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Hintergründe: Nationales Waffenregister


Jägermeister

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Rahmenvertrag zu "Qualitätssicherung in IT-Projekten" abgeschlossen; weitere Rahmenverträge für die Bundesverwaltung in Vorbereitung

Mehr unter http://www.bva.bund.de/BIT/DE/Meldungen/2013/201304__neue__rv__qs.html

Quelle: BVA-Newsletter vom 23.04.2013 (Newsletter der Bundesstelle für Informationstechnik (BIT), April 2013)

Da frage ich mich doch, ob diese :gänsef: Berater :gänsef: auch am NWR rumschrauben durften?

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Frag mal den Geschäftsführer von Hege unter sechs Augen. Der weiß mehr als ich dummer Fragesteller.

BTW, wir nähern uns der Grenze für die Anwendung von §75 VWGO, wenn man die Zwischennachricht als Fristverlängerung betrachtet. Sonst jetzt schon die Untätigkeitsklage zulässig. Drei Monate sind um, seit Eingangsdatum Auskunft nach §19 NWRG beim BVA.

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Die Erfahrung von pgj ist keine singuläre Erscheinung, aber auch persenenbezogen vermehrt oder nicht existent.

Ich weiß nicht wie Du das jetzt mit "ist keine singuläre Erscheinung, aber auch persenenbezogen vermehrt oder nicht existent" meinst.

Die Erfahrungen die ich auf Grund meiner Selbstständigkeit mit div. Behörden und Ämtern gesammelt habe "zwingen" mich geradezu für mich wichtige Schreiben per Einschreiben/Rückschein an die Behörden/Ämter zu versenden. Leider geht es nicht anders.

Und das "bischen mehr an Porto" bin ich in bestimmten fällen auch gerne bereit zu zahlen.

Peter

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Nichts ist unmöglich.

Abhängig von der Person in der öffentlichen oder privaten Verwaltung geht es korrekt zu oder nicht.

Das Risiko bei unbekannten Adressaten kist gefühlt gegenüber deutlich gestiegen.

Es gibt aber auch jene, wo es korrekt zu geht, wenn in der Sache auch Meinungsverschiedenheiten bestehen.

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Ich weiß nicht wie Du das jetzt mit "ist keine singuläre Erscheinung, aber auch persenenbezogen vermehrt oder nicht existent" meinst.

Die Erfahrungen die ich auf Grund meiner Selbstständigkeit mit div. Behörden und Ämtern gesammelt habe "zwingen" mich geradezu für mich wichtige Schreiben per Einschreiben/Rückschein an die Behörden/Ämter zu versenden. Leider geht es nicht anders.

Und das "bischen mehr an Porto" bin ich in bestimmten fällen auch gerne bereit zu zahlen.

Peter

Per Fax gilt auch als Zugestellt und man kann die Annahme nicht verweigern.

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