Jägermeister Posted January 16, 2013 at 01:39 PM Share Posted January 16, 2013 at 01:39 PM Seit dem 01.01.2013 gibt es in Deutschland das nationale Waffenregister. Mit diesem wird erstmals ein bundesweites zentrales Register eingeführt, in dem sämtliche registrierten Waffen samt zugehörigen Besitzern geführt werden. In aller Kürze soll hier zu jeder erlaubnispflichtigen Schusswaffe aufbewahrt werden:Mehr unter: http://www.ferner-alsdorf.de/2013/01/hintergruende-nationales-waffenregister-gesetz-rechtsanwalt/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steven Posted January 19, 2013 at 06:30 PM Share Posted January 19, 2013 at 06:30 PM Hallo "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgestz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!" Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935 Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pickett Posted January 19, 2013 at 06:59 PM Share Posted January 19, 2013 at 06:59 PM Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935 Schon mal irgendwo eine Audio-oder Filmaufnahme, oder wenigstens eine schriftliche Auszeichnung der Rede gehört/gesehen ? Der Satz wird dem GRÖFATZ zugeschrieben, ein Nachweis existiert meines Wissens nach aber nicht, wobei ich mich gern darüber belehren lasse. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted January 19, 2013 at 07:26 PM Share Posted January 19, 2013 at 07:26 PM ausser dir zweifelt eigentlich keiner die Tatsache des Wortlauts der Rede an ... :pani: zumindestens habe ich ähnlich lautendes noch nicht gehört/gelesen Link to comment Share on other sites More sharing options...
uwegb Posted January 19, 2013 at 07:36 PM Share Posted January 19, 2013 at 07:36 PM :spiteful:Doch, ich. Zitate ohne Fundstelle sind leider wertlos. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 19, 2013 at 07:54 PM Author Share Posted January 19, 2013 at 07:54 PM Die Diskussion um das „ richtige ” Waffengesetz ist mittlerweile fast ein Jahrhundert alt und auch das Waffenrecht schwankte in dieser Zeit stets zwischen einem liberalen Verständnis und einem Totalverbot.Geschichtlicher Abriss Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 19, 2013 at 07:59 PM Author Share Posted January 19, 2013 at 07:59 PM Ich habe mal versucht, eine zitierfähige Quelle des angeblichen Hitler- Zitats zu finden. Bisheriger Tenor in allen Quellen, die sich damit beschäftigt haben: Es gibt keine Online-Quelle. Gefunden habe ich aber bei den Kollegen im IWÖ-Forum folgendes Interessantes: “Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!” (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15. 09.1935) Ich hab die Reden am Parteitag vom 15.09.1935 noch nicht gefunden (Ich suche aus historischem Interesse nicht aus Ideologischem) aber hier sind ein paar Quellen angeführt. Seite 3 und 4 http://www.stephenhalbrook.com/law_revi ... ffnung.pdf Hier noch ein paar Historische Links http://www.servat.unibe.ch/law/dns/ FFW-Verbot von 1933 http://www.servat.unibe.ch/law/dns/RGBl ... waffen.pdf Waffengebrauch 1934 http://www.servat.unibe.ch/law/dns/RGBl ... brauch.pdf Waffengesetz 1938 http://www.servat.unibe.ch/law/dns/RGBl ... Waffen.pdf Durchführungsverordnung Waffengesetz 1938 http://www.servat.unibe.ch/law/dns/RGBl ... Waffen.pdf http://www.servat.unibe.ch/law/dns/RGBl ... Waffen.pdf Ab 1938 galten alle diese Reichsgesetze auch in Österreich!Quelle: User rubylaser694 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted January 19, 2013 at 08:32 PM Share Posted January 19, 2013 at 08:32 PM Zu den Reichsparteitagen 1933-1938 erschien jeweils im darauffolgenden Jahr im Vaterländischen Verlag Weller/Berlin ein Band zur "Reichstagung in Nürnberg", herausgegeben von Julius Streicher (1933-34) und Hanns Kerrl (ab 1935). Die Bände enthalten neben den Ablaufbeschreibungen der einzelnen Tage auch zahlreiche Fotos sowie die Texte der Redebeiträge. auch da => Hans Christian Täubrich, Reichsparteitage der NSDAP, 1923-1938, in: Historisches Lexikon Bayerns Link to comment Share on other sites More sharing options...
