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Gibt's eigentlich was Neues zur neuen Gelben????


peter becker

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Peter,

Dein Sachbearbeiter (Nachfolger von Koch ?) möge seinen Kollegen in Giessen anrufen, und sich bei ihm erkundigen.

Dies unter Verweis auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Giessen vom 12.12.2003 unter Geschäftsnummer 9 E 5060/03 in dem Verwaltungsstreitverfahren JuergenG gegen Land Hessen, vertreten durch den Landrat des Landkreises Giessen.

" 1. Das Verfahren wird eingestellt.

2. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen (Land Hessen, Anm. d. Verf.)

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.000,-- EUR festgesetzt.

Gründe

Nachdem die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist es in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 S. 1 VwGO einzustellen.

Nach Auffassung des Gerichts entspricht es billigem Ermessen (§ 161 Abs. 2 VwGO), die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen. Denn dem Kläger wurde am 20.11.2003 die beantragte Waffenbesitzkarte erteilt und dieser damit klaglos gestellt.

......

Rechtsmittelbelehrung

Dieser Beschluss ist mit Ausnahme der Streitwertentscheidung unanfechtbar."

Zitat aus dem Schreiben des Landratsamtes an das VG Giessen vom 03.12.2003:

"Die Erteilung der begehrten Erlaubnis und Ausstellung der beantragten Waffenbesitzkarte war erst jetzt möglich, weil nach Einschalten des Regierungspräsidiums Giessen und unter Beteiligung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport die bislang ablehnende Haltung der vorgesetzten Dienststellen hinsichtlich der vorliegenden Problematik aufgegeben wurde.

Das Land Hessen beabsichtigt nunmehr allgemein verbindliche Hinweise für die hessischen Waffenbehörden herauszugeben, damit Fälle der vorliegenden Art unter Berücksichtigung des neuen Waffengesetzes zeitnah entschieden werden können."

Da Du in Hessen, zudem im Bereich des RP Giessen, ansässig bist, sollte das jetzt flott laufen.

Gruss und Gutes Neues,

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  • 3 weeks later...

Der derzeitige Sachstand zur "neuen gelben" WBK steht auch in der februar-Ausgabe von VISIER. Noch ist nichts klar, nicht mal die Farbe der neuen Gelben. Nur geb sein - wird sie nicht. Die BLAG (Bund-Länder-Arbeitsgruppe) hatte leider in der dreitägigen Arbeitssitzung VwV andere Sackhaare zu spalten. Böse Zungen behaupten auch, zwei hochrangige BMI-Mitarbeiter hätten sich einen Einlauf von ihrer Chefin eingefangen, weil die Sitzung so schlecht vorbereitet war...das komme wohl auch daher (meinte ein Zeitgenosse der BLAG), daß diese Beiden viel zu viel WO und andere Foren in ihrer Dienstzeit lesen würden und deshalb ihrn eigentlicher Job zu kurz komme...

....aber das ist bestimmt nur wieder so ein böses Gerücht, daß die Achse des Bösen in die Welt setzt.... :rol:

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Wobei schade ist, dass die sich hier nie zu Wort melden.

Vielleicht könnte ein gemeinsames Kennenlernen gegenseitige Vorbehalte abbauen helfen und zu praxisgerechteren Lösungen beitragen?

Soll nicht böse gemeint sein, aber ich glaube, dass ein solcher, natürlich unverbindlicher Gedankenaustausch mit Sicherheit bei den Usern ein mehr an Verständnis für unsere Behörden mit sich bringen könnte.

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Hallo Leute, weis nicht genau ob das nicht ein Extrathema wäre!

Es scheint so als ob in dieser Republik weniger als 100 Meter über die mit der gelben WBK zu erwerbenden Waffen entscheiden!

Ich wohne 100 Meter von einem Ortsschild entfernt, bekomme gegen Vorlage Bedürfnisnachweis vom Verein einen Änderungsaufkleber in die WBK :D der zum Erwerb von VL-Revolvern und Repetierlangwaffen (mehrschüssig) berechtigt!

Jenseits dieses Ortsschildes erntet man mit einer Anfrage dieser Art Gelächter! :cry:

Andernorts ist diese Änderung sogar ohne Bedürfnisnachweis und kostenfrei :? möglich!

Hey ist das hier nur noch ein loser Staatenbund wo jeder macht was er will? Wie sieht es denn bei euch aus? Die geschilderten Fälle gibt es alle in einem Bundesland!!! :shock:

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  • 1 month later...

Vorhin mal wieder ein bißchen mit unserem OA geplaudert. Die stellen sich die neue "gelbe" WBK anscheinend wie so ein Zwischending vor. Die Karte soll über Rubriken verfügen wie "Repetierer" "Vorderladerkurzwaffen" etc und bei dem jeweils ersten Erwerb in dieser Klasse wäre der Bedürfnis- und Sachkundenachweis fällig. Mit diesem Ersteintrag könnte man später dann weitere Waffen aus dieser Klasse/Kategorie wie auf die alte gelbe WBK kaufen ...

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