Jägermeister Posted December 12, 2012 at 06:49 PM Posted December 12, 2012 at 06:49 PM Am 24.02.2011 hat die DSU ihre geänderte Sportordnung dem BVA zur Genehmigung vorgelegt. Die angestrebte Genehmigung wurde vom BVA im Juli 2012 nicht erteilt. Gegen diesen Bescheid hat die DSU fristgerecht Widerspruch eingelegt. Diesem Widerspruch wurde mit Bescheid vom 09.11.2012 nicht statt gegeben. Die DSU ist nunmehr gehalten, den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht einzuschlagen. Mit der Wahrnehmung ihrer Interessen wurde der Verbandjustiziar Alexander Eichener in Freiburg beauftragt. Nach unserem heutigen Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die Änderungswünsche von anderen Verbänden auch abschlägig beschieden wurden. Über den Fortgang des Verfahrens werden wir zeitgemäß informieren. Quelle: =70&tx_ttnews[backPid]=24&cHash=05df1309fd"]DSU
greyman Posted May 30, 2013 at 11:16 AM Posted May 30, 2013 at 11:16 AM Ich bin mal Totengräber und füge das hier mit an. Hier http://www.bva.bund.de/cln_331/nn_2158710/DE/Aufgaben/Abt__III/OeffentlicheSicherheitAuslaender/WaffenrechtlicheErlaubnisse/Schiesssportordnungen/schiesssportordnung-node.html?__nnn=true ist zu sehen, das der Bund der Historischen Deutschen Schützenbrüderschaften e.V. in 06/2012 seine Sportordnung genehmigt bekommen hat. Ist hierfür ein besonderes öffentliches Interesse erkennbar? Das könnte aber auch an der URL dieses Verbandes liegen: http://schuetzen.erzbistum-koeln.de/ Sozusagen himmlische Unterstützung.
CarlFriedrichvonBöttcher Posted May 30, 2013 at 11:43 AM Posted May 30, 2013 at 11:43 AM Nee, eher daran, dass es keine Änderungen der Art gab, die neue und vermehrte Bedürfnisse ermöglichen. Als Sportordnungsänderungen ohne wirklich waffenrechtlichen Bezug.
Der Reservist Posted May 30, 2013 at 12:17 PM Posted May 30, 2013 at 12:17 PM Nee, eher daran, dass es keine Änderungen der Art gab, die neue und vermehrte Bedürfnisse ermöglichen. Als Sportordnungsänderungen ohne wirklich waffenrechtlichen Bezug. siehe VdRBw, der auf Disziplinen "verzichtet" hat
CarlFriedrichvonBöttcher Posted May 30, 2013 at 12:26 PM Posted May 30, 2013 at 12:26 PM Wobei dann imho auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen derartige Änderungen gar nicht durch das BVA genhemigungsfähig sind, weil das BVA da auf Grund der Autonomie des Sporst außerhalb der engen waffenrechtlichen Bestimmungen nichts zu genehmigen hat. Aber das wird dann im Verlauf der nächsten 10 Jahre irgendwann vor dem Bundesverfassungsgericht oder einem europäischem Verfassungsgerichtshof entschieden.
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