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Zur Lage der Pressefreiheit in der Hansestadt Hamburg


Jägermeister

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Seit dem Mai 2008 wird der Autor in seiner Funktion als politisch investigativer Journalist von der Staats-anwaltschaft Hamburg strafrechtlich verfolgt. Nach einem Freispruch vor dem Amtsgericht Hamburg kam es im April 2012 vor dem Landgericht Hamburg zu einer Verurteilung für das Führen eines Interviews mit einem illegalen Waffenhändler.
Quelle: http://www.lars-winkelsdorf.de/

Dazu der Newsletter von www.gun-forum.de:

Scheinbar sind einige Behördenvertreter der tiefen Überzeugung, der Bevölkerung zutreffende Informationen über die Probleme mit illegalen Waffen um jeden Preis vorenthalten zu müssen.

Wie sich solche Machenschaften gewisser Behördenvertreter in der Praxis darstellen, habe ich mich nun auf meiner Website zu veröffentlichen entschlossen. Immerhin kann ich froh sein, dass die bei dem Scheiß, den die da fabulieren, aus mir nicht einen islamistischen Selbstmordattentäter oder einen klerikalen Kinderschänder gezaubert haben.

Wie der Rechts-Imam dann auf die Idee kam, mich als "Sportschützen" und "Sammler" zu titulieren, bleibt wohl ebenso sein Geheimnis wie seine göttliche Eingebung zu einem angeblichen "fake". Oder vereinfacht dargestellt: Wenigstens meine Anschrift stimmt.

Fakt ist: Es muss etwas in Sachen Waffenrechtspolitik um jeden Preis verheimlicht werden sollen - und es ist vermutlich nicht falsch, wenn Ihr als Betroffene dieser politischen Diskussion diese Info habt. Und dazu gehört dann auch die Info, dass der BDK in der verantwortlichen OK-Abteilung tief verwurzelt ist.

http://www.gun-forum.de/30410-verbotene-wahrheiten.html

Bei diesem Zitat handelt es sich wohl um das Eröffunungsposting von Lars Winkelsdorf in GF. Siehe Link.
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Eben. Daran denke ich.

Ich kann mich sogar an Spende-Aktionen erinnern um Geld zu sammeln um gegen diese Berichte und gegen die Lügengeschichte von Körting rechtlich vorzugehen.

Ich denke aber auch an die Berichte um die es hier geht, die im TV zu sehen waren.

Wie oft haben wir uns über diese Berichte aufgeregt und Gegenmaßnahmen überlegt?

Wer solche Berichte fälscht, wird zu Recht verurteilt.

60 Tagessätze wegen waffenrechtlicher Verstöße sollten hoffentlich auch ausreichen um sämtliche waffenrechtliche Erlaubnisse einzuziehen!

Hier das Urteil vom Landgericht:

Nachtrag: Leider funktioniert das Hochladen nicht.?!

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Wer solche Berichte fälscht, wird zu Recht verurteilt.

60 Tagessätze wegen waffenrechtlicher Verstöße sollten hoffentlich auch ausreichen um sämtliche waffenrechtliche Erlaubnisse einzuziehen!

Was ist denn nun wirklich passiert?

Hat Herr Winkelsdorf Berichte gefälscht und ist deshalb verurteilt worden?

Dann müßten die Gefängnisse voll von Journalisten sein, sind sie aber nicht.

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Was ist denn nun wirklich passiert?

Ich kann ja nun keinen Anhang hochladen. Ich würde sonst das Urteil einstellen.

Im Prinzip wurde er hier in diersem Verfahren nur wegen Vergehen gegen das WaffG verurteilt.

Es ging um die Anstiftung zum Führen

- einer vollautomatischen Schusswaffe

- von Schusswaffen

- einer halbautomatischen Schusswaffe

- von Schusswaffen, die ihrer Form nach geeignet sind einen anderen Gegenstand vorzutäuschen (Schießkugelschreiber)

Diese Vergehen waren zum Fälschen seiner Berichte notwendig.

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Wo ist denn nun dieses Urteil ?

Alle reden, keiner informiert. Wenn Herr Winkelsdorf um Hilfe ruft, soll er die Karten, also das Urteil mal auf den Tisch legen und nicht nur rumjammern.

Zudem kann ich mich daran erinnern, dass ein Sender neulich mal gezeigt hat, wie man in Berlin ne Tokarev ankauft (GEkauft haben sie sie aber nicht !).

Wenn Herr W. sich da nicht sehr gut und vorsichtig abgegrenzt hat, kann es da schon mal zu ner Anklage kommen !

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Ich habs gesehen und fand es reichlich hampelig, offenbar waren sie aber sehr vorsichtig, sich auf verbotenes Terrain vorzuwagen. Sie haben sich nach meiner Erinnerung das Ding nur zeigen lassen, es selbst aber nicht angefasst und auch nicht wirklich über einen Ankauf gesprochen, nur über die Preise !

Und jemandem Geld dafür anzubieten, dass er eine illgeale Waffe mal vor die Kamera hält, ist NICHT verboten !

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Ah, danke, Lusumi hat es mir auch gerade per email geschickt. Ist etwa so, wie ich es schon vermutet habe. Die Angabe auf seiner Startseite kann ich aber argumentativ nicht nachvollziehen, die Darstellung ist weder nachvollziehbar, noch mit Fakten belegt, Links zu Quelen sind erwähnt, aber nicht eingefügt.

Die Art, wie er sich dort als Opfer einer Verschwörung sieht, kann ich auf diese Art NICHT nachvollziehen.

PS: Jetzt hab ichs auch auf der Webseite gefunden. Für einen Nichtjuristen allerdings eine kaum nachvollziehbare Lektüre.

Edited by Coltfan
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Ich habe mich mal reingelesen.

1. LW beantragt 2006 einen Waffenschein, weil er im Umkreis der NSU recherchiert. Dieser WS soll auch nur für Recherchen im Umkreis der NSU benutzt werden.

2. Gleichzeitig recherchiert er im Millieu bzgl. illegalem Waffenhandels.

2a) er bekommt Zugang zu einem illegalen händler, der eine Glock anbietet

2b) er holt sich Rat beim LKA und Streitberger für einen Scheinankauf. Er soll auf keinen Fall in öffentlichem Raum drehen(Straftat), sondern nur auf befriedetem Besitz

2c) wegen Quellenschutz scheidet die Wohnung des Waffenschiebers aus, deshalb dreht er in seinem Haus

2d) der Waffenschieber transportiert 1 geladene und mehrere ungeladene Waffen (nicht zugriffsbereit im Kofferraum) zu LWs Haus und lässt dort drehen

3. LW bekommt mit, dass der Schieber Waffen an Kriminelle vertickt hat und erstattet Anzeige.

4. Der vermeintliche Waffenschieber wird NICHT wegen Waffenhandels verurteilt. Er wird zum Hauptbelastungszeugen gegen LW, weil er behauptet der Dreh wäre ein Fake gewesen, er hätte nur so getan, LW hätte ihm eine Vollauto für 800 EUR verkauft, die illegal 2000 wert gewesen wäre und legal 5000 Euro, sowie der Dreh sollte den Antrag auf WS stützen.

5. Die Anklage lautet auf Anstiftung zum illegalen Führen

Die Anklage unterlässt es, die Behauptungen des Waffenschiebers zu untersuchen, sondern nimmt seine Worte für bare Münze. (Fake Dreh, Unterstützung beim WS-Antrag, Verkauf der MP, Anstiftung zum Führen).

Die Anklage unterlässt es, darauf hinzuweisen, dass der WS wegen der NSU und nicht wegen Milleus beantragt war.

Anklage und Gericht verstehen den Unterschied zwischen Transportieren und Führe nicht.

Habe ich das jetzt richtig verstanden?

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Ging mir genauso wie Califax.

Das ganze Brimborium, inkl. Kürbisse kaufen / organisieren, auf öffentlichem Raum rumballern und der entsprechenden Gefahren Aufmerksamkeit zu erregen für die paar Kröten?

Von einem "sachkundigen" Sammler und WS Beantrager erwarte ich die Chance / sein Ziel auf min einen hohen 5stelligen Ertrag oder sonst ablehnen eines solchen "Auftrages".

Muß wohl finanziell wirklich mit dem Rücken an der Wand gestanden haben....

Naja, ich bin ja nur doofer Ingenieur und orientiere mich zu häufig an Zahlen und Fakten :think:

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Ws hat denn das Kürbisschiessen mit ner ernsthaften Reportage zu tun ?

Da ich den Beitrag nicht kenne, kann ich nur mutmaßen:

Damit auch Klein-Erna begreift, daß es hier um u.a. vollautomatische und wirklich scharfe Waffen handelt, wurden reaktive und leichtbeschaffbare Ziele verwendet. Auch Steve Lee verwendete in seinem Video "I like guns" u.a. Melonen.

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Hmm, ich kann die Verurteilung schon nachvollziehen. Wenn das Führen von verbotenen Waffen eine Straftat ist (ist es), dann ist auch das Anstiften eine Straftat. Egal, warum. Die einzige Frage ist, ob es einen Rechtfertigungsgrund gibt, und den hat das Gericht nicht anerkannt. Unabhängig davon, ob der verpfiffene Händler jetzt mit Dreck schmeißt oder nicht.

Was ich nicht verstehe, ist: wenn Winkelsdorf selbst Sportschütze und Sammler ist bzw nun war: warum schmeißt er mit Dreck nach uns ?

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