Jägermeister Posted December 14, 2012 at 12:50 PM Share Posted December 14, 2012 at 12:50 PM Ich habe einen gültigen Voreintrag für eine Kurzwaffe mit schon abgestempelter Munitionserwerbserlaubnis, allerdings die passende KW noch nicht erworben und somit auch nicht eingetragen. Darf ich jetzt schon Munition für die zukünftige Waffe kaufen oder nicht? Link to comment Share on other sites More sharing options...
laloux Posted December 14, 2012 at 01:14 PM Share Posted December 14, 2012 at 01:14 PM Nein, weil: (3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. Du hast aber jetzt nur einen Vortrag.... Grüsse, Laloux Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted December 14, 2012 at 01:17 PM Share Posted December 14, 2012 at 01:17 PM (edited) Im Prinzip ja, wenn es Dein SB so sieht und dem imho vernünftigen Argumentationsweg folgt und bei uns als Begründung dafür dient, das man mit dem Voreintrag für die Waffe bei uns keinen Munitionserwerb sofort bekommt. Also, Munitionserwerb mit Voreintrag zur Waffe berechtigt zum sofortigen Munitionserwerb. Warum es den Munitionserwerb nicht mehr sofort mit Voreintrag bekommt: Zu viele haben sich einen Voreintrag mit Munerwerb geholt und nie die Waffe gekauft, hatten aber damit eine unbegrenzte Erwerbserlaubnis für Munition, für die sie keine Waffe besitzen. Andere Sichtweise, der Munitionserwerb gilt nur, wenn dafür auch eine entsprechende Waffe eingetragen ist und nicht nur ein Voreintrag. Danach gäbe es trotz Voreintrag und nach Verfall keine Munition auf diese Munitionserwerbsberechtigung. Frag die Juristen bzw. welche, die das praktiziert haben. Ich habe es nicht. Edited December 14, 2012 at 01:44 PM by CarlFriedrichvonBöttcher Buchstabendreher Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted December 14, 2012 at 01:21 PM Share Posted December 14, 2012 at 01:21 PM Nein, weil: Du hast aber jetzt nur einen Vortrag.... Grüsse, Laloux Nimmt er vom Büchser eine Waffe mit, die er ausprobieren will. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted December 14, 2012 at 01:37 PM Author Share Posted December 14, 2012 at 01:37 PM Genau wegen dieser Zweifel habe ich gefragt. Ich bin mir gerade auch nicht mehr sicher. Obwohl ich ja einen gültigen Stempel habe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
laloux Posted December 14, 2012 at 02:44 PM Share Posted December 14, 2012 at 02:44 PM Ausweg: Es lebe der Leihschein: § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt; und: (2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese 1. unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 4 erwirbt; Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html Grüsse, laloux Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dagobertreiten Posted December 15, 2012 at 08:25 AM Share Posted December 15, 2012 at 08:25 AM Munition darfst du mit dem Stempel erwerben. Gruß Dagobertreiten Link to comment Share on other sites More sharing options...
Greenhawker Posted December 15, 2012 at 02:32 PM Share Posted December 15, 2012 at 02:32 PM So hab ich das auch von meiner SB erklärt bekommen: " Munition darf erworben werden, denn wenn Sie das Gewehr kaufen, wollen Sie ja mit Sicherheit auch schießen gehen und nicht erst warten bis der Eintrag der Waffe abgestempelt ist. Viel Spaß damit!":up: Link to comment Share on other sites More sharing options...
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