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Bundesrats-Mehrheit will zuschlagen


Katja Triebel

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http://www.welt.de/politik/deutschland/article113285393/Welche-Entscheidungen-heute-zu-erwarten-sind.html

Jetzt wird man bald (falls das Gesetzt durchkommt) als Antragssteller für eine WBK (sicherlich nicht Waffenschein, wie fälschlicherweise in der Welt dargestellt) schon vorab beim Verfassungsschutz gescannt.

Übrigens kommt Unterstützung einmal von Schwarz-Rot und Ablehnung aus NRW (man glaubt es kaum wegen der Grünen dort).

Kann es sein, dass die NWR-Piraten dort mit Sachkunde an das Thema rangegangen sind und aufgeklärt haben oder haben die NWR-Grünen gemerkt, dass Herr Jäger (IM) seinen persönlichen Feldzug gegen Rechts aufgestellt hat? Wer genaueres weiss, möge bitte berichten.

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Vielleicht sitzen da einfach nur ein paar denkende Leute, die wissen, das das WaffG in seiner jetzigen Fassung die sache auch schon hergibt. Die Landesinnenminister müssen lediglich ihre nachgeordneten Behörden anweisen, dies zu tun. Warum ein Land dies nicht tun sollte, wüsste ich auch nicht.

Alles weitere hat nur deklaratorischen Charakter. Ansonsten sehe ich das Ganze sogar etwas positiv. Sie können nun behaupten, sie haben waffenrechtlich was getan ...

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Muss dann aber nicht der Verfassungsschutz dann auch die Akten und Quellen offenlegen, da seine Ausführungen (Verfassungsschutz) als Begründung für das Versagen der Zuverlässigkeit genutz wird und somit der Überprüfung durch ordentliche Gericht unterliegt?

Ich sehe hier die Politik ein weiteres wesentliches Stück des Vertrauens in den demokartischen Rechtsstaat über Bord geworfen.

Und die Parlamentarier sind keine glaubwürdigen Kontrolleure auf rechtsstaatliches Handeln des Verfassungschutzes.

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Vielleicht sitzen da einfach nur ein paar denkende Leute, die wissen, das das WaffG in seiner jetzigen Fassung die sache auch schon hergibt. Die Landesinnenminister müssen lediglich ihre nachgeordneten Behörden anweisen, dies zu tun. Warum ein Land dies nicht tun sollte, wüsste ich auch nicht.

Alles weitere hat nur deklaratorischen Charakter. Ansonsten sehe ich das Ganze sogar etwas positiv. Sie können nun behaupten, sie haben waffenrechtlich was getan ...

So ist es. Bei uns in Ba-Wü ist eine solche Anfrage bereits im Landesverfassungsschutzgesetz verankert.

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  • 3 weeks later...

Warum soll jetzt für jeden von unten nach oben nachgefragt werden, wenn nicht einmal Auskünfte für BEKANNTE Neonazis vom Verfassungsschutz zu bekommen sind?

Ist Zustand:

Der Verfassungsschutz kann die Landesbehörden unterrichten.

Die Ämter dürfen bei Zweifel fragen, bekommen aber nicht immer eine Antwort.

Bsp. Sachsen: Verfassungsschutz kennt 45 Rechtsextreme, hat 29 Namen den Waffenbehörden mitgeteilt, fünf werden aktuell geprüft und bei 11 V-Männern wird es keine Auskunft geben.

Annahme von Sachsen: WENN nun dem Verfassungsschutz alle Antragssteller einer WBK bekannt wären, könnten sie Rückschlüsse ziehen.

Klartext: der Verfassungsschutz will WBK-Besitzer in sein Netz einflechten, um mögliche Zusammenhänge ableiten zu können, gibt aber seine (meist gewalttätigen) V-Leute nicht bekannt.

Die Zeit schreibt dazu:

Für den Grünen-Abgeordneten Lichdi ist das wenig Trost. "Der sächsische Verfassungsschutz maßt sich an, die gefahrenrechtliche Beurteilung im Alleingang vorzunehmen und das eigene Interesse über die öffentliche Sicherheit zu stellen", sagt Lichdi. "Waffenbehörden und die Polizei werden entmündigt. Das kann so nicht weiter gehen."

Es sieht so aus, als ob wir hier auf mehr Unterstützung der Grünen (wie denen aus NRW, die den Antrag ablehnten) rechnen könnten als auf SPD und CDU. Und die niedersächsische FDP hat den Antrag mit der CDU überhaupt erst eingebracht.

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-01/waffen-neonazis-verfassungsschutz

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