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Schweizer erschießt Dorfbewohner mit Sturmgewehr


gbadmin

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Tja,vor ein paar Jahren konnte man sich noch Halbautos und Pump Action mit einer ID kaufen(+18) Ich bin froh, dass das Heute nicht mehr geht.

Ich nicht denn das System mittels Privatkauf hatte sich bewährt gehabt. Ausserdem reichte 18 plus und ID nicht aus, gültiger Strafregisterauszug nicht älter als 3 Monate und/oder WES nicht älter als 2 Jahre war auch noch notwendig. Rund die Hälfte meiner Waffen in meinem Besitz kaufte ich privat und ich habe sicherlich mehr als ein dutzend Waffen privat verkauft. Mit der Zeit kannte man seine privaten Käufer bzw. Verkäufer. Waren meistens Sammler (kleiner Kreis) und so kam es, dass ich bsp. eine Parabellum und CH-Ordonnanzrevolver zeitversetzt vom gleichen Veräusserer kaufte. Aus eigener Erfahrung lief so ei Privatkauf bzw. Verkauf immer seriös ab. Heisst nur mit gültigem Ausweis und den Papieren. So habe ich es gehandhabt und so die allermeisten anderen privaten Käufer bzw. Verkäufer auch.

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Ich denke er meint die Jahre vor 1999.

Bis 2008 musst man bei Privatkauf den Wechsel nicht melden, oder? Wie konnte man sich dann sicher sein, dass der Typ nicht unter Vormundschaft steht oder sonst irgendwie ein Rad ab hat?

Heute merkt die Polizei spätestens bei der Anzeige des Besitzerwechsels, dass der keine Waffen mehr haben darf.

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Ich denke er meint die Jahre vor 1999.

Jein, weil schon vor 1999 ich glaube wohl in (fast) allen Kantonen es für Halbautomaten einen WES brauchte. Bei der Pump-Gun weiss ich es nicht. In meinem damaligen Wohnortkanton ZH war es aber damals so, dass es für Pump-Guns und jeden Halbautomat einen WES brauchte.

Nachtrag: Bezieht sich auf den Kauf beim Büma. Ob es damals anders war vor 1999 mit dem Privatkauf weiss ich nicht, da ja damals das Waffengesetz kantonal geregelt war.

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Ja das ist schon gut, auch dass der Besitzerwechsel gemeldet werden muss. Spätestens da fällt es auf ob jemand die Waffen besitzen darf oder nicht.

Es sind halt noch extrem viele Waffen unterwegs die vor 2008 oder sogar vor 1999 gekauft wurden und da weiss einfach niemand wo die jetzt sind und ob der die überhaupt besitzen darf.

Da liegt auch die Krux des Zentralen Waffenregisters. Dort wären nur die Waffen verzeichnet, die seit der Registrierungspflicht für alle 2008 registriert worden sind. Beim Rest weiss kein Mensch wo der ist. Die Waffenbehörden können mit der Datenbank "Armada" jetzt schon schauen ob einem in einem anderen Kanton der Waffenbesitz verboten wurde, d.h. ein Zentrales Waffenregister bräuchte es gar nicht. Aber mir ist das egal, ist ja nicht mein Geld das da verschleudert wird.

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Ja das ist schon gut, auch dass der Besitzerwechsel gemeldet werden muss. Spätestens da fällt es auf ob jemand die Waffen besitzen darf oder nicht.
Was hat die Meldungspflicht an Mehr an Innerer Sicherheit gebracht?

Die Waffenbehörden können mit der Datenbank "Armada" jetzt schon schauen ob einem in einem anderen Kanton der Waffenbesitz verboten wurde, d.h. ein Zentrales Waffenregister bräuchte es gar nicht. Aber mir ist das egal, ist ja nicht mein Geld das da verschleudert wird.
Wird die nicht auch mit Deinen Steuergeldern bezahlt? Oder bist Du in der glücklichen Lage, keine Steuern entrichten zu müssen?
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Was hat die Meldungspflicht an Mehr an Innerer Sicherheit gebracht?
Die Polizei sieht ob einer mit einem Waffenverbot eine Waffe kauft. Nicht immer ist für den Verkäufer ersichtlich ob einer eine Waffe kaufen darf oder nicht. Bei Vorbestraften ist es klar. Bei solchen die nur psychisch auffällig waren oder unter Vormundschaft stehen, ist es eben nicht klar.

Wird die nicht auch mit Deinen Steuergeldern bezahlt? Oder bist Du in der glücklichen Lage, keine Steuern entrichten zu müssen?
Ich sag mir immer, dass die grössten Steuerzahler immernoch die Firmen und besser verdienden sind, darum regt mich so Zeugs gar nicht mehr auf. Da wird viel mehr Geld an noch viel unsinnigeren Orten verpulvert.
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Psychische Erkrankungen oder gewalttätige Straftaten: Personen, bei denen ein Amokrisiko besteht, können keine Waffen erwerben. Doch längst nicht alle Risikopersonen werden im Strafregister erfasst.
Quelle: http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/95-000-Personen-haben-in-der-Schweiz-ein-Waffenverbot/story/10530353
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Im schweizer Kanton Wallis, in dem Dorf Daillon, ist es am vergangenen Mittwoch zu einer Bluttat gekommen. Wie üblich waren zu Anfang keine näheren Details bekannt, es war lediglich von mehreren Toten und Verletzten die Rede, und natürlich hatte der Schütze ein “Sturmgewehr” verwendet, so die atemlose Berichterstattung.
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