Speed Posted January 19, 2013 at 08:43 PM Share Posted January 19, 2013 at 08:43 PM Hallo, hab da noch eine Frage zu. Wer hat jetzt da alles Zugriff auf das NWR? Polizei und Staatsanwaltschaft ist klar. Gibt's da noch andere die einen Zugriff bekommen? Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted January 19, 2013 at 08:54 PM Share Posted January 19, 2013 at 08:54 PM Es wurde die Zahl 350.000 genannt, die sich wie folgt darstellen könnte. Wer mehr weiss, her mit den Infos: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/nwrg/gesamt.pdf Datenübermittlung aus dem Nationalen Waffenregister § 10 Übermittlung von Daten an Waffenbehörden, Polizeien des Bundes und der Länder, Justiz- und Zollbehörden, Steuerfahndung sowie Nachrichtendienste 1. den Waffenbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben a) nach dem Waffengesetz, nach den auf Grund des Waffengesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie c) nach diesem Gesetz und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, 2. den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden einschließlich Vollstreckungsbehörden für Zwecke der Strafrechtspflege, 3. den zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden für Zwecke des Ordnungswidrigkeitenverfahrens, 4. den Polizeien des Bundes und der Länder a) zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit einer Person oder bedeutende Sach- oder Vermögenswerte, zum Schutz von Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit der im Rahmen der polizeilichen Aufgabenerfüllung tätigen Personen, wenn die Datenübermittlung nicht nach Buchstabe a erfolgen kann, 5. den Hauptzoll- und Zollfahndungsämtern sowie dem Zollkriminalamt zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Zollverwaltungsgesetz, dem Zollfahndungsdienstgesetz, dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz; Nummer 4 Buchstabe a und b gilt entsprechend, 6. den mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach der Abgabenordnung; Nummer 4 Buchstabe a und b gilt entsprechend, sowie 7. den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, dem Militärischen Abschirmdienst und dem Bundesnachrichtendienst zur Erfüllung der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben, sofern sie nicht aus allgemein zugänglichen Quellen, nur mit übermäßigem Aufwand oder nur durch eine den Betroffenen stärker belastende Maßnahme erhoben werden können. Öffentliche Sicherheit und Ordnung (u.a. Katastrophenschutz und Innere Sicherheit, inkl. Polizei und Bundespolizei) sowie die Institutionen des Rechtsschutzes (u.a. Gerichte, Staatsanwälte) und der Finanzverwaltung (Zollverwaltung, Vermögensverwaltung) https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/OeffentlicheFinanzenSteuern/OeffentlicherDienst/Personal/Tabellen/Aufgaben.html Öffentliche Sicherheit und Ordnung 417 592 darunter: Bundesgrenzschutz 37 960 darunter: Polizei 268 275 gesamt Polizei/Grenzschutz: 306.235 Rechtsschutz 175 497 darunter.: Ordentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften 118 238 Finanzverwaltung 229 940 Von über 820.000 Beschäftigten, sind bereits 306.000 bei der Polizei und Grenzschutz. Da bekannt ist, dass jeder Verkehrspolizist zugreifen kann, ist die Zahl 350.000 zwar hiermit nicht völlig korrekt bewiesen, jedoch naheliegend. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Speed Posted January 19, 2013 at 09:37 PM Share Posted January 19, 2013 at 09:37 PM Na wunderbar. Mehr fällt mir im Moment nicht dazu ein. Danke für die Auskunft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted January 19, 2013 at 09:43 PM Share Posted January 19, 2013 at 09:43 PM Yup und Katjas Darstellung darf man durchaus als konservativ sehen, ggf. haben viel mehr Personen Zugriff. Oben stehen nur die, die sicher können. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted January 19, 2013 at 09:51 PM Share Posted January 19, 2013 at 09:51 PM sie können oder könnten es , machen es aber nicht da jede Nachfrage im Register protokolliert wird und im Nachhinein begründet werden muss und die Nachfrage bezieht sich lediglich auf den Fakt - sind Waffen zu erwarten oder nicht da ist weder die Anzahl noch irgendwas anderes konkretes ersichtlich ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Katja Triebel Posted January 19, 2013 at 10:05 PM Share Posted January 19, 2013 at 10:05 PM Die GdP hatte den Plan, auch Sozialarbeiter in Krisenzentren einzubeziehen. Dann folgen sicher noch die Leute in den Jobcentern und, und, und. Die Behauptung, der Einblick ins NRW (Auskunft per Knopfdruck) würde die Sicherheit erhöhen, stimmt einfach nicht. Das einzige was hier geschieht, ist ein ständiges Misstrauen zu etablieren und Angst zu verbreiten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
