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Würmtal: Waffenkontrolle: Landratsamt fehlt Personal


Jägermeister

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Vier Anmerkungen:

1. Die Aufbewahrungsvorschriften gibt es schon immer. 2007 wurden sie nur ins Gesetz übernommen, zuvor waren sie allein auf dem Verordnungswege festgelegt, was sie allerdings genauso wirksam machte. Der Schütze in Winnenden hatte dagegen verstoßen. Die Aufbewahrung der Pistole im Wäscheschrank war schon damals so illegal, wie es heute ist.

2. Das neue nationale Waffenregister zeigt, dass es mit 5,4 Millionen deutlich weniger legale Waffen gibt, als zuvor von interessierter Seite - oft sensationsheischend - in die Welt trompetet worden war. Politiker sprachen fälschlicherweise von mindestens zehn Millionen. Das Problem sind aber eh' die mindestens 20 Millionen illegalen Waffen und nicht die registrierten Waffen der in Deutschland extrem gut überwachten Schützen, Jäger und Sammler.

3. Das WaffG schreibt keinesfalls Kontrollen verbindlich vor, es ermöglicht nur die Nachschau auch ohne Verdacht. Kontrolliert wurden zunächst gezielt vor allem jene, die keinen zertifizierten Tresor nachgewiesen haben. Das sind meist Erben von Waffen, die wenig Bezug zu Opas Karabiner haben. Daher die scheinbar hohe Beanstandungsquote. Jäger, Schützen und Sammler haben ALLE einen Tresor. Daher gehen die Beanstandungsquoten auch deutlich zurück.

4. Eine kleine Ungenauigkeit ist noch anzumerken: Jäger dürfen ihre Büchse oder Flinte ungeladen führen – und daher durchaus auch auf dem Rücksitz des Autos ablegen –, wenn sie unterwegs zur Jagd sind oder von dort kommen. Also "im Zusammenhang mit der Jagd", wie es im WaffG heißt. Das nur nebenbei.

:appl:
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