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Kriegs-/Zivilwaffen?


Hoffnung

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Waffen, die vor dem 1.4.2003 (altes WaffG) als zivile Waffen erworben wurden oder auf dem Markt kamen (ausgenommen "entmilitarisierte Kriegswaffen") bleiben natürlich auch weiterhin legal.

Diese Aussage ist leider Unsinn. Auch demilitariserte Kriegswaffen bleiben legal. Gegebenfalls ist bei einem Verkauf einer solchen Waffe darauf hinzuweisen, dass diese Waffe vor dem 01.04.03 erworben wurde.

In diesem Zusammenhang wäre es mal interessant zu wissen, ab wann eine "Militarisierung" wieder eintritt.

Ich habe auf der WBK einen Händler gesehen der ein SIG Kempf, erste Baureihe - nicht Zivil Match, mit Original Schaft ausgestellt hatte... Dieser Händler war aber nicht der Berühmte aus ES.

Wenn man diese ganzen Diskussionen seit dem 01.04.03 mitbekommt... Mann, wie bin ich froh dass ich mir alles schon vorher gekauft habe.

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Musst weiter lesen, was ich zu den demilitarisierten Kriegswaffen geschrieben habe. Ich habe nicht gesagt, dass diese nicht mehr legal sind, sondern dass man hierfür ggf. eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Allerdings ist die Übergangsfrist in der man eine solche Genehmigung bekommen konnte schon verstrichen!!

Daher könnte es ggf. für den einen oder anderen mit entmilitarisierten Kriegswaffen schlecht aussehen, wenn eine solche Genehmigung nun erforderlich werden könnte und diese vergessen wurde zu beantragen.

Insgesammt gebe ich Dir Recht, das i.d.R. alle Halbautomaten, die vor dem 1.4.2003 erworben wurden auch weiterhin legal besessen werden dürfen, nur für ein paar wird in Zukunft eine solche Ausnahmegenehmigung benötigt.

Kann mich überigens meinem Vorredner anschliessen: Ich bin ach froh den größten Teil meiner Waffen vor dem 1.4 gekauft zu haben!

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Ich hab noch was:

... (dass dies jetzt für Sportschützen wieder relevant ist, könnte vor allem auf die besonders offensive Werbung eines Händlers zurückzuführen sein, die die Behörden entsprechend sensibilisiert hat)

Es wundert mich, wie das passieren konnte. Ein simpler Blick in das Schweizer Waffen Magazin hätte genügt und beim Betrachten der Anzeige von Joray Marius z. Bsp. hat man doch bereits damals gewusst wie eine Zeit nach dem §37 aussehen wird.

Das dies jetzt ein Händler getan hat und damit angeblich massgeblich die Waffengesetzgebung beeinflusst haben soll, diese Mär glaube ich nicht.

Verantwortlich sind da schon andere denen das WaffG ob mit §37 oder ohne nicht schmeckt...

Eine Ausnahmegehmigung für demilitarisierte Kriegswaffen wird es nicht geben, da diese Waffen vom KWKG in das WaffG (alt) übergingen und somit auch im WaffG (neu) legal besessen werden. Interessant ist der Aspekt, der durch Wegfall §37 entstanden in bezug auf diese Waffen - was ist erlaubt, was nicht?

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Nun ja, der Glaube steht natürlich jedem Menschen frei. Ich habe die Werbung und das Vorgehen diese Händlers genau verfolgt (schon vor dem 1.4.2003), da ich auch ein paar Mitwettbewerber von ihm kenne, die sich vor allem über die ganze Werbung geärgert haben (obwohl sie ähnliche Artikel, allerdings aus gesicherter Bezugsquelle anbieten), da sie in ständigem Kontakt zu den entsprechenden Stellen standen, wenn es darum ging die eigenen Waffen überprüfen zu lassen und ort wurde damals recht klar gesagt, dass man auf diesen Anbieter und eventuelle Nachahmer reagieren wolle (diese Aussagen konnte ich leider nicht weiter überprüfen, aber ich habe selber auch Erfahrungen im BMI gemacht, da ich derzeit recht viel mit den Leuten dort zu tun habe).

Zu der eigentlichen Frage:

Ich weise nur an dieser Stelle nochmals auf §58 WaffG (Altbesitz) hin. Dort steht drin, dass wenn Waffen vor dem 1.4.2003 erworben wurden, die nach dem 1.4.2003 verbotene Waffen oder Kriegswaffen sind, dass diese entweder unbrauchbar gemacht werden sollten, veräußert werden sollten oder dass eine entsprechende Ausnahme nach §40 (Verbotene Waffen) beantragt werden sollte.