El Marinero Posted January 19, 2013 at 11:05 PM Share Posted January 19, 2013 at 11:05 PM ... Das einzige was hier geschieht, ist ein ... Angst zu verbreiten. Ach. Deswegen begegnen mir jetzt alle auf einmal so mit ausgesuchter Höflichkeit. Habe mich schon gewundert, dass mir auf dem Finanzamt als erstes ein Kaffee angeboten wurde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
pgj Posted January 20, 2013 at 06:38 PM Share Posted January 20, 2013 at 06:38 PM Danke Katja für die Info´s. Vielleicht weist Du ja mehr. Darf eigentlich jeder nach dem Informationsfreiheitsgesetz Auskunft aus dem NWR verlangen? So nach dem Motto: "Ich habe Angst vor Waffen, haben meine Nachbarn Waffen?" Peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted January 20, 2013 at 06:43 PM Share Posted January 20, 2013 at 06:43 PM (edited) Nein. §19 NWRG gibt Dir ein Auskunftsrecht und in §§10.1 - 10.7 sind die anderen benannt, die Auskunftsrecht haben. Dein Nachbar und die Medien mit personenbezogenen Daten nicht. Wenn doch, Straftat durch das BVA oder eine der Zugrifsberechtigten. => Verfolgung als Straftat auch einleiten. Edited January 20, 2013 at 06:55 PM by CarlFriedrichvonBöttcher Link to comment Share on other sites More sharing options...
pgj Posted January 20, 2013 at 06:47 PM Share Posted January 20, 2013 at 06:47 PM @CarlFriedrichvonBöttcher Das klingt doch mal gut. Danke für die Info. Peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted January 20, 2013 at 06:56 PM Share Posted January 20, 2013 at 06:56 PM Den ersten Versuch hat es durch die Presse schon gegeben und den hat der Pressesprecher öffentlich serh eindeutig im Auftrag des Bundesinnenministers abgelehnt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Heikoweh Posted January 20, 2013 at 07:06 PM Share Posted January 20, 2013 at 07:06 PM @El Vorsicht, der war ohne das gefährliche Koffein. Die kennen dich!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted January 20, 2013 at 07:22 PM Author Share Posted January 20, 2013 at 07:22 PM CFvB: Stelle doch mal Deinen Abfragetext hier ein. Kannst auch gerne meine Version nehmen. Bin nur mit Handy online und kann das momentan leider nicht einstellen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted January 20, 2013 at 08:04 PM Share Posted January 20, 2013 at 08:04 PM Postanschrift: Bundesverwaltungsamt 50728 Köln Deutschland Zu Händen: Referat III A 2 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich gemäß §19 NWRG den Antrag auf Erteilung der schriftlichen Auskunft zu den im NWR gespeicherten Daten meiner Person sowie der mit meiner Person verknüpften bzw. verknüpfbaren Daten. Erforderliche Angaben nach §19 NWRG zu meiner Person: Vor- und Nachname: Straße: Ort: Geboren am: Geboren in: Dieses Auskunftsverlangen schließt ein, welche Datenübermittlungen nach den §§10 bis 15 NWRG erfolgt sind, welche Personen, von welcher abfragenden Stelle, mit welchem Zweck, in welchem Umfang, mit welcher Autorisierung die Übermittlung von Daten angefordert haben (§10 1. - §10 7. NWRG)? Gleichfalls in dieses Auskunftsersuchen ist eingeschlossen, welche Stellen keine Übermittlung angefordert haben und welche einer Erteilung von Auskünften nach §19 NWRG widersprochen haben. Mit freundlichen Grüßen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dagobertreiten Posted January 20, 2013 at 08:17 PM Share Posted January 20, 2013 at 08:17 PM (edited) Postanschrift: Bundesverwaltungsamt 50728 Köln Deutschland ... Gibt es dazu schon eine Antowrt? Edited January 20, 2013 at 09:09 PM by Jägermeister Link to comment Share on other sites More sharing options...
CarlFriedrichvonBöttcher Posted January 20, 2013 at 08:36 PM Share Posted January 20, 2013 at 08:36 PM Das geht an Beamte. Du solltest Beamtenmikado kennen. Wer sich zuerst bewegt, hat verloren. Und ein Beamter nimmt nichts an, vor allem keine Vernunft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted January 20, 2013 at 09:35 PM Share Posted January 20, 2013 at 09:35 PM Villeicht darf irgendwann jeder der dafür bezahlt Einsicht nehmen. Bei den Einwohnermeldeämtern wird das ja auch bereits erfolgreich praktiziert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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