen wollte, dann könnte man streiten.

aber selbst die ist zum öffnen vorgesehen.....

Link to comment
Share on other sites

Kommt dabei raus, wenn man (das Gesetz) nicht zuende liest. Die Anlagen des WaffG sind sauwichtig:

Anlage 1, Abschnitt 8.2:

...eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden,...
Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)