Verstehe als die ganze Diskussion nicht. Dies ist einer der Paragraphen im Gesetz, die relativ gut und genau geschrieben sidn und bei denen es keinerlei Diskussionsgrundlage gibt.

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Les Dir mal den Absatz 7 genau durch, vor allem unter HinblicK auf Anlage 2 Abschnit 1 Absatz 1 durch:

"Der Umgang mit folgenden Waffen ist verboten:

1.1 Waffen (§1 Abs.2), ......, die in der Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (Kriegswaffenliste) in der Fassung der Bekanntmachung ....... oder deren Änderungen ausgeführt sind, nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft"

Insofern seh ich es schon so, dass demilitarisierte Kriegswaffen in Zukunft nicht mehr erlaubt (wird Dir auch jeder Händler und jede Behörde bestätigen) sind und daher für bereits besessene eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden musste.

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Ich will keine Waffe und keinen Händler heilig sprechen, ich suche doch nur nach einer Definition!

Zweifelhaftes kann ich in dieser Frage nicht ersehen. In den Gesetzestexten und Anlagen stehen schließlich sehr präzise Definitionen zu Wechselsystemen, Waffentypen und deren Merkmalen. Und ich suche eben genau so etwas, mehr nicht. Einen Link, einen einfachen Hinweis, irgendwas.

Ja klar.

Ich habe keine Definition dafür, welcher Lauf und welcher Verschluß als für eine Kriegswaffe bestimmt anzusehen ist und welche Waffe daher legal ist und welche nicht.

Und wenn ich denn eine erfunden hätte, dann würde ich sie hier garantiert nicht veröffentlichen. Denn meine Definition wäre letztlich nicht die maßgebliche. Wäre das BKA, die zuständige StA oder das zuständige Gericht anderer Ansicht, würden mir garantiert nicht nur die Leute Vorwürfe machen, die Schwierigkeiten bekamen, weil sie auf mich vertraut haben, sondern wahrscheinlich würdest Du mir's auch noch reindrücken.

Sag doch selber was Du denkst oder schreib in Caliber daß sich die Leute ganz beruhigt XYZ-Waffen kaufen können (weil Du die gültige Zauberformel gefiunden hast), wenn Du dich traust.

Nach alledem bleibt's für mich dabei:

Ich empfehle jedem, im Bereich der StGW-Klone nur solche Waffen zu kaufen, deren Unbedenklichkeit das BKA festgestellt hat.

Davon gibt's inzwischen jede Menge und damit ist man auf der sicheren Seite.

Wenn ein Händler partout nicht willens oder in der Lage ist, die entsprechenden Bescheinigungen des BKA für seine Waffen beizubringen -und sich damit ganz erhebliche geschäftliche Vorteile entgehen läßt- dann wird das schon seine Gründe haben.

Glaube ich jedenfalls. Aber vielleicht bin ich auch nur ein paranoider Depp. Oder eine schillernde Persönlichkeit.

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Das kann und will ich überhaupt nicht beurteilen, wer was und wie ist.

Ich weiß auch nicht, ob diese Art des Umgangs wirklich notwendig ist.

Persönliche Angriffe sehe ich jedenfalls nicht als notwendig an, weder was Personen noch deren Arbeit betrifft.

Was schert mich ein Beitler, wenn ich nach völlig anderen Dingen frage?

Wir sollten bitte bei der Sache bleiben und uns hier nicht in persönliche Kritik verzetteln, okay?

Aber für diejenigen, die es einfach nicht begreifen wollen:

Visier-Spezial 10, "Päzisionsgewehre .308 Winchester und andere":

Seite 81, linke Spalte:

SL 7 "...mit dem polygonal gezogenem Matchlauf des HK PSG1..."

Solche Sachen bedeuten nach geltendem Gesetz bei Neuerwerb Knast, ohne wenn und aber!

Problem erkannt?!?

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PEACE, LEUTZ! :spy: :kiffer3: :love:

Bleibt doch GAAAANZ ruhig! 8)

Karaya hat vollkommen Recht:

Wer auf Nummer sicher gehen will, holt sich nur die vom BKA freigegebenen Waffen. Wer das Risiko liebt (und auch bereit ist, im Ernstfall die Konsequenzen zu tragen), möge kaufen, was er will.

SO einfach ist das! :mrgreen:

GRUß

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Och, ich seh das ganz entspannt. Man sollte sich selbst nie zu ernst oder zu wichtig nehmen und immer noch über sich lachen können.

Irgendwie wäre ich sonst auch mit mir selbst nicht mehr glücklich, wenn gleich alles in persönliche Differenzen ausartet, oder?

