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WBK für Sachkundeausbildung


greyman

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Vorgeschichte:

Unsere liebe Behörde möchte einer Sachkundeausbildung des Vereins nicht anerkennen, obwohl sie es laut WaffG müsste.

Da wir als Verein aber nicht dadurch geschädigt sind können wir leider nichts machen. Die Teilnehmer möchten sich aber natürlich ihre erste WBK nicht erklagen, verständlich.

Nun der Plan ein Anerkennungsverfahren durchzuführen und das ganze dann gewerblich zu machen.

Dazu zwei Fragen:

- welche Voraussetzungen dazu darf die Behörde verlangen

- ist die gewerbliche Sachkundeausbildung ein vom Bedürfnis umfasster Zweck für private/vereinseigene Sportwaffen oder muss die Behörde dann eine extra WBK ausstellen (so in der VerwV vorgesehen)

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Hierzu erst einmal ein paar Fragen.

1. Habt ihr Umfang und Teilnehmer der Sachkundeasubildung VORAB der Behörde übermittelt?

2. Habt ihr die Lehrinhalte und die Prüfungsunterlagen vorab der Behörde vorgelegt?

3. Hattet ihr das Okay der Behörde zur Sachkundeausbildung?

Wir machen das so, laden auch die Behördenvertreter zur Prüfung ein und hatten nie Probleme.

Wenn die Behörde aber Ärger machen will, dann kann sie das.

Ob ihr eine WBK beantragen dürft oder sogar müsst oder die Sachkundeausbildung mit vorhandene Privatwaffen durchführen könnt ist alles im Ermessenspielraum der Behörde versenkt und ihr seid da tatsächlich vom Goodwill abhängig.

Von der gewerblichen Sachkundausbildung als Firma rate ich erst mal ab, hier wäre wohl ein entsprechender Sachkundenachweis und ein Ausbildungbefähigungsnachweis von Vorteil, aber auch wieder nicht zwingend Bedingung.

Das Problem hierbei sind viele rechtliche Fallstricke, aus denen einem Foristi auch schon mal die Aberkennung der Zuverlässigkeit erwuchs, welche aber wieder eingeklagt werden konnte.

Wenn du allerdingd tatsächlich gewerblicher Sachkundeausbilder bist, dann steht dir auch eine WBK mit entsprechend Umfangreicher Erwerbsberechtigung zu. Und in diesem Falle greife bitte keinesfalls auf Vereinswaffen zurück.

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Vorgeschichte:

Unsere liebe Behörde möchte einer Sachkundeausbildung des Vereins nicht anerkennen, obwohl sie es laut WaffG müsste.

Muß sie nur, wenn der Antrag auf WBK von Mitgliedern des betreffenden Vereins eingereicht wird - ansonsten hat der Medizinmann schon einiges dazu geschrieben

Vorgeschichte:

Nun der Plan ein Anerkennungsverfahren durchzuführen und das ganze dann gewerblich zu machen.

Ihr könnt ja ein Anerkennungsverfahren durchführen, ohne es gleich gewerblich zu machen - funktioniert bei uns ganz gut und hat bislang auch keine Schwierigkeiten gegeben - außer beim NDSB mit Teilbereichen [z. B. (Stand-)aufsicht]. Näheres können wir gern per PN/Telefon besprechen.

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Hierzu erst einmal ein paar Fragen.

1. Habt ihr Umfang und Teilnehmer der Sachkundeasubildung VORAB der Behörde übermittelt?

2. Habt ihr die Lehrinhalte und die Prüfungsunterlagen vorab der Behörde vorgelegt?

3. Hattet ihr das Okay der Behörde zur Sachkundeausbildung?

  1. Ja
  2. Ja
  3. Es wurde ordnungsgemäß angezeigt und kein Widerspruch erhoben.

Wir haben uns an jeden Pups des WaffG gehalten, die Trulla sogar zur Prüfung eingeladen. Die hat aber kein Interesse daran, daß wir so etwas ausbilden, geschweige denn Waffen besitzen. Analog zu der Frau B. aus dem RP D.

Exakt der gleich schwere Fall von Hoplophobie!

Wir machen das so, laden auch die Behördenvertreter zur Prüfung ein und hatten nie Probleme.

Wenn die Behörde aber Ärger machen will, dann kann sie das.

Ob ihr eine WBK beantragen dürft oder sogar müsst oder die Sachkundeausbildung mit vorhandene Privatwaffen durchführen könnt ist alles im Ermessenspielraum der Behörde versenkt und ihr seid da tatsächlich vom Goodwill abhängig.

Von der gewerblichen Sachkundausbildung als Firma rate ich erst mal ab, hier wäre wohl ein entsprechender Sachkundenachweis und ein Ausbildungbefähigungsnachweis von Vorteil, aber auch wieder nicht zwingend Bedingung.

Das Problem hierbei sind viele rechtliche Fallstricke, aus denen einem Foristi auch schon mal die Aberkennung der Zuverlässigkeit erwuchs, welche aber wieder eingeklagt werden konnte.

Wenn du allerdingd tatsächlich gewerblicher Sachkundeausbilder bist, dann steht dir auch eine WBK mit entsprechend Umfangreicher Erwerbsberechtigung zu. Und in diesem Falle greife bitte keinesfalls auf Vereinswaffen zurück.

Es geht ja gerade um die staatliche Anerkennung. Ob als Firma oder privat ist fast egal.
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