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Waffenrecht: Widerruf einer Waffenbesitzkarte nach alkoholisierter Autofahrt möglich


Jägermeister

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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (22 L 1486/12) hat festgestellt, dass schon eine erstmalige alkoholisierte Autofahrt ausreicht, um die Erteilung von Waffenbesitzkarten zu widerrufen, dies jedenfalls, wenn der Fahrer einen Alkoholwert von 1,96 Promille hatte und entsprechend verurteilt wurde. Die konkreten Umstände des Einzelfalls sind dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ausdrücklich egal! So ist es insbesondere ohne Belang

Mehr unter: http://www.ferner-alsdorf.de/2013/01/waffenrecht-widerruf-einer-waffenbesitzkarte-nach-alkoholisierter-autofahrt-moeglich/
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Unter diesen Umständen war die zuständige Behörde berechtigt, ein amts-/ fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten einzufordern (§ 6 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 WaffG i.V.m. § 4 AWaffV). Hier kam der Betroffene dem nicht nach, letztlich wurden die Waffenbesitzkarten damit widerrufen – zu Recht mit dem VG Düsseldorf.

Das Fett hevorgehobene dürfte wohl das Ausschlaggebende gewesen sein.

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Promillewerte lassen sich nicht so einfach auf Alkoholmengen, sprich: 2 Glas Bier = 0,2 Promille, umrechnen! Beeinflussende Faktoren sind u.A. Alter, Geschlecht, Körpergewicht und auch die seelische Verfassung.

Ich durfte Ende der 1980er im Rahmen meiner damaligen beruflichen Tätigkeit an einer Schulung der Firma SIEMENS teilnehmen, die sich mit der Ermittlung des Promillewerts einer Person aufgrund der Analyse der Atemluft beschäftigte. Das Gerät war übrigens unter dem Namen SIEMENS Alcomat bekannt.

Während der Schulung durften verschiedene Probanden (Männlein und Weiblein) innerhalb eines fixen Zeitraums unterschiedliche Mengen und Arten von Alkoholika zu sich nehmen. Es zeigte sich, dass man hinsichtlich der konsumierten Art und Menge von Alkohol keine allgemeingültigen Aussagen treffen kann, wie hoch der zu erwartende Promillewert ausfallen wird.

Ein Paradebeispiel zeigte sich nur wenige Wochen nach diesem Kurs: Wir verhafteten einen Autofahrer mit einem sagenhaften Wert von ca. 3,5 Promille, der bei einer großangelegten Alkoholkontrolle "pusten" musste. Der Mann verhielt sich unglaublicherweise nicht allzu auffällig, zeigte praktisch keine Ausfallerscheinungen!! Zuerst dachten wir, das Gerät sei defekt und brachten den Mann auf ein Revier der deutschen Polizei, wo nochmals ein Alcomat-Test durchgeführt wurde. Danach ging's direkt ins Krankenhaus zur kontrollierten Entnüchterung. Eine Blutentnahme bestätigte dann auch diesen gemessenen Rekordwert. Der Mann war seit Jahren Alkoholiker.

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Promillewerte lassen sich nicht so einfach auf Alkoholmengen, sprich: 2 Glas Bier = 0,2 Promille, umrechnen! ....

Sehr gut geschrieben.

Ich beobachte dies auch schon länger und versuche "eine Formel" zu finden. Geht nicht.

Ich mache mir manchmal den Spaß und nehme (ein geeichtes) Alkoholmessgerät zu Feiern mit.

In der Regel wundert man sich über den geringen Anzeigewert.

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Ich mache mir manchmal den Spaß und nehme (ein geeichtes) Alkoholmessgerät zu Feiern mit.

In der Regel wundert man sich über den geringen Anzeigewert.

Wenn ich auf eine gesellige Studentenkneipe (gemeint ist das Institut, nicht das Lokal) gehe, bin ich am nächsten morgen überrascht, was so "geschafft" wurde, ohne betrunken zu werden. Zu Hause vor dem Fernseher hätte mich die halbe Menge hundemüde werden lassen.

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Sehr gut geschrieben.

Ich beobachte dies auch schon länger und versuche "eine Formel" zu finden. Geht nicht.

Ich mache mir manchmal den Spaß und nehme (ein geeichtes) Alkoholmessgerät zu Feiern mit.

In der Regel wundert man sich über den geringen Anzeigewert.

Meine Formel lautet mit Waffen im Gepäck 0,0 und ohne mal ein oder zwei Bier zum Essen.

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Ich bin in dieser Hinsicht etwas radikal: 0 Promille im Straßenverkehr und im Umgang mit Schusswaffen. Wenn ich etwas (Alkohol) trinken will, lass' ich eben die Finger von Auto und Knallstock! Ich habe zu oft gesehen, was sich daraus entwickeln kann!

Wie gesagt: man kann den zu erwartenden Alkohol-Level sehr schlecht an volumetrischen Dingen festmachen und überschätzt seine eigene Belastungsfähigkeit oft am Ehesten! ;)

Bedenkt auch, dass Euch ein an sich niedriger und evtl. noch gesetzeskonformer Blutalkoholwert bei einem Unfall sprichwörtlich das Genick brechen kann!

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Meine Formel lautet mit Waffen im Gepäck 0,0 .

Das sollte klar sein, wird auch verlangt.

Aber zum Thema Alkohol an sich:

Wenn ich auf eine gesellige Studentenkneipe (gemeint ist das Institut, nicht das Lokal) gehe, bin ich am nächsten morgen überrascht, was so "geschafft" wurde, ohne betrunken zu werden. Zu Hause vor dem Fernseher hätte mich die halbe Menge hundemüde werden lassen.

Es geht mir selbst so, dass ich bei Geburtstagsfeiern schon nach 2 Glas Wein ein trimmelndes Gefühl im Kopf hatte und sicherlich nicht mehr Auto fahren wollte.

An anderen Tagen saß ich gemütlich bei meinen Eltern am Weihnachtstisch und hatte ich schon wesentlich mehr guten Badischen Rotweins getrunken ohne etwas zu spüren.

Ich wundere mich dann selbst darüber und kann mir das nicht erklären.

Ich meine, dass der Alkohol unter verschiedenen Umständen verschieden schnell ins Blut gelangt - manchmal auch gar nicht.

Ebenso glaube ich nicht an die Abbau-Regel "1 Stunde = 0,1 Promille".

Das muss wesentlich schneller gehen und von verschiedenen Faktoren abhängig sein.

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Ich bin in dieser Hinsicht etwas radikal: 0 Promille im Straßenverkehr und im Umgang mit Schusswaffen. Wenn ich etwas (Alkohol) trinken will, lass' ich eben die Finger von Auto und Knallstock!

Bedenkt auch, dass Euch ein an sich niedriger und evtl. noch gesetzeskonformer Blutalkoholwert bei einem Unfall sprichwörtlich das Genick brechen kann!

Ganz genauso und nicht anders.

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