Immer ruhig durch die Hose atmen, des past schoa. :red:

Wollte nur nicht mit der gewissen Firma pauschal in einem Topf geworfen werden, auch wenn dies durch meine Fragestellung einfach erscheinen mag. Klar, ich hab so ein Teil im Schrank stehen - aber davon hängt mein Seelenheil nicht ab.

Wenn die Behörden sagen, sowas ist pfui, dann geb ich sie eben ab. Ich kann auch ohne ein glücklicher Mensch sein. Und die obligatorische Hausdurchsuchung macht auch nicht Angst und Bange, wenn man als Kind von Steuerfahndern zur Welt kam. Sowas kann jeden jederzeit treffen, da muss man Verständnis für die Beamten zeigen und eben kooperativ sein.

Außer meinen Nackten-Steinzeit-Pornos unter dem Bett hab ich schließlich nix zu verheimlichen. :love:

Mir gings bei meiner Fragestellung wirklich, aufrichtig und ohne Hintergedanken um Hybriden und eine Definition, die sowas klären helfen würde.

Aber bevor sowas Unfrieden hier verursacht:

Kann der Thread bitte geschlossen werde?

Ich glaube nicht, dass hier noch konstruktives folgen wird.

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jetzt bin ich total durcheinander!!!

zwar will ich hier keine werbung machen aber in meinem schrank habe ich eine savage m10 stehen die bekanntlich durch eine überwurfmutter mit einem mg-lauf versehen wurde (vom werk her und alles wie es sein muß).

dh also: ich habe eine kriegswaffe (mg-lauf) die aber durch den kauf vor dem 01.04. doch keine kriegswaffe ist? :dr:

also ist in diesem fall wiederum ein datum und nicht (wie ich immer dachte) eine techische gegebenheit für die einstufung einer waffe verantwortlich!

mal ganz ehrlich leute... das ist doch wohl sehr GAGA :red:

na ein glück wurde diese waffe einmal zum einzellader umgebaut. dann könnte ich ja noch ein wenig glück haben falls eines tages ein bka-team meine wohnung stürmt und ich mich vor gericht wieder finde.

mal ein ganz kleiner vorschlag meinerseits: warum geht man vom gesetzgeber nicht bei und sag "jeder händler in deutschland darf auch nur waffen verkaufen/aushändigen die auch in deutschland verkauf/ausehändigt werden dürfen. nichterlaubte waffen dürfen nicht gehandelt werden." und schon wären sämtliche überlegungen über händlerx oder händler y vom tisch. jeder käufer wäre nicht mit der überlegung beschäfftigt " darf ich die haben oder bekomme ich da einen auf den sack?"

weiterhin frage ich mich auch noch wo die ensprechenden ordnungsämter bleiben die ja die (fraglichen) waffen in die wbk`s eintragen...!?

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Les Dir mal den Absatz 7 genau durch, vor allem unter HinblicK auf Anlage 2 Abschnit 1 Absatz 1 durch:

"Der Umgang mit folgenden Waffen ist verboten:

1.1 Waffen (§1 Abs.2), ......, die in der Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (Kriegswaffenliste) in der Fassung der Bekanntmachung ....... oder deren Änderungen ausgeführt sind, nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft"

Insofern seh ich es schon so, dass demilitarisierte Kriegswaffen in Zukunft nicht mehr erlaubt (wird Dir auch jeder Händler und jede Behörde bestätigen) sind und daher für bereits besessene eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden musste.

Ich will Dir ja nicht an den Karren fahren, aber es steht dort:

... MIT AUSNAHME HALBAUTOMATISCHER TRAGBARER SCHUSSWAFFEN;.....; NACH VERLUST DER KRIEGSWAFFENEIGENSCHAFT. !!!

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Habe ich auch so gelesen, nur stellt sich bei mir (unabhängig von Halbautomat oder nicht) die Frage, die ein Verlust der Kriegswaffeneigenschaft aussehen soll, da dies der Gesetzgeber nicht mehr vorsieht (ausser durch Unbrauchbarmachung).

Das andere ist einfach, dass es ggf. von Seiten einen methodischen Fehler darstellt (gibt ja erst so winige im Gesetz), dass hier dann für beispielsweise Repitierer strengere Maßstäbe angelegt werden könnten (da diese nicht ausgenommen sind), als für Halbautomaten.

In so einem Fall, in dem ggf. ein Punkt im Gesetz unsauber geschrieben ist, verlasse ich mich lieber auf die sinngemäße Auslegung, denn das ist auch in der Regel die, die vor Gericht angewendet wird.

