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Hintergründe: Nationales Waffenregister


Jägermeister

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Seit dem 01.01.2013 gibt es in Deutschland das nationale Waffenregister. Mit diesem wird erstmals ein bundesweites zentrales Register eingeführt, in dem sämtliche registrierten Waffen samt zugehörigen Besitzern geführt werden. In aller Kürze soll hier zu jeder erlaubnispflichtigen Schusswaffe aufbewahrt werden:
Mehr unter: http://www.ferner-alsdorf.de/2013/01/hintergruende-nationales-waffenregister-gesetz-rechtsanwalt/
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Ich habe mal versucht, eine zitierfähige Quelle des angeblichen Hitler- Zitats zu finden. Bisheriger Tenor in allen Quellen, die sich damit beschäftigt haben: Es gibt keine Online-Quelle.

Gefunden habe ich aber bei den Kollegen im IWÖ-Forum folgendes Interessantes:

“Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!”

(Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15. 09.1935)

Ich hab die Reden am Parteitag vom 15.09.1935 noch nicht gefunden (Ich suche aus historischem Interesse nicht aus Ideologischem) aber hier sind ein paar Quellen angeführt. Seite 3 und 4

http://www.stephenhalbrook.com/law_revi ... ffnung.pdf

Hier noch ein paar Historische Links

http://www.servat.unibe.ch/law/dns/

FFW-Verbot von 1933

http://www.servat.unibe.ch/law/dns/RGBl ... waffen.pdf

Waffengebrauch 1934

http://www.servat.unibe.ch/law/dns/RGBl ... brauch.pdf

Waffengesetz 1938

http://www.servat.unibe.ch/law/dns/RGBl ... Waffen.pdf

Durchführungsverordnung Waffengesetz 1938

http://www.servat.unibe.ch/law/dns/RGBl ... Waffen.pdf

http://www.servat.unibe.ch/law/dns/RGBl ... Waffen.pdf

Ab 1938 galten alle diese Reichsgesetze auch in Österreich!

Quelle: User rubylaser694
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Zu den Reichsparteitagen 1933-1938 erschien jeweils im darauffolgenden Jahr im Vaterländischen Verlag Weller/Berlin ein Band zur "Reichstagung in Nürnberg", herausgegeben von Julius Streicher (1933-34) und Hanns Kerrl (ab 1935).

Die Bände enthalten neben den Ablaufbeschreibungen der einzelnen Tage auch zahlreiche Fotos sowie die Texte der Redebeiträge.

auch da => Hans Christian Täubrich, Reichsparteitage der NSDAP, 1923-1938, in: Historisches Lexikon Bayerns

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Es wurde die Zahl 350.000 genannt, die sich wie folgt darstellen könnte.

Wer mehr weiss, her mit den Infos:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/nwrg/gesamt.pdf

Datenübermittlung aus dem Nationalen Waffenregister

§ 10 Übermittlung von Daten an Waffenbehörden, Polizeien des Bundes und der Länder, Justiz- und Zollbehörden, Steuerfahndung sowie Nachrichtendienste

1. den Waffenbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben

a) nach dem Waffengesetz,

B) nach den auf Grund des Waffengesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie

c) nach diesem Gesetz und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen,

2. den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden einschließlich Vollstreckungsbehörden für Zwecke der Strafrechtspflege,

3. den zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden für Zwecke des Ordnungswidrigkeitenverfahrens,

4. den Polizeien des Bundes und der Länder

a) zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit einer Person oder bedeutende Sach- oder Vermögenswerte,

B) zum Schutz von Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit der im Rahmen der polizeilichen

Aufgabenerfüllung tätigen Personen, wenn die Datenübermittlung nicht nach Buchstabe a erfolgen kann,

5. den Hauptzoll- und Zollfahndungsämtern sowie dem Zollkriminalamt zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Zollverwaltungsgesetz, dem Zollfahndungsdienstgesetz, dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz; Nummer 4 Buchstabe a und b gilt

entsprechend,

6. den mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach der Abgabenordnung; Nummer 4 Buchstabe a und b gilt entsprechend, sowie

7. den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, dem Militärischen Abschirmdienst und dem Bundesnachrichtendienst zur Erfüllung der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben, sofern sie nicht aus allgemein zugänglichen Quellen, nur mit übermäßigem Aufwand oder nur durch eine den Betroffenen stärker belastende Maßnahme erhoben werden können.

Öffentliche Sicherheit und Ordnung (u.a. Katastrophenschutz und Innere Sicherheit, inkl. Polizei und Bundespolizei) sowie die Institutionen des Rechtsschutzes (u.a. Gerichte, Staatsanwälte) und der Finanzverwaltung (Zollverwaltung, Vermögensverwaltung)

https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/OeffentlicheFinanzenSteuern/OeffentlicherDienst/Personal/Tabellen/Aufgaben.html

Öffentliche Sicherheit und Ordnung 417 592

darunter: Bundesgrenzschutz 37 960

darunter: Polizei 268 275

gesamt Polizei/Grenzschutz: 306.235

Rechtsschutz 175 497

darunter.: Ordentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften 118 238

Finanzverwaltung 229 940

Von über 820.000 Beschäftigten, sind bereits 306.000 bei der Polizei und Grenzschutz. Da bekannt ist, dass jeder Verkehrspolizist zugreifen kann, ist die Zahl 350.000 zwar hiermit nicht völlig korrekt bewiesen, jedoch naheliegend.

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Die GdP hatte den Plan, auch Sozialarbeiter in Krisenzentren einzubeziehen. Dann folgen sicher noch die Leute in den Jobcentern und, und, und.

Die Behauptung, der Einblick ins NRW (Auskunft per Knopfdruck) würde die Sicherheit erhöhen, stimmt einfach nicht. Das einzige was hier geschieht, ist ein ständiges Misstrauen zu etablieren und Angst zu verbreiten.

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Nein.

§19 NWRG gibt Dir ein Auskunftsrecht und in §§10.1 - 10.7 sind die anderen benannt, die Auskunftsrecht haben.

Dein Nachbar und die Medien mit personenbezogenen Daten nicht. Wenn doch, Straftat durch das BVA oder eine der Zugrifsberechtigten. => Verfolgung als Straftat auch einleiten.

Edited by CarlFriedrichvonBöttcher
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Postanschrift:

Bundesverwaltungsamt

50728 Köln

Deutschland

Zu Händen: Referat III A 2

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich gemäß §19 NWRG den Antrag auf Erteilung der schriftlichen Auskunft zu den im NWR gespeicherten Daten meiner Person sowie der mit meiner Person verknüpften bzw. verknüpfbaren Daten.

Erforderliche Angaben nach §19 NWRG zu meiner Person:

Vor- und Nachname:

Straße:

Ort:

Geboren am:

Geboren in:

Dieses Auskunftsverlangen schließt ein, welche Datenübermittlungen nach den §§10 bis 15 NWRG erfolgt sind, welche Personen, von welcher abfragenden Stelle, mit welchem Zweck, in welchem Umfang, mit welcher Autorisierung die Übermittlung von Daten angefordert haben (§10 1. - §10 7. NWRG)? Gleichfalls in dieses Auskunftsersuchen ist eingeschlossen, welche Stellen keine Übermittlung angefordert haben und welche einer Erteilung von Auskünften nach §19 NWRG widersprochen haben.

Mit freundlichen Grüßen

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