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Zur Lage der Pressefreiheit in der Hansestadt Hamburg


Jägermeister

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GF hats wohl unsichtbar gemacht....

Nö, ist nur geschlossen worden:

Ich mache das Thema an der Stelle zu und zwar aus 3 Gründen

1 Das Thema läuft aus dem Ruder

2 Es werden hier Namentlich Personen genannt die von Ihrem Glück gar nichts wissen

3 Das Verfahren steht noch offen von dem her ist es nicht ratsam hier zu viel zu veröffentlichen

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Ist die Frage ernst gemeint?

Transport ist verbringen der Puffen im Rahmen des vom Bedürfnis umfassten Zweckes.

Transport ist somit von vom Bedürfnis abgedeckt und erlaubnisfrei.

Führen ist beispielsweise das hier

tupac_thuglifeweb.jpg

Aber auch, wenn du deine Waffe zugriffbereit ausserhalb deines umfriedeten Beseitztums bewegst, dann spricht man vom "Führen" und das ist in Deutschland ganz böse, weil alle Politiker, Namenstänzer, Friedensbewegte usw. immer obiges Bild vor Augen haben.

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Transport ist auch Führen im Sinne des WaffG, allerdings ein, wenn dies im Rahmen vom Bedürfnis umfassten Zweck geschieht, abgedeckter erlaubnisfreier Tatbestand des Selben. Allerdings ist dieser mit weitaus mehr Auflagen verbunden:

  • nicht zugriffsbereit
  • ungeladen
  • getrennt von der Munition
  • etc.

Beim Führen ist und soll die Puffe ja gerade eben nicht nicht zugriffsbereit sein... :rolleyes1:

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Der Transport ist Führen. Wenn es kein Führen wäre. wäre die Erlaubnisfreiheit gem. §12 (3) Nr.2 sinnlos, denn die bezieht sich auf das Führen.

Die Unterscheidung von Transport und Führen gibt es seit der Gesetzesnovelle 2003 nicht mehr.

Darauf wollte ich hinaus. Jägermeister hat es treffend formuliert. Insofern wussten der Richter und der Staatsanwalt in diesem Bezug durchaus was sie taten.

So wie ich das Urteil verstanden habe, hätte LW das Interview nur beim Waffenhändler stattfinden lassen müssen und alles wäre gut gewesen.

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Das Gericht hat ausdrücklich darauf abgehoben, dass der illegale Besitz den Begriff des "erlaubten Transports" obsolet macht, denn es gibt keinen bedürfnisumfassten Transport, wenn der Besitz schon illegal ist.

Insofern muss man nochmal betonen: Wenn Herr W. jemanden dazu bewegt, mit einer illegalen Waffe durch die Gegend zu fahren und im öffentlichen Raum damit zu schiessen, dann hat das Gericht mit seiner Tatbewertung vollkommen recht.

Und es gibt einige Legalwaffenbesitzer, die ihre Erlaubnisse für deutlich weniger eingebüsst haben !

Der Unterschied zu Akte irgendwas ist durchaus recht subtil: Dort haben sich die Journalisten zu einem Treffpunkt begeben, den der "illegale Händler" vorgeschlagen hat, sie haben die Kanone nach meiner Erinnerung nicht angefasst und die später gezeigten Schießübungen waren in einem anderen, vollkommen legalen Kontext.

Und wenn man schon Rechtsrat einholt, sollte man sich

a) genau überlegen, was man fragt, und sich

B) auch an den Ratschlag halten ! :rtfm:

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Insofern muss man nochmal betonen: Wenn Herr W. jemanden dazu bewegt, mit einer illegalen Waffe durch die Gegend zu fahren und im öffentlichen Raum damit zu schiessen, dann hat das Gericht mit seiner Tatbewertung vollkommen recht.

Und wenn man schon Rechtsrat einholt, sollte man sich

a) genau überlegen, was man fragt, und sich

B) auch an den Ratschlag halten ! :rtfm:

Jup, sehe ich auch so.

Ich kann nicht nachvollziehen wie er sich nun als Opfer einer Verschwörung darstellt.

Ich finde es nur schade, da er doch im Allgemeinen zu den eher vernünftigen Journalisten gehört. Seine Äußerungen sind nicht immer positiv für die LWB aber meistens weiß er zumindest wovon er spricht.

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