Aber gut, dabei ging es ja auch nur um die Waffen, die vor dem 1.4. 2003 erworben wurden. Sehr viel wichtiger ist es, welche Waffen ab dem 1.4.2003 erworben werden dürfen und welche nicht und da kann ich mich nur noch mal Karaya anschliessen.

1. Was Kriegswaffe ist und was nicht steht eindeutig im Gesetz.

2. Festellen kann es der Kunde ohne weiteres nicht immer.

3. @MasterofEagles: Eine solche Reeglung für Händler, dass sie nur gesetzeskonforme Waffen verkaufen dürfen gibt es schon, nur haben zur Zeit nicht alle Händler die gleiche Rechtsauffassung und das bringt ein Risiko

4. Der Kunde ist selber dafür verantwortlich, was er kauft. Jeder Waffenbesitzer ist sachkundig und sollte sich daher ausreichend mit dem Gesetz auskennen. Daher könnte es ggf. später auch vor Gericht schwer werden, den Richter von der Unwissenheit zu überzeugen

Ist halt keine schöne Sache zur Zeit.

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@ Neuser:

Es ist wirklich keine schöne Sache zur Zeit.

Ich finde es nur schlimm, dass wir uns deswegen in den Foren auch noch selbst zerfleischen und die gegensätzlichen Standpunkte persönlich nehmen.

Vielleicht werden die Gerichte ja bald ihre Entscheidungen treffen, dann gäbe es hierbei endlich die notwendige Sicherheit?

Ich würde es jedenfalls allen Wünschen. Und wenn dann bestimmte Produkte, die dies alles ausgelöst haben, (durch die Behörden) vom Markt genommen werden, dann dürfte auch endlich wieder Ruhe herrschen und ein besseres Miteinander wieder möglich sein.

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Und genau um noch mehr Sachkunde zu erlangen bin ich Hier gelandet. Ganz ehrlich, der normale Durchschnittsschütze, befasst der sich wirklich vor einem (für uns zweifelhaften) Kauf einer von Ihm langersehnten Waffe???

Als ich damals (gähn) meine BWT 74 gekauft habe war das Thema Beitler absolut Zero, nischt, nada...hat kein Schwein nach gekräht!!!

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@ Merlin

genau da gebe ich Dir recht. Der normale Durschnittsschütze hat auch gar keine Lust sich mit jeder Feinheit des Gesetzes zu beschäftigen, was schon einem kleinen Jurastudium nahe kommt, sondern der will eigentlich viel lieber mit den Waffen schiessen als sich nur einen schweren Kopf darüber zu machen.

Ich befürchte nur, dass evtl. einige Behörden darauf keine Rücksicht nehmen werden und auch einige Gerichte nicht unbedingt zu Gunsten der Schützen entscheiden werden. Insofern ist es schon nicht verkehrt hier solche Fragen kontrovers zu diskutieren.

Sollte halt nur keiner persönlich meinen oder nehmen.

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Fakt ist:

Es gibt eine Unmenge militärischer Halbautomaten in legaler Hand in Deutschland. Und darunter Typen wie SLG95/97, WUM1, L1A1, SR9, M14, usw. usw.

Ich gehe nicht davon aus, dass diese Typen noch dem BKA zur Begutachtung vorgelegt werden. Dabei sind es fast ausnahmslos abgeänderte Kriegswaffen. Und so war es bis 01.04.03 zulässig.

So nun kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass unsere Behörden (Gewerbeaufsicht, Ordnungsamt, LKA, BKA, usw.) tatenlos zusehen wie ein mittlerweile zu einem fragwürdigen Ruhm gekommener Händler weiterhin seine Produkte bewirbt und verkauft. Man kann sich leicht vorstellen wie schnell die Behörden handeln wenn so ein Verdacht aufkommt.

Um nun auf die Definition von "Hoffnung" zurückzukommen: Was Kriegswaffe ist und was nicht entscheidet das BKA in Abstimmung mit dem BMWA. Das dabei ein SIG Kempf oder SAR als Zivilwaffen eingestuft werden obwohl ein PE90 (KWKG) über den identischen Verschluss verfügt, verstehen wird es keiner...

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Was Kriegswaffe ist und was nicht entscheidet das BKA in Abstimmung mit dem BMWA. Das dabei ein SIG Kempf oder SAR als Zivilwaffen eingestuft werden obwohl ein PE90 (KWKG) über den identischen Verschluss verfügt, verstehen wird es keiner...

Ich verstehe das sowieso nicht...

Die Diskussion, ob Läufe auf der einen Werkbank gedreht werden oder auf der anderen, die Frage nach Schäftungen oder Pistolengriffen von Waffen... Eine Waffe ist und bleibt eine Waffe, ob ich rosa Bommelchen dran hänge oder nicht. Vorne kommt ein Projektil raus, das ist alles was zählt. Wer etwas anderes behauptet ist ein Pharisäer. Die ganze Verlogenheit der Diskussion erkennt man an der Aussage, dass "heute der besondere Geschmack eben etwas teurer ist".

Das KWKG existiert vermutlich nur deshalb, weil man wieder den Bürger mit der Waffe in der Hand fürchtet, weniger aus Angst, Kriegswaffen könnten unkontrolliert in Strömen in Krisengebiete unserer Erde wandern. Dafür sind ganz andere Stellen zuständig.

Aber was rege ich mich auf. Schließlich gibt es Länder, in denen Pumpflinten verboten sind, Selbstladeflinten aber frei erworben werden können. Das macht schon alles irgendwie Sinn... Eines Tages komme ich bestimmt drauf!

Gruß, Lars

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Dann versuche ich mich einfach mal an näheren Definitionen, ausdrücklich ohne Gewähr, aber für Gewehre:

In Nr. 29 steht ja "Rohre für..." und "Verschlüsse für...". Betrachtet man die Ausdrucksweise und die Intention des Gesetzgebers, dann fällt diesem kleinen "für" die entscheidende Bedeutung zu.

Sind diese Teile für Kriegswaffen bestimmt, dann sind sie verboten. Sind diese aber für zivile Versionen bestimmt, dann erlaubt.

Wesentliche Bedeutung hierbei hat auch, ob diese Teile einzeln oder als Bestandteil einer Waffe vorhanden sind. So besitzen FR 8 Läufe aus G3-Fertigung, sind aber nicht als dem KWKG unterliegend zu betrachten, da die gesammte Waffe als Repetierer nicht Gegenstand des Gesetzes ist. Gleiches gilt für die Savage-Waffen.

Weiterhin wären angedrehte Rohre, die dann nicht mehr in Kriegswaffen passen KÖNNEN, dann nicht mehr Gegenstand des KWKG, da die Zweckbestimmung entfiele und diese nun für zivile Waffen bestimmt sind. Dies ist bei dem genannten SL7 mit PSG1-Lauf der Fall.

Aber:

Sind diese Waffenteile Bestandteil von Waffen, in die sie in unveränderter Form eingebaut wurden UND sind diese Waffen von ihrer Beschaffenheit her dem KWKG unterliegend, dann handelt es sich um Kriegswaffen. Darum kann ein M 14 auch nicht mehr demilitarisiert werden. Also können solche Waffen selbst kein ziviles Leben mehr führen, ihre wesentlichen Teile aber schon, wenn ihre usprüngliche Zweckbestimmung durch technische Maßnahmen entfiele.

Ist übrigens nicht von mir sondern von mehreren Jura-Proffs.

Und im übrigen gebe ich Karaya vollkommen Recht...

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....ein hoffnungsloser Fall!

Irgendwelche Definitionen hier in den Raum zu stellen. Ich verweise af die gerade erschienene neue Auflistung zur Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung N 74 2003 (v. 17.12.,2003) wo es auf S. 16 zum oben ad nauseam gesackhaarspalteten Thema unter Punkt 35 heißt:

"Rohre der Nr. 34 KWL sind Kriegswaffen, sobald sie fertig bearbeitet sind, dass sie zum scharfen Schuß in der kriegswaffe verwendet werden könne, für die sie bestimmt sind."... "MG-Rohre sind auch ohne verriegelungsstück Kriegswaffe der Nr. 34 KWL."

Da diese Definition m.W. aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kommt und mit dem BKA abgeglichen wurde (es gibt auch eine Auflistung von halbautomatischen Gewehren , die nun als Kriegswaffe nach 29 KWL d) gelten, erübrigt sich jede Diskussion. Man dürfte vor gericht einen recht schwierigen Stand haben, gegen diese Auslegung "anzustinken", zumal sie für den Zoll usw. bindend ist.

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@ Schiller

Lies doch bitte einfach mal langsam mein obiges Posting. Da steht genau die von Dir genannte Beschreibung doch drin:

"fertig bearbeitet", "zum Einbau", etc.

Wir meinen beide gleiche Definitionen, nur drücke ich mich dabei eben in meinen Worten aus und beschreibe das anders. Das Ergebnis ist dabei ja gleich.

Somit kein wirkliches Problem, oder? :love:

Außerdem habe ich keine Sackhaare mehr, wir leben im Jahr 2004... :china:

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