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Anmeldefreiheit von antiken Schwarzpulverhinterladern?


wilhelm25

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Kann mir jemand sagen, ob antike einschüssige Schwarzpulverhinterlader des Modell- Baujahres 1867 angemeldet werden müssen oder nicht?

Ich habe mir so ein Teil von einem Waffenbesitzer gekauft, der die Waffe ursprünglich auf WBK hatte. Seine Behörde hat die Waffe dann ausgetragen, weil keine Anmeldepflicht bestand. Die WBK wurde leider nicht aufgefunden; ich habe aber keine Zweifel an dieser Aussage. Dieser Mensch hat noch mehr Wummen und der macht da keinen Unsinn. Ich bin mir zu exakt 100% sicher.

Ich habe mich dann mit ein paar Bildern an meine Waffensachbearbeiterin gewandt und gefragt, ob die Anmeldefreiheit noch besteht. Wer hat schon die totale Kontrolle, was sich im Waffengesetz so tut, ohne daß „Normalbürger“ das wissen. Der Vorbesitzer hatte auch nix dagegen, daß ich die Anmeldefreiheit kontrollieren würde.

Ich kenne mich im Waffengesetz gut aus, aber es gibt auch Lücken. Eine aktuelle Auskunft zur Anmeldefreiheit sollte es schon sein.

Ich kann zur Waffe die folgenden Angaben machen, die für Waffenbesitzer ausreichen sollten. Auf PN kann ich die Bilder schicken oder sie hier einstellen.

Es handelt sich um eine einschüssige gezogene Büchse mit Rolling-Block-System.

Das Kaliber ist unbekannt. Das von mir ursprüngliche vermutete Kaliber 12,7 x 44 R kann es nicht sein, weil Geschosse im Kaliber 12,7 mm (entspricht Kaliber 50) für den Lauf offensichtlich viel zu dick sind.

In amerikanischen Internetforen steht etwas vom Kaliber 45/ 70; das kann es aber nicht sein, weil diese Hülsen nicht ladefähig sind. In den Foren wird festgestellt, daß die Patronen 45/ 70 nur „zufällig“ passen und es sich in Wirklichkeit um ein anderes Kaliber handelt. Die Hülsen 45/ 70 sind nach dem Verfeuern arg ausgebaucht.

Meine Waffe hat also ein anderes Kaliber. Die 45/ 70-Dinger gehen bei mir nicht rein. Deshalb können die auch nicht ausbauchen.

Es wird längere Zeit in Anspruch nehmen, um einen Patronenlagerabguß zu fertigen. Mir fehlt noch Fachwissen zur erforderlichen Technik; obwohl es nicht so furchtbar kompliziert sein soll. Ich kann also keine Angaben zum Kaliber machen. Der Lauf ist aber offensichtlich original; das ergibt sich aus dem ganzen Erscheinungsbild der Waffe.

Baujahr oder Modelljahr: 1867

Hersteller: Kobenhavns Toihuus

System: Rolling Block

Diese Art Waffen wurden durchaus auf das Kaliber 8mm umgebaut. Eine solche Waffe war früher mal in meinem Besitz. Es handelt sich bei der erworbenen Waffe definitiv nicht um das Kaliber 8mm. Der Laufinnendurchmesser ist wesentlich größer.

Von anderen Waffenbesitzern habe ich die Ansage erhalten, daß solche Waffen nicht angemeldet werden müssen, wenn es sich eindeutig um Schwarzpulverhinterlader handelt. Die genaue Textstelle im Gesetz oder Hinweise auf die Textstelle konnten aber nicht genannt werden.

Waffen moderner Fertigung und gleichen Kalibers müssen angemeldet werden; da besteht kein Zweifel.

Meine Sachbearbeiterin hat ihr Fachwissen von Landeskriminalamt. Das ist für meinen Geschmack nicht unbedingt eine gute Quelle. Die können sicherlich eine Tatwaffe von einer „sauberen“ Waffe unterscheiden. Müssen die aber Kenntnisse über Feinheiten des Waffenrechtes haben? Müssen die Kenntnis von dieser Feinheit haben?

Ich habe versucht, ein paar weitere Behördenkontakte anzuzapfen, aber Niemanden mit Fachwissen angetroffen. Vielleicht habe ich Morgen Glück.

Da ich die Anmeldung bestimmt zwei bis drei Tage verzögern kann; meine Sachbearbeiterin hat ja Kenntnis von der Waffe; möchte ich die Gelegenheit nutzen, hier nach weiteren Gesetzesquellen zu fragen.

Es geht nicht um die 12,xx Euro Anmeldegebühr. Es geht auch nicht darum meine Sachbearbeiterin in die Pfanne zu hauen. Ich habe ein brauchbares Arbeitsverhältnis zu ihr. Die Ansage lautet ganz klar: Wenn Sie etwas von mir will, dann schickt sie eine E-Mail und ich melde mich so schnell wie es geht. Das funktioniert gut und ich werde es mir mit ihr nicht verderben.

Ich halte diese Frau für interessiert und neugierig. Sollte ich Hinweise darauf finden, daß die Waffe nicht angemeldet werden muß, dann wird sie es prüfen. Sie wird dazu lernen und ich werde darüber nicht die Geduld verlieren. Meine WBK liegt noch bei ihr und es ist abgesprochen, daß sie dort bleibt, bis die Anmeldefrage geklärt ist.

Hat hier jemand einschlägige Kenntnisse? Bitte mit Quelle. Mit Mutmaßungen kann ich bei meiner Sachbearbeiterin nicht aufschlagen.

Ich bin eine ziemlich freche Person und habe deshalb in der Waffenrechtsabteilung des Bundesinnenmimisteriums in Balin angerufen. Da bin ich aber an eine „gute BEAMTENPERSON“ geraten. Das mit der „guten Beamtenperson“ habe ich dieser Person gesagt. Dann war Alles vorbei und es war klar, daß von dort deshalb keine Auskunft zu bekommen war, weil dort kein Fachwissen vorhanden ist. Auch mein Angebot zurückrufen zu können und die Möglichkeit zur Kontrolle meiner Identität im Internet, hat nicht geholfen. Ich stehe nämlich mit meiner Telefonnummer im Internet. Da wurde Angst vor einer Telefonfalle vorgetäuscht!

Ich wollte dieser Person dann noch erzählen, daß der allgemein schlechte Ruf der Behörden an „Auskünften“ wie dieser liegt; dazu bin ich aber nicht mehr gekommen.

Kann es sein, daß Personen ohne Fachwissen „hochlaufen“ wenn die spüren, daß die es mit Leuten MIT FACHWISSEN zu tun haben, die in sich ruhen?

Menschen die in sich ruhen (ich zähle mich dazu) erleben es gelegentlich, daß andere Personen in ihrer Nähe „durchdrehen“. Ob da in Balin „durchgedreht“ wurde, kann ich nicht sagen; das ganze Telefonat war aber sehr bizarr! Die „Gegenseite“ wurde immer hektischer und es war ziemlich schnell klar, daß da nix zu holen war.

Solche Telefonate sind irgendwie unangenehm. Man lernt selber nix. Man (ich) kann kein Fachwissen vermitteln; man (ich) kann keinen Arbeits- Gesprächskontakt aufbauen; da gibt es nur Unruhe! So war es auch bei dem Gespräch mit Balin.

Ich finde es schon frech, daß wir uns als Bürger Aufsichtspersonen gefallen lassen müssen, die offensichtlich von „Tuten und Blasen“ gar keine Ahnung haben und die dann noch anfangen, auf der total formalen Schiene Scheinargumente zu „spucken“! Solche Leute gehören unter Aberkennung der Pensionsansprüche aus dem öffentlichen Dienst entfernt.

Es ist noch ein langer Weg, bis wir eines Tages (hoffentlich) dazu kommen, daß Verwaltungsleute von dem zu beaufsichtigenden Rechtsgebiet Ahnung haben müssen. Begründete Beschwerden betroffener Bürger sollten dann sehr schnell zur Ablösung führen!

Der ganze Unsinn mit dem Waffengesetzt läßt sich ja nur erklären, weil an entscheidenden Stellen immer wieder ahnungslose Ideologen gesessen haben und in die Politik keine Vernunft zu bekommen war.

Es wird wirklich Zeit, daß sich da etwas ändert.

So geht es einem, wenn man zum Waffenrecht Auskunft braucht. Meine Sachbearbeiterin ist wenigstens höflich. Die gibt zu, daß sie gelegentlich andere Leute fragen muß. Die sucht sie sich dann auch selber aus. Das ist absolut in Ordnung. In allen Routinesachen ist sie sattelfest. Wer hat aber schon von „anmeldefreien antiken Schwarzpulverhinterladern“ gehört? Es gibt diesen Fall. Ich habe die Wumme in meiner „Blechdose“.

Anmelden oder nicht anmelden: Das ist hier die Frage.

Wenn es keine verwertbaren anderslautenden Angaben gibt, wird angemeldet. Meine Sachbearbeiterin ist im Moment der Meinung, daß das gemacht werden muß.

Ich will es halt genau wissen! Ich bin schon immer so gewesen.

Hat ggf. jemand Kenntnis darüber, auf Grund welcher „ehemaligen“ Regelung des Waffenrechtes die Waffe ausgetragen worden ist?

Wir sollten auch Fachwissen zu seltenen Themen des Waffenrechtes erarbeiten. Je mehr Detailwissen wir haben umso eher können wir unsere Rechte erhalten UND ERWEITERN!

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Mit perkussionszündung Anmeldefrei.

Zündnadel Anmeldefrei

Zentral- oder randfeuer meldepflichtig.

Exakt. Da anscheinend Patronenwaffe, WBK-pflichtig.

Siehe WaffG Anlage 2

Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

1.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

1.1

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

1.2

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;

1.3

Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

1.4

Kartuschenmunition für die in Nummer 1.3 bezeichneten Schusswaffen;

1.5

veränderte Langwaffen, die zu Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen bestimmt sind (Salutwaffen), wenn sie entsprechend den Anforderungen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.5 abgeändert worden sind.

1.6

Schusswaffen, die vor dem 1. April 1976 entsprechend den Anforderungen des § 3 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 19. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2522) verändert worden sind;

1.7

einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

1.8

Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

1.9

Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

1.10

Armbrüste;

1.11

Kartuschenmunition für die nach Nummer 1.5 abgeänderten Schusswaffen sowie für Schussapparate nach § 7 des Beschussgesetzes;

1.12

pyrotechnische Munition, die das Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 5 zur Dritten Verordnung zum Waffengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 1991 (BGBl. I S. 1872) mit der Klassenbezeichnung PM I trägt.

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Schau dir doch mal im Waffengesetz nach der Anlage 2.

Unter Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, 1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

1.7

einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell

vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

So, hat die Rolling Block eine Zündhütchenzündung?

Wenn "Ja" -> Erlaubnisfrei

wenn "Nein" ->Erlaubnispflichtig.

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Ganz einfach.

Erlaubnisfrei sind Feuerwaffen Modell vor dem 1.1.1871 mit

Lunten- und Funkenzündung (Rad- und Steinschloss; auch mehrläufig und mehrschüssig)

Zündnadelzündung (auch Revolver)

einschüssige Feuerwaffen mit Perkussionszündung

Erlaubsnispflichtig ohne Ausnahme sind alle anderen Feuerwaffen, insbesondere solche mit Randfeuer und Zentralfeuerzündung.

Das von Dir beschriebene Gewehr ist nach Deienr Beschreibung daher als erlaubnispflichtig einzustufen.

Kannst Du an der von Schuster angegebenen Fundstelle im Waffnegesetz nachlesen. Was in der Anlage nicht ausdrücklich erlaubnisfrei gestellt ist, ist erlaubnispflichtig.

Waffengesetz ist Gesetz mit Verbotsvorbehalt oder platt formuliert, was nicht erlaubt ist, ist verboten.

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...

Baujahr oder Modelljahr: 1867

Hersteller: Kobenhavns Toihuus

System: Rolling Block

Dänisches Rollblockgewehr m/1867, gefertigt zwischen 1870 und 1888, Seriennummernbereich zwischen von 40.001 bis 71.551.

Die Waffen verschossen ursprünglich eine Randfeuerpatrone (11,7x41R) und wurden ab 1896 auf die Zentralfeuerpatrone 11,7x51R (mit Mantelgeschoss und NC-Pulver) umgestellt.

Die ursprünglich bei Remington gefertigten Gewehre wurden schon vor 1890 an die dänischen Schützenvereine abgegeben und dort auf die dänische Schützenpatrone 11,7x46R (wiederladbar, mit Zentralzündung) umgestellt.

Die dänische Patrone 11,7x51R hat eine gewisse Ähnlichkeit mitz der .45-70, ist abe retwas jkürzer und hat einen (geringfügig) anderen Randdurchmesser.

...Diese Art Waffen wurden durchaus auf das Kaliber 8mm umgebaut. ...

Meist in Schweden. In Dänemark hat nur die Marine ihre Rollblockgewehre auf die patrone 8mm Dänisch Krag umgestellt. Diese Gewehre sind relatiov selten.

...Von anderen Waffenbesitzern habe ich die Ansage erhalten, daß solche Waffen nicht angemeldet werden müssen, wenn es sich eindeutig um Schwarzpulverhinterlader handelt. ...

Das ist definitiv falsch, aber das steht ja schon in anderen Antworten.

Die Waffe ist zweifelsfrei "WBK-pflichtig".

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Es wird sich um ein "Dänisches Remingtongewehr" M1867 handeln:

http://www.militaryrifles.com/denmark/danshrem.htm

Hat die Waffe 2 Löcher für den Schlagbolzen? (einen für Zentralfeuer, einen für Randfeuer)

...

Genau so ein Teil habe ich! Die Waffe hat zwei Schlagbolzenlöcher und Schützenmarkierungen.

Über das Kaliber kann ich noch nix sagen. Dazu muß erst ein Patronenlagerabguß her.

Zum Waffengesetz: Das Gesetz selber kenne ich. Kennt Ihr auch die ganzen Ausnahmen und die Fundstellen für die Ausnahmen?

Es gibt z.B. eine Freistellung für Luftgewehre mit mehr als 7,5 Joule, die im Prinzip WBK-pflichtig sind. Wenn dies Waffen "alt genug" sind, braucht man keine WBK.

Ich bin mal an ein uraltes Luftgewehr gekommen (durch Zufall) habe das F im Fünfeck gesucht, überlegt ob ich die Waffe zur Markierung zum Hersteller schicken sollte und habe das Teil dann "der Einfachheit wegen" zersägt und in die Tonne gestellt. Die Pumpe war irgendwie verbraucht und nicht mehr "schön".

Jahre später habe ich erfahren, daß ich die Luftpumpe hätte behalten können, ohne etwas falsch zu machen. Es gibt eine Freistellung für diese Luftpumpen. Man muß vielleicht nur beim Hersteller das genaue Baujahr prüfen.

Mir ist unklar, wo diese Ausnahme steht; es gibt sie.

Für einschüssige Schwarzpulverhinterlader kann es sowas auch geben. Ich habe noch zwei Quellen, die ich noch nicht erreichen konnte. Die werde ich noch befragen.

Im Zweifelsfall ist so eine Einzellader-Schwarzpulver-Langwaffe ja auch "gefährlicher als ein AR15". Wahrscheinlich ist es möglich, mit so einem Rolling-Block einen Weltkrieg auszulösen.

Dieses Beispiel ist mal wieder ein Beleg dafür, daß man im Waffenrecht nix für gegeben nehmen sollte. Etwas gesunder Menschenverstand ist angesagt.

Am kommenden Donnerstag muß ich den Anmeldebogen absenden. Ich habe mir bei einer Geschäftsaufgabe noch einen Martini-Henry in 577-450 gekauft, den ich erst am komenden Mittwoch holen kann. Durch so einfach Zufälle kommt man an Zeit. Ich habe das meine Sachbearbeiterin mitgeteilt und das findet bei ihr immer Verständnis.

Vielen Dank für die Hinweise zu den möglichen Kalibern. Ich bin gespannt, was es dann letztlich wirklich ist.

Nachtrag: Das Beispiel aus Balin ist echt und hat wirklich so stattgefunden. Es ist schon ein ziemliches Problem, daß "die Behörden" i.d.R. nicht in der Lage sind, bei gesetzestreuen Bürgern Entspannung und Nachsicht walten zu lassen.

Wenn die mit Kriminellen so umgehen würden, wie die das mit gesetzestreuen Bürgern tun, dann würde ich das schon sehr gut finden. Es gibt nur zu viele Gerüchte, daß die vor wirklichen Kriminellen Angst haben. Da kann ja die Frau oder das Kind ein Messer ins Kreuz kriegen. Die Maffia arbeitet so und wenn man sich vereinzeln läßt, dann arbeitet die Maffia auch erfolgreich.

Aus Amerika gibt es ja auch zunehmend Gerüchte, daß man als Krimineller vor Gericht eher freigesprochen als verurteilt wird. Nur wenn man keine kriminellen Absichten gehabt hat und keine kriminelle Ausstrahlung hat, dann muß man in den USA damit rechnen, in der "Todeszelle zu landen".

Es wird Zeit, daß die Welt nicht mehr auf dem Kopf steht und wir wieder anfangen, auf unseren Füßen zu gehen.

Entweder uns wächst bald wieder ein Rückgrad, oder wir kommen Alle als "Hudefutter" in die Dose.

Ich bin dafür, wir lassen uns wieder Rückgräder wachsen. Je mehr um so besser.

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Genau so ein Teil habe ich! Die Waffe hat zwei Schlagbolzenlöcher und Schützenmarkierungen.

Über das Kaliber kann ich noch nix sagen. Dazu muß erst ein Patronenlagerabguß her.

Zum Waffengesetz: Das Gesetz selber kenne ich. Kennt Ihr auch die ganzen Ausnahmen und die Fundstellen für die Ausnahmen?

.....

Für einschüssige Schwarzpulverhinterlader kann es sowas auch geben. Ich habe noch zwei Quellen, die ich noch nicht erreichen konnte. Die werde ich noch befragen.

Viel Spass bei der Suche nach weiteren Schlupflöchern, ... wenn du diese finden solltest, kanns du die ja hier rausprosaunen.

Wobei, der Gesetzestext bezüglich der erlaubnisfreien Waffen ist eindeutig, deine fällt nicht darunter, also Anmelden.:bayer:

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Es kann doch nicht so schwer sein, die Anlae 2 im Waffengesetz zu lesen.

Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2

Erlaubnsifreier Erwerb (>= 18 Jahre) und Besitz

1.7

einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell

vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

1.8

Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

1.9

Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

Alles andere ist erlaubnispflichtig.

Also Tingle, Pocket Vest Derringer sowie andere Replikas ohne historisch belegbare Vorbilder und alle Schwarzpulverwaffen mit Rand- und Zentralfeuerpatronen welche nicht unter 1.7,1.8 oder 1.9 oben fallen, sind erlaubnispflichtig; ohne wenn und aber und Ausnahmen.

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Ich soll nicht lesen und verstehen können????????

WER behauptet das?

Das „Drama“ mit dem Rolling-Block-Teil hat sich geklärt! Die Wumme ist definitiv anmeldepflichtig.

Ich habe einen mir zugänglichen Behördenkontakt angerufen. Da gibt es in einem LKA Fachwissen, daß über das behördlich erforderliche Maß hinausgeht. Bei meiner Kontaktperson liegt das daran, daß es private Interessen zum Thema gibt.

Mit dem „neuen“ Waffengesetz von 1970 (?) gab es eine Liste von Kalibern. Alle Waffen, die ein auf dieser Liste stehendes Kaliber hatten, waren anmelde- und WBK-pflichtig. Alle anderen Waffen waren anmelde- und WBK-frei. Erst 1976 wurden diese paradiesischen Verhältnisse beendet und eine Amnestie ausgerufen, damit diese nicht gemeldeten Waffen alle angemeldet werden konnten.

Bekannt sind die vielen tausend Waffen im Kaliber 7,65 Argentino, die damals verhökert worden sind.

Dann gab es noch einige wenige 8mm Nambu Pistolen. Ich kenne aber nicht alle Kaliber.

„Mein“ Rolling Block hatt ein so seltenes Kaliber, daß es nicht auf der Liste gestanden haben kann. Deshalb erfolgte die Austragung der ursprünglich angemeldeten Waffe aus der WBK vor 1976.

Die Anmeldepflicht von 1976 wurde von Vorbesitzer versäumt, weil er sich damals langjährig im Ausland aufgehalten hat. Das Wissen um die Nachmeldung ist bei ihm nicht angekommen.

Also stand die Waffe umumbei 36 Jahre in der Ecke bzw. im Waffenschrank und hat den Weltfrieden bedroht. Dabei ist es als besonders gefährlich zu bezeichnen, daß man maximal einem Schuß hätte abgeben können, wenn man denn Munition gehabt hätte. Der Auszieher ist nämlich abgebrochen und man hätte nicht nachladen können.

Ihr seht, so eine Wumme gefährdet wirklich den Weltfrieden! Nachträglich treten mir noch Mengen an Angstschweiß auf die Stirn! Gut, daß die Waffe jetzt angemeldet wird. Der Weltfrieden ist mal wieder in der letzten Sekunde gerettet worden!

Ich konnte die Waffe nur kaufen, weil es besonderer Maßnahmen bedurfte, um das lange Teil in den Waffenschrank zu bekommen. Das wurde lästig und der von mir gebotene Preis hat ausgereicht den Verkaufsbeschluß zu fassen. Ich bin mit dem Vorbesitzer auf „Du“ und darf in seinen Schrank schauen.

Jetzt kommt das eigentlich UNFAßBARE: Die ursprüngliche WBK, in der keine weitere Waffe eingetragen war, wurde erst vor ein paar Monaten bei der jetzt zuständigen Behörde abgegeben.

Fragen wurden nicht gestellt.

Nachdem ich den wahrscheinlichen Zusammenhang erarbeitet hatte, habe ich den Vorbesitzer angerufen und festgestellt, daß es genauso gewesen ist, wie ich das hier beschrieben habe. Danach habe ich ihm in den Mund gelegt, von sich aus seine Waffensachbearbeiterin anzurufen. Meine Waffensachbearbeiterin wird irgendwann seiner Waffensachbearbeiterin eine Mitteilung über den Erwerb der Waffe schicken. Das wirft im Zweifel irgendwelche „Behördenmühlen“ an. Das kann man verhindern, indem man die Fakten gleich liefert! Der Vorbesitzer hat also angerufen. Es wird voraussichtlich nix nachkommen.

UND ICH HABE EINE SCHÖNE WUMME!!!!!! So ein Teil macht mir nämlich mehr Spaß, als eines von diesen hypermodernen Teilen mit Kunststoffschaft, Nirolauf und einem ZF mit 60igfacher Vergrößerung!

Selbst der geringfügige Mehraufwand für die Herstellung der Patronen stört nicht!

Mein instinktives Wissen, daß eine Hinterfragung der Anmeldefreiheit erforderlich ist, hat sich mal wieder als richtig erwiesen!

Intellektuelle reagieren auf solche Signale nicht und landen gelegentlich in der Tinte. Selber schuld; warum „zerstören“ die auch ihre emotionale Seite? Diese „Intellektuellen“ können genauso lernen wie ich!

Und jetzt dürft Ihr Euch weiter "das Maul Zerreißen"! Ich werde mich da nicht drum kümmern. Das ist ja nur Neid bei Euch!!!!!

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... UND ICH HABE EINE SCHÖNE WUMME!!!!!! So ein Teil macht mir nämlich mehr Spaß, als eines von diesen hypermodernen Teilen mit Kunststoffschaft, Nirolauf und einem ZF mit 60igfacher Vergrößerung! Selbst der geringfügige Mehraufwand für die Herstellung der Patronen stört nicht! ...
Ein wenig historische Hintergründe zu den dänischen Rollblockgewehren und Hinweise zum Geschoss und zu den Patronen findest Du im VISIER Heft 11 Jahrgang 2009 S. 118 - 127.

Ich schieße übrigens ein dän. Rollblockgewehr aus Remington-Fertigung.

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Ich soll nicht lesen und verstehen können????????

WER behauptet das?

Och, das war ich. Muss ich das mit dem Lesen ändern? Ich schrieb:

Lesen kann er, Schreiben kann er, beim Verstehen habe ich so meine Zweifel

Wenn mehrere User anhand des Zitates des gewünschten Gesetzestextes die Anmeldefreiheit verneinen und der Frager immer noch auf der Suche nach der Lücke im Gesetz ist, darf ich doch meine Zweifel äußern.

Die Nummer mit dem Fachwissen des LKA kommt bei mir auch nicht so gut, mal Gut wegen persönlichem Interesse, mal geschmacksmäßig keine gute Quelle, ja was denn nun?

Die Anmeldepflicht von 1976 wurde von Vorbesitzer versäumt, weil er sich damals langjährig im Ausland aufgehalten hat. Das Wissen um die Nachmeldung ist bei ihm nicht angekommen.

Die Amnestie von 2009 hat er also auch nicht mitbekommen?

Nächste Ungereimtheit, erst wird die WBK nicht gefunden und dann erinnert man sich, das diese vor kurzem abgegeben wurde.

Jetzt kommt das eigentlich UNFAßBARE: Die ursprüngliche WBK, in der keine weitere Waffe eingetragen war, wurde erst vor ein paar Monaten bei der jetzt zuständigen Behörde abgegeben.

Nun blitzt doch etwas Verständnis für die rechtliche Situation auf:

Danach habe ich ihm in den Mund gelegt, von sich aus seine Waffensachbearbeiterin anzurufen. Meine Waffensachbearbeiterin wird irgendwann seiner Waffensachbearbeiterin eine Mitteilung über den Erwerb der Waffe schicken. Das wirft im Zweifel irgendwelche „Behördenmühlen“ an. Das kann man verhindern, indem man die Fakten gleich liefert! Der Vorbesitzer hat also angerufen. Es wird voraussichtlich nix nachkommen.

Ob dein Wunsch in Erfüllung geht, ich weis es nicht. Mir fallen da auf Anhieb 2 Verstöße ein, die für Ärger sorgen (können?). Die werde ich aber nicht weiter ausbreiten, ich bin nicht die Behörde.

Das ist ja nur Neid bei Euch

Habe ich nicht nötig, ich habe so etwas ähnliches im Schrank stehen, auf WBK.

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  • 2 weeks later...

Der Vorbesitzer dieser gefährlichen, den Weltfrieden bedrohenden, Waffe ist um ein Haar ERSCHOSSEN worden. Die Maschinenpistole deutete schon auf seinen Kopf und wurde durchgeladen!!!!!! Dann hat er doch aufgegeben und hat vor Angst schlotternd die Hände gehoben. Die GSG 9 hat ihn festgenommen und 72 Stunden ohne Wasser und Brot in einer dunklen Zelle in EINZELFOLTER genommen! Jetzt wird über seine Freilassung verhandelt! Wahrscheinlich wird er in Zukunft betteln und unter Brücken schlafen müssen!

Seine Familie wurde nur sechs Stunden festgehalten!

Die schlimmsten Befürchtungen der anderen Nutzer dieses Forums sind also eingetreten.

Ich selber wurde nur niedergeschlagen und mußte diese gefährliche Waffe herausgeben! Eine Stunde später wurde sie zurückgebracht und „man“ entschuldigte sich für die Unannehmlichkeiten! So gefährlich scheint die Waffe nicht zu sein und mit einer Wumme ohne Auszieher kann man auch nicht den Weltfrieden bedrohen.

Satiremodus AUS!!!!!

Was habt Ihr Angst vor Behörden! Es stimmt: Das Waffengesetz ist völlig schwachsinnig und richtet sich ausschließlich gegen Bürger ohne jede kriminelle Absichten! Desweiteren ist es auch richtig, daß dieses schwachsinnige Gesetzt noch nicht eine Straftat verhindert hat. Ganz im Gegenteil; weil vernünftige Leute daran gehindert werden, sich mit „Werkzeug“ zu versehen, die ihnen gegen eine Gruppe von Angreifern eine Chance geben würde, ist davon auszugehen, daß dieses Gesetz zu einer großen Anzahl von Opfern geführt hat, die alle gerne noch leben würden oder ihre Gesundheit noch hätten. Der Mechanismus ist einfach: Wenn man keine Chance hat und nicht Rambo heißt (der gewinnt auch unbewaffnet gegen eine große Gruppe von Angreifern), dann hilft man nicht, wenn man sich bei der Hilfe in Gefahr begeben müßte. Also bleiben andere Leute allein und nehmen Schaden. Aus Amerika gibt es eindeutige Zahlen, die von den Weltverbesserern immer geleugnet werden. Bewaffnung schafft Frieden! Jedenfalls in den meisten Fällen, weil nämlich GESINDEL schon immer feige war und immer feige sein wird.

Nur in der Masse hat Gesindel Vorteile, die dann auch gnadenlos ausgespielt werden.

Speziell in den USA hat Gesindel vor Rangern „die Hosen voll“. Die nutzen Ihre Waffen!

Oder habt Ihr schon mal etwas über eine erfolgreiche Entführung eines russischen Handelsschiffes gehört? Ich auch nicht! Warum nicht? Die Ruskies verhandeln nicht! UND DAS IST RICHTIG SO!

Ich möchte gern wissen, wieviele Piraten die mit Eisengewichten an den Füßen über Bord geworfen haben. Nach deutschen Recht undenkbar. Halten sich die Ruskies an deutsches Recht?

Ich gehe davon aus, daß es hinter den Kulissen der Verwaltung genug Leute gibt, die das hier skizzierte Prinzip sehr genau verstanden haben und es jederzeit bestätigen könnten. Das passiert nur nicht, weil diese Leute in vielen Fällen einfach Angst haben.

Thema Angst:

Mir selbst ist es mal passiert, daß ich (während der Beantragung meiner roten WBK) einen bekannten Wiederladeautor an der Strippe hatte. So unter zwei Ohren hat der mir total Recht gegeben und dann wollte er mich verarschen. Helfen wollte der nicht, obwohl der es gekonnt hätte.

Brieflich habe ich Ihn dann zu einem Täter ernannt und nie wieder etwas von ihm gehört. Eigentlich kann der nicht mehr leben. Der sollte schon viel zu alt und jetzt in der anderen Welt sein. Erreicht habe ich mein Ziel auch ohne ihn. Möglicherweise deshalb, weil ich mich von dem nicht mit dem „Vorwissen“ des Mißerfolges beladen ließ!

Ich glaube nicht, daß es viele Teilnehmer dieses Forums gibt, die verstanden haben, was läuft. Durch die obigen Beiträge wird aber deutlich, daß es hier viele Teilnehmer gibt, die um ihren Waffenbestand Angst haben. Es ist meine klare Meinung: Die Angst vor dem Verlust des Waffenbestandes ist die wichtigste Voraussetzungen dafür, daß man seine Sportgeräte irgendwann wirklich abgeben muß!

Diese Angst genügt den Typen hinter den Kulissen, uns wie die Hasen überall da hinzuziehen, wo die uns haben wollen. Nur wenn man die Angst verliert und das System durchschaut, wird man zum Problem für die Mächtigen. Die sind dann nämlich viel weniger mächtig!

(Es gibt da ein paar Zwischenschritte. Bevor man es geschafft hat, muß man durch den Berg mit „Haferschleim“ durch. Ihr erinnert Euch an das Bild aus Eurer Kindheit, daß allen Kindern erzählt wird, wenn die sich über das Essen beschweren? Schlaraffenland heiß das Ziel aller Träume.) In der Realität heißt der Berg mit Haferschleim MOBBING!!!! Dann passiert das, was hier einige Teilnehmer offensichtlich unabsichtlich betrieben haben. Es wird Angst geschürt und versucht, andere Personen vom Weg abzubringen. Bei mir hat das auch oft dazu geführt, daß ich Mißerfolge hatte, bis ich die Mechanismen dann irgendwann zweifelsfrei zuordnen konnte. Und schwups waren „die“ bei mir erfolglos!

Ein aktueller Fall läuft noch: Ein „Drecks“anwalt wollte mich einschüchtern und mir Angst machen. Zur Belohnung liegt er zur Zeit im Krankenhaus! NEIN, ich habe ihn nicht geschlagen. Ich werde ihn auch nicht schlagen. Ich habe ihm nur meine Meinung geschrieben.

Ob ich die alleinige Ursache für das Krankenhaus war, ist unklar. Diese Frage kann auch offen bleiben. Dieser Typ hat einfach gegen Seelengesetze verstoßen und ich habe mich auf die Seite ewiger Seelengesetze gestellt. Das war es schon! Von mir aus, braucht der das Krankenhaus nicht mehr verlassen. Der darf da bleiben, bis er schwarz wird. Ich möchte nur wissen, in welchem Krankenhaus der liegt, damit ich da nicht durch Zufall mal auftauche.

Zurück zum Thema Behörden:

Macht Euch kundig, wie Behörden „ticken“ und ihr verliert die Angst vor den Personen, die dort arbeiten! Hört auf, Märchen über Behörden zu glauben!

Es ist tatsächlich möglich, die dortigen Mitarbeiter zu ärgern. Wenn man so etwas tut, sollte man sich gut auskennen. Dann kann man gewinnen. So wie ich mit meiner roten WBK gewonnen habe, die mir anschließend ausgestellt werden mußte. Wenn man verliert, sollte man sich anschließend nicht dabei erwischen lassen, wenn man gegen Vorschriften verstößt. So einfach ist das!

Erst wenn wir wieder Mächtige haben, die als Nachfolger von Stalin und Hitler gelten müssen, müssen wir mit Racheakten rechnen. Vorher langt es, nicht erwischt zu werden oder nix illegales zu machen.

Hat hier noch jemand Fragen?

Die massive Angst, hier in Forum, ist nicht zu verstecken. Arbeitet bitte an Euch. Es geht. Ich habe es auch geschafft und was ich kann, können die Meisten von Euch erst recht.

Fangt an zu begreifen, wie viele legale Wege es gibt zum Ziel zu kommen. Nur weil wir blöd gehalten werden, sehen die Meisten von Uns ihre Chancen nicht. Mir ging es lange auch so. Es müssen einige wenige Leute vorweg gehen. Die Nachfolger haben es dann viel einfacher!

Es gibt keinen Grund, warum viele Leute weiter bei Behörden überwiegend Mißerfolge haben sollen!

Wollt Ihr diesen Weg gehen, dann braucht Ihr zuerst eine strapazierfähige Gesundheit. In andern Foren steht genug von mir. Ihr könnt da nachlesen. Links kann ich gern per PN schicken.

Und jetzt: Beruhigt Euch, schlaft Euch aus und dann denkt neu nach! Wir haben Perspektiven. Laßt sie uns nutzen!

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