Jump to content

Landeskriminalamt warnt vor unsachgemäßem Umgang mit Böllern, Knallern und Feuerwerken


Jägermeister

Recommended Posts

Immer wieder kommt es während der Silvesterfeierlichkeiten zu schweren und schwersten Verletzungen und Unfällen, die nur aufgrund des unsachgemäßen Umgangs mit Pyrotechnik oder mit nicht zugelassener Pyrotechnik passieren.

Daher warnt das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz ausdrücklich vor dem Kauf nicht zugelassener Feuerwerkskörper, da dies mit enormen Risiken verbunden ist.

Illegale pyrotechnische Gegenstände werden in der Regel über einschlägige Shops im Internet bestellt. In den jeweiligen Herkunftsländern unterliegt die Pyrotechnik unter Umständen nicht denselben gesetzlichen Beschränkungen wie in Deutschland, insofern kann auf den Seiten der einschlägigen Internetshops jeglicher Hinweis darauf fehlen, dass der Besteller sich gegebenenfalls strafbar macht.

Denn: Neben der erheblichen Gefahr für den Verbraucher ist bereits die Einfuhr,

das Aufbewahren, der Handel und auch das Verwenden strafbar.

Pyrotechnische Gegenstände unterliegen in Deutschland dem Sprengstoffgesetz und werden nach dem Grad ihrer Gefährlichkeit in unterschiedliche Kategorien eingeteilt.

Generell müssen in Deutschland alle pyrotechnischen Gegenstände geprüft und zugelassen sein. Konkret bedeutet dies, dass alle ab dem 1.10.2009 zugelassenen pyrotechnischen Gegenstände das CE-Zeichen und die Registriernummer zum CE-Zeichen sowie die von der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) vorgegebene Identifikationsnummer aufweisen müssen.

Pyrotechnische Gegenstände, die bereits vor dem 1.10.2009 zugelassen wurden, können bis zum Jahr 2017 weiterhin die von der BAM erteilte Zulassungsnummer tragen.

Fehlen die genannten Kennzeichnungen, ist Vorsicht geboten!

Hauptsächlich bei Artikeln aus dem östlichen Ausland handelt es sich aufgrund der fehlenden Zulassung um illegale und vor allem gefährliche Pyrotechnik. Solche Feuerwerkskörper enthalten in der Regel einen sogenannten Knallsatz, der bei der Reaktion eine Explosionsenergie entwickelt, die durchaus mit gewerblichem Sprengstoff vergleichbar ist. Selbst kleine Mengen können - bei unsachgemäßer Handhabung - eine menschliche Hand zerreißen. Weitere Gefahren können zum Beispiel durch Abdichtungsmaterialien der Pyrotechnik entstehen, die bei der Explosion gefährliche Splitter bilden.

blind.gif

blind.gif

Herausgebende Stelle: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit

Valenciaplatz 1-7

55118 Mainz

Telefon: 06131 /65 2379

Quelle: Diese Pressemeldung auf www.polizei.rlp.de
Link to comment
Share on other sites

Alle Jahre wieder.

Wie kann das nur sein? Es ist doch verboten, Pyrotechnik einzuführen die keine BAM-Erlaubnis hat. Außerdem muß man doch eine Verbringungserlaubnis haben, um das ausländische Feuerwerk nach Deutschalnd einzuführen.

:rtfm::zombi:

Edited by CarlFriedrichvonBöttcher
Rechtschreibfehler
Link to comment
Share on other sites

Das ist Feuerwerk

wohl die richtige Adresse.

Das bedeutet andere Inhalte (Erlaubnisse) und Nachweise von Lehrgängen im Schein eingetragen zu haben als die, welche wir, die einen Schein nach §27 für das Laden und Wiederladen von Hülsen, Vorderladern und Böller schießen haben, haben.

Edited by CarlFriedrichvonBöttcher
Link to comment
Share on other sites

Wie kann das nur sein? Es ist doch verboten, Pyrotechnik einzuführen die keine BAM-Erlaubnis hat. Außerdem muß man doch eine Verbringungserlaubnis haben, um das ausländische Feuerwerk nach Deutschalnd einzuführen.

Hier sind die Grenzübergänge nur noch 1x im Jahr besetzt: jetzt wenn die Deppen Wagenladungen voll Kracher und Böller aus Frankreich reinbringen